Artikel vom 19.05.2017
Die Privatinsolvenz und die Schufa: Zwei Fakten, die sich gegenseitig bedingen
Sollten Sie gezwungen sein, in die Privatinsolvenz zu gehen, dann erfolgt automatisch mit der Eröffnung einen solchen Verfahrens ein Eintrag in der Schufa. Damit ist es dann öffentlich, dass Sie entstandene Schulden nicht mehr bedienen können und damit zahlungsunfähig sind. Doch welche Folgen hat ein solcher Eintrag? Wir informieren Sie im folgenden Blogbeitrag.
Welche Tragweite hat ein solcher Vermerk für Sie, als Selbständiger?
Das Ausmaß ist ziemlich unterschiedlich, da jede Privatinsolvenz verschieden ist. Sollten Sie zum Beispiel selbständig sein, müssen Sie unter Umständen Schwierigkeiten bei einem Kauf auf Rechnung für Ihre Firma einplanen. Daher ist es in solchen Fällen ratsam, Vorkasse zu wählen. Diese Vorgehensweise kann sich mitunter für Sie sogar als vorteilhaft erweisen, da bei dieser Bezahlart viele Unternehmen Skonto-Abschläge gewähren. Es ist also möglich, dass Ihre private Insolvenz in Kombination mit dem Schufa-Eintrag eventuell (nachteilige) Auswirkung auf Ihre berufliche Tätigkeit hat.
Mit welchen Folgen müssen Sie im Fall einer Privatinsolvenz im privaten Bereich rechnen?
Hier verhält es sich ähnlich. Kredite werden Sie nicht erhalten und ein Wechsel hin zu anderen Gas- oder Stromanbietern ist ebenfalls nicht möglich. Generell ist es so, dass Sie als Privatmann überall dort, wo Sie eine Schufa-Auskunft benötigen, keine Möglichkeit haben, einen Kauf zu tätigen, da Sie eine denkbar schlechte Auskunft hinsichtlich Ihrer Kreditwürdigkeit haben. Das bedeutet, dass Sie in finanziellen Dingen beinahe geschäftsunfähig sind, mit der weiteren möglichen Konsequenz der Auflösung von Verträgen, wie beispielsweise Ratengeschäfte oder Ihr Handyvertrag. Auch müssen Sie mit der Kündigung eventuell getätigter Kreditverträge rechnen.
Der Eintrag besteht bis zum Ende der sogenannten "Wohlverhaltensphase", auch "Wohlverhaltensperiode" genannt. Sie beginnt mit der Eröffnung des Verfahrens der Privatinsolvenz. Beide Faktoren zusammen dauern insgesamt 6 Jahre.
Halten Sie sich an die vorher vereinbarten Regelungen, wird Ihnen das Insolvenzgericht nach Fristablauf eine Restschuldbefreiung zusprechen. Halten Sie diese endlich in Händen, so dauert es noch drei weitere Jahre nach dem Ende der Verbraucherinsolvenz, bis Ihr Eintrag gelöscht wird und Ihre Akte sozusagen wieder "weiß" ist. Eine vorzeitige Löschung ist in einem solchen Fall nicht möglich. Das heißt im Klartext, dass Sie ganze neun Jahre kreditunwürdig sind.
Allgemeine Löschungsfristen bei der Schufa
Wenn Sie Ihre jeweilige Schuld beglichen haben, beträgt die Löschungsfrist der Schufa Einträge drei Jahre.
Ein kleines Beispiel soll dies verdeutlichen: Am 12.12. 2009 bezahlen Sie Ihre Schulden. Am 02.01. 2010 reicht der Gläubiger den Antrag zur Löschung ein. Die Löschung der Daten erfolgt dann zum 12. 12. 2012. Die endgültige Austragung Ihres Schufa Eintrages findet jedoch erst am 02.01. 2013 statt, da Ihr Gläubiger ja die Tilgung Ihrer Verbindlichkeiten erst im Jahr 2010 der Schufa mitgeteilt hat. Die Rechnung beginnt also ab dem Jahr, ab dem Ihr Gläubiger die Löschung beantragt hat. Übrigens ist die Löschung erledigter oder falscher Einträge meist schwierig, da es häufig nicht ausreichend ist, wenn Sie Überweisungen oder Vermerke über die Erledigung Ihres Gläubiger vorweisen. Die Schufa besteht meist auf die Vorlage des Löschungsantrags des jeweiligen Amtsgerichtes oder des Gläubigers!
Unter gewissen Umständen können Sie die sofortige Löschung nicht so schwerwiegender Einträge bei der Schufa erreichen.
Dazu zählen unter anderem:
- Getilgte Schulden bei Versandhäusern sowie bezahlte Verbindlichkeiten aus Mobilfunkverträgen
- Einträge bis zu einem Wert von 1.000 Euro
- Einträge über den Versand von dritten Mahnungen
Sollte ein schwebendes Verfahren anhängig sein, dann können Sie die Sperrung Ihrer Daten verlangen, da das Institut ausschließlich Informationen über unstrittige Forderungen weitergeben darf. Falls Sie zum Beispiel einen Widerspruch wegen überzogener Inkassogebühren eingelegt haben sollten, dann dürfen Dritte über diesen Forderungseintrag nicht informiert werden!