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Artikel vom 22.05.2016

Neue EU-Verordnung bedeutet rechtlichen Rückschritt in puncto Datenschutz



Bis Mitte des Jahres 2018 muss Deutschland die neue EU-Datenschutzverordnung umsetzen. Aber was genau bedeuten die zugehörigen Vorschriften für die Auskunfteien? Und welche konkreten Auswirkungen bringt diese Reform für die Verbraucher mit sich?

Warum die neue EU-Verordnung den Datenschutz in Deutschland negativ verändert

Auskunfteien wie die Schufa bewerten zum Beispiel in Form von Bonitätsprüfungen die Kreditwürdigkeit und Zahlungsmoral von Verbrauchern. Weil die zugehörigen Auskünfte zum Beispiel im Zuge der Wohnungssuche von zentraler Bedeutung sind, hat die Bundesregierung zielführende Maßnahmen ergriffen: So wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Auskunfteien in der Vergangenheit mehrfach verschärft. Dies geschah in erster Linie durch entsprechende Anpassungen in Bezug auf das Bundesdatenschutzgesetz. Durch diesen Eingriff sollte sichergestellt werden, dass sich die Anzahl falscher Auskünfte auf ein Minimum reduziert und die Privatsphäre des Einzelnen gewahrt bleibt. Die neue EU-Datenschutzverordnung könnte diesem Vorhaben aber jetzt einen Strich durch die Rechnung machen. Demzufolge beinhaltet diese Verordnung eine Vielzahl von Lockerungen des Datenschutzes, die zahlreiche Experten als massiven rechtlichen Rückschritt beurteilen.

Was genau bedeuten die neuen Gesetze für die Arbeit der Auskunfteien?

In der Praxis sind verschiedene Auswirkungen denkbar: Es ist aus rechtlicher Sicht beispielsweise zukünftig wieder möglich, dass zweifelhafte Mahnungen in die Bewertungen der Auskunfteien mit einfließen. Das bedeutet im Detail: Unbezahlte Rechnungen können auch dann eine negative Bewertung mit sich bringen, wenn sie rechtzeitig angefochten werden. Im schlimmsten Fall könnte diese Entwicklung laut Verbraucherschützern sogar Kriminellen in die Karten spielen. Demzufolge könnten Menschen aus Angst vor einem negativen Schufa-Eintrag dubiose Rechnungen bezahlen, um eine mögliche Abwertung durch die Auskunfteien zu vermeiden.

Lockere Regeln bezüglich Adressdaten führen zu regionaler Ausgrenzung

Ein weiterer Kritikpunkt an der neuen EU-Datenschutzverordnung bezieht sich auf die mögliche Vorverurteilung bestimmter Regionen. So erlaubt die neue Verordnung der EU eine umfassende Nutzung von Adressdaten zur Bewertung der individuellen Kreditwürdigkeit. Nach aktuellem Bundesdatenschutzgesetz ist es Auskunfteien hingegen nicht gestattet, den Wohnort eines Verbrauchers als Grundlage für die Einstufung zu verwenden. Dieser Teilaspekt ist somit ebenfalls als negative Begleiterscheinung zu verstehen und könnte eine flächendeckende Schufa-Abwertung ganzer Stadtteile zur Folge haben. Insgesamt gesehen lässt sich festhalten, dass die von der EU beschlossenen Änderungen in Bezug auf den Datenschutz ernsthafte Probleme für die deutschen Verbraucher darstellen können. Dementsprechend ist nach jetzigem Stand mit einem verringerten Identitätsschutz sowie weiteren Negativfolgen zu rechnen.


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