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Artikel vom 22.01.2018

Bonität und Recht auf Vergessen: Negativeinträge - wann sind sie gelöscht?



Ein neues Jahr ist da! Und Zeit, auch beim Thema Bonität neu durchzustarten: Viele Negativeinträge, die sich darauf auswirken, dürfen zu Jahresanfang als gelöscht gelten. Wirklich? Wer ganz sichergehen will, kann sich jetzt einen Überblick verschaffen - denn für bestimmte Einträge bei Auskunfteien wie Schufa oder Creditreform gelten laut §35 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestimmte Löschfristen. Mehr noch: EU-Recht verschafft Verbrauchern bezüglich Google & Co. ein Recht auf Vergessen.

3 Jahre um? Negativeinträge gelöscht - auf Datum oder zum 31.12.

Nicht nur Negativmerkmale, auch positive Zahlungserfahrungen trifft die Löschung bei Ablauf des dritten Jahres, zum 31.12., ohne Unterschied. Unrichtige, unvollständige oder veraltete Daten dagegen können Sie sofort korrigieren bzw. löschen lassen.

Nach drei Jahren auf den Tag genau gelöscht werden:

- Krediteinträge, und zwar aufs Datum der abschließenden Rückzahlung
- Gerichtsdaten aus dem Schuldnerverzeichnis wie Haftanordnungen, Eidesstattliche Versicherung, Nichtabgabe der Vermögensauskunft etc. (Achtung: Ist die Forderung nicht beglichen, sorgt der Gläubiger für die erneute Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung - für weitere drei Jahre)

Nach drei Jahren zum Ablauf des Kalenderjahres (zum 31.12.) gelöscht werden:

- Inkassodaten, negative Zahlungserfahrungen und Mahnverfahren bei erfüllter Forderung

Verbraucher- bzw. Privatinsolvenz dagegen ...

... folgen hier einem dreiphasigen Verfahren mit jeweils separatem Eintrag: Über Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergeht ein Eintrag mit taggenauer dreijähriger Löschfrist. Darauf folgt die Wohlverhaltensperiode mit Restschuldbefreiung: Sind die Schulden beglichen, verschwindet dieser Eintrag zum Ende des dritten Kalenderjahres. Ist das Insolvenzverfahren erfolgreich durchlaufen, wird dies noch einmal drei volle Kalenderjahre vermerkt.

Negativeinträge vorzeitig löschen?

Sie haben eine Kreditanfrage gestellt? Erfragt die Bank Ihre Bonität inklusive Scorewert, wird dies auf den Tag für zwölf Monate gespeichert - andernfalls für drei Jahre. Stellen Sie also besser eine neutrale Konditionsanfrage, denn diese darf Ihre Bonität nicht verschlechtern. Darüber hinaus gibt es Situationen, bei der ein Antrag auf vorzeitige Löschung im Bereich Gerichtsdaten Sinn macht: Die Forderung ist bezahlt? Lassen Sie sich eine Bestätigung bzw. den Titel aushändigen - und den unliebsamen Eintrag beim zentralen Vollstreckungsgericht löschen, durch Löschungsurkunde offiziell verbrieft.

Stimmt alles? Kostenlose Selbstauskunft einholen

Gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dürfen Sie einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft anfordern. Prüfen Sie jetzt Kreditwürdigkeit und Score und machen Sie den Check: Wurden die Löschfristen eingehalten? So starten Sie 2018 mit weißer Weste durch. Die Auskunftei verlangt eine Ausweiskopie? Intime Daten - bis auf Name, Anschrift und Geburtsdatum dürfen Sie schwärzen. Wann Ihnen die Auskunft zugeht, ist gesetzlich nicht festgelegt - etwa zwei bis drei Wochen sind die Regel. Nicht zufrieden mit dem Ergebnis? Beschwerden nimmt der Landesdatenschutzbeauftragte am betreffenden Firmensitz entgegen, notfalls schalten Sie einen Anwalt ein. Denn bei Verstoß gegen die Auskunftspflicht können Bußgelder in sechsstelliger Höhe drohen.

Personenbezogene Daten: Recht auf Lösung bei Vertragsende

Nicht nur Auskunfteien wie Schufa, Bürgel oder Arvato Infoscore, auch Google & Co. wissen, wer Sie sind. Einige Anbieter gehen ein wenig lax mit Ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung um: Klicks, Bestellungen und Informationen schmieren das Web-Getriebe. Weshalb Internetkonzerne und Firmen mit Begeisterung sammeln. Trotzdem: Unternehmen müssen personenbezogene Daten auf Bitte der Betroffenen löschen - sobald ein Kauf abgeschlossen, das Girokonto aufgelöst, der Handyvertrag beendet ist, nicht erst nach Ablauf von drei Jahren! Mit wenigen Ausnahmen - etwa, wenn Informationen zur Abrechnung oder für steuerliche Belange gebraucht werden.

Verbraucherdaten, Google & EU-Recht auf Vergessen

Zusätzlich tritt zum Mai 2018 eine neue Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union in Kraft - und gibt Verbrauchern das Recht auf Vergessenwerden. Dann sind Daten zu löschen, sobald jemand seine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerruft. Etwas, das auch Google betrifft: Auf Betreiben des Betroffenen sind Einträge in Suchmaschinen zu löschen bzw. zu korrigieren. Facebook-Nutzer können unter Kontoeinstellungen ihre Aktivitäten, Personendaten, angeklickten Banner, Suchverläufe, aufgesuchten Adressen und Nutzungszeiten sowie die IP-Adresse(n), von Sie Facebook aufgerufen haben, einsehen. Kann das Sammeln der Daten nicht gleich verhindert werden? Nicht, so lange Nutzer ihre Daten freiwillig an die kostenfreien Dienste weiterreichen.


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