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Artikel vom 18.11.2023

Wenn der Pleitegeier kreist: Firmen- und Privatinsolvenzen - Tendenzen 2023



Wirtschaftsflaute in Deutschland: Der Mittelstand hängt in der Talsohle, die Wirtschaft schrumpft, so der Geschäftsklimaindex der Wirtschaftsauskunftei Creditreform. Für private Verbraucher sieht es nicht besser aus, die Zahl der Beratungsanfragen zur Privatinsolvenz steigt weiter. Etwa ein Drittel der Überschuldeten sind gescheiterte Selbstständige. Welche Tendenzen prägen das Thema Insolvenz zur Zeit?

Verbraucher: Privatinsolvenz-Beratingsbedarf steigt

Regelmäßig befragt die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung die Insolvenzberatungsstellen: Immer mehr Verbraucher haben Beratungsbedarf bezüglich Privatinsolvenz - verglichen mit 2022 ein Anstieg von mehr als zehn Prozent. Keine Beratungsstelle kann Rückgänge vermelden. Die vergleichsweise niedrige Schuldnerquote des Vorjahres, begründet in einmaligen Entlastungen der Haushalte, ist für 2023 nicht zu halten, so die Wirtschaftsauskunftei Creditforum - Herausgeber des jährlichen Schuldenatlas. Allein in NRW stieg die Zahl beantragter Verbraucherinsolvenzverfahren von Arbeitnehmern, Rentnern und Erwerbslosen im August um über 23 Prozent im Vergleich zu 2022 - mit fast 1.600 Verfahren. Und jetzt im Herbst? Schlagen die immens gestiegenen Energiepreise zusätzlich ins Verbraucherkontor.

Unternehmen: Keine Lust zu investieren

Etwa ein Drittel der Verschuldeten sind gescheiterte Selbstständige. Die Wirtschaftsauskunftei Creditreform, die kleine und mittelständische Unternehmen regelmäßig befragt, stellt in ihrer Herbstumfrage unter 1.200 Firmen fest: Die Lage für die KMUs ist schlecht, weil aktuell noch auf Corona-Niveau. Nur ein Viertel vermeldet 2023 ein Umsatzplus, in 2022 war es noch jedes dritte Unternehmen. Das Auftragsvolumen ist stark eingebrochen, knapp 27 Prozent vermelden Umsatzeinbußen. Seit 2020 rangiert der Geschäftsklimaindex erstmals wieder im Minus. Die Gründe sind prinzipiell dieselben, unter denen auch Verbraucher ächzen: Inflation, Zinssteigerungen - und eine ineffektive Wirtschafts- und Energiepolitik der Regierung. Dass Banken zudem mehr Kreditsicherheiten fordern, lässt vier von fünf Mittelständlern Darlehensaufnahmen auf die lange Bank schieben. Nur gut 38 Prozent planen neue Investitionen - so wenige wie seit 20 Jahren nicht mehr. Angesichts vieler Unsicherheiten - nicht zuletzt auch mit Blick auf den Ukraine-Krieg - hält man die Füße still.

Insolvenz als Chance - für den, der sich auskennt

Nicht wenigen KMUs droht der Weg in die Insolvenz. Wer diesen geht, muss Transparenz und Kontrolle beim Handling von Schulden jedoch keinesfalls abgeben - orientiert zu aktuellen Insolvenzanmeldefristen und Kriterien zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit. Unternehmer und Verbraucher, die die notwendigen Voraussetzungen verstehen, die es für eine Insolvenz braucht, behalten das Heft auch jetzt in der Hand. Vorausgesetzt, sie nehmen ihre Finanzsituation genau unter die Lupe! Dann ist (Verbraucher-)Insolvenz eine Chance, weil ein klar definierter rechtlicher Rahmen zur Schuldenregulierung. Nicht nur Einzelpersonen, auch ehemalige Selbstständige sind bei nachgewiesener oder drohender finanzieller Belastung zur Anmeldung der Verbraucherinsolvenz berechtigt; eine festgelegte Mindestverschuldung gibt es nicht.

Bitte löschen! Aufhebung Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung

Wer den Insolvenzweg erfolgreich gegangen ist, sollte sich bonitätsmäßig über eine weiße Weste freuen dürfen! Etwas, das Gerichte wie z. B. das Landgericht Münster unmissverständlich klarmachen: Statt ungünstige Merkmale wie "Restschuldbefreiung erteilt" jahrelang zu speichern, fordert die Rechtsprechung Auskunfteien wie die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) oder die Creditreform Boniversum GmbH auf, die Aufhebung des Insolvenzverfahrens frühzeitig - also wie bei öffentlichen Insolvenzbekanntmachungen üblich - nach spätestens sechs Monaten zu löschen. Denn bis dato speicherte die Creditreform nach dem Grundsatz: Eine Aufhebung eines Insolvenzverfahrens und das Merkmal der Restschuldbefreiung sind zwei verschiedene Dinge! Während das LG Münster eine Vergleichbarkeit dieser Fallgruppen gegeben sah.

Selbstauskunft anfordern, Daten in Eigenregie prüfen

Als Betroffener sollten Sie jedoch beachten: Obwohl einzelne Auskunfteien wie die Schufa Holding AG Änderungen der Speicherfristen umsetzen, gilt das nicht für Wirtschaftsauskunfteien generell! Neben der - privatwirtschaftlichen, nicht staatlichen! - Schufa existieren etliche weitere Auskunfteien. Haben Sie Ihr Insolvenzverfahren erfolgreich durchlaufen, macht es Sinn, bei sämtlichen größeren Auskunfteien wie Schufa, Boniversum Creditreform, Infoscore Consumer Data GmbH und CRIF Bürgel eine Selbstauskunft anzufordern. Stellen Sie fest, dass auch nach einem halben Jahr noch Merkmale zu Ihrer Insolvenz zu sehen sind, sollten Sie umgehend deren Löschung verlangen. Jede Auskunftei unterliegt der EU-Datenschutz-Grundverordnung und der Kontrolle der Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Eine Selbstauskunft verrät Ihnen auch Ihren Bonitäts-Scorewert und welche Daten eine Wirtschaftsauskunftei sonst noch zu Ihnen gespeichert hat.

Wie fällt die Creditreform-Prognose aus?

Obwohl die Creditreform derzeit von steigenden Insolvenzzahlen ausgeht, erwartet man dort keine Insolvenzwelle, sondern sieht Deutschland unterwegs zum Stand von 2019. Insofern scheint eine Situation wie in der Finanzkrise von 2009 mit knapp 33.000 Insolvenzen recht weit entfernt. Die Creditreform-Bilanz für ganz 2023 schätzt zwischen 17.000 und 20.000 Unternehmensinsolvenzen, verglichen mit 14.600 im Vorjahr. So prognostiziert die Wirtschaftsauskunftei zum Jahreswechsel vorsichtig Verbesserungen für den Mittelstand - sofern die Inflation weiter zurückgeht.


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