Der freie Onlinedienst zum Thema Selbstauskunft

Artikel vom 19.08.2019

Studie: Verbraucher können beim Datenschutz mehr von Facebook & Co. erwarten!



Mehr Kontrolle über meine Daten! So das Versprechen der seit Mai 2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Allein in Deutschland sind 80 Prozent der Bürger über 14 Jahre in Sozialen Netzwerken wie Facebook registriert, wo privateste Informationen den Besitzer wechseln. Wie wird tatsächlich mit diesen Daten und dem Recht auf Selbstauskunft umgegangen?

Studie der Verbraucherzentrale fühlt Facebook & Co. auf den Datenzahn

Verbraucherschützer wollten es wissen - und machten den Check: Wie halten es die großen Social Media Plattformen mit dem Datenschutz? Wird die neue DSGVO eingehalten? Eine aktuelle Studie durch Marktwächter im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW nahm dazu acht große Plattformen, nämlich Facebook, Instagram, YouTube, LinkedIn, Pinterest, Twitter, Snapchat und WhatsApp unter die Lupe. Da hätten wir mehr erwartet!, lässt sich das Ergebnis resümieren. Sprich, keine guten Noten für Social Media beim Schutz von Nutzerdaten und Zuwachs an Auskunftsrechten für Verbraucher. Denn die DSGVO Vorgaben sind noch nicht ausreichend umgesetzt. Im Rahmen des Projekts Marktwächter Digitale Welt interessierte sich die Studie für folgende Grundfragen:

- In wieweit kommen Anbieter ihrer Informationspflicht gegenüber dem Verbraucher nach?
- Sind datenschutzfreundliche Voreinstellungen regeltreu umgesetzt (Privacy by Default)?
- Können Nutzer ihr Recht auf Selbstauskunft wahrnehmen - und was müssen sie dazu tun?

Informationspflichten und datenschutzfreundliche Voreinstellung

Welche personenbezogenen Daten werden auf Basis welcher Rechtsgrundlage zu welchem Zweck verarbeitet? Bis auf eine Ausnahme (Twitter) blieb dies bei den Datenschutzerklärungen im Dunkeln. Fast alle Plattformen verrieten nicht erschöpfend, wie lange sie Daten speichern. Ein konkreter Zeitraum ließ sich nur bei Snapchat ableiten. Auch die Angaben dazu, an wen verarbeitete Daten weitergereicht werden, blieben nebulös. Die Überprüfung ergab außerdem, dass Snapchat und LinkedIn Betroffene nicht ausreichend zu ihren Rechte hinsichtlich Datenkorrektur und -Löschung informieren. Etwas, das Methode hat? Schon die datenschutzfreundlichen Voreinstellungen wurden oft gar nicht erst vorgenommen. Als Nutzer authentifizieren? Gut, in vier Fällen bestand die Wahl: Registrierung per E-Mail-Adresse oder per Mobilfunknummer? Dabei war sowohl bei Facebook als auch Instagram, Twitter und Snapchat die Option Mobilfunknummer voreingestellt. Wer der Vorgabe folgt, kann den jeweiligen Dienst nicht unter Pseudonym nutzen. Auch das Tracken des Nutzers für Werbezwecke wird so einfacher. Tracking selbst kann nicht verhindert werden: Verbraucher können lediglich einstellen, inwieweit ihre Tracking-Daten für personalisierte Werbung genutzt werden dürfen. Was ein Anbieter über mich als User weiß, erfahre ich nicht.

Gläserne Nutzer: Kontaktsynchronisation macht's möglich

Was die Studie auch aufdeckte: Im Zuge von Kontaktsynchronisation werden auch Daten von Bürgern übermittelt, die sich ausdrücklich gegen ein Teilnehmen an den Diensten ausgesprochen haben. Mit Ausnahme von YouTube und Pinterest fordern die jeweiligen Apps dazu auf, Nutzerkontakte zu synchronisieren. Was Verbraucherschützer hier bemängeln: Die Aufforderungen suggerieren, dass die Nutzung des Dienstes ohne vorheriges Synchronisieren nicht möglich ist. Aber was, wenn ich nicht möchte, dass Hinz und Kunz sieht, wer ich bin und welche Beiträge ich schreibe? Leider können auch Nicht-Mitglieder bzw. zumindest eingeloggte Nutzer häufig Profile und Beiträge von Plattform-Mitgliedern öffentlich einsehen und lesen - wie es bei Facebook, WhatsApp, LinkedIn, Pinterest, Instagram und Twitter der Fall ist. Spätestens über externe Suchmaschinen lassen sich Profite und Beiträge aufrufen. Fazit: Die Praxis bei Informationspflichten und datenschutzfreundlichen Voreinstellungen verstößt teilweise gegen die DSGVO.

Recht von Social Media Nutzern auf Selbstauskunft

Und wie ist es um das Recht von Nutzern auf Selbstauskunft zu gespeicherten Daten bestellt? Nicht gut genug, denn

- jede zweite Plattform antwortete nicht auf schriftliche Anfragen, darunter Facebook, Instagram, Snapchat und Twitter
- obwohl alle Anbieter eine Option zum Daten-Download anbieten, haben die gelieferten Datensätze unterschiedlichste Dateiformate, was ein Öffnen über Standardprogramme erschwert

Insgesamt gesehen macht es die aktuelle Praxis der Sozialen Netzwerke Verbrauchern sehr schwer, die gelieferten Selbstauskunft Daten zu überprüfen, wie die Ergebnisse des Praxistests zeigen. Keiner der acht geprüften Anbieter kommt dem Recht auf Selbstauskunft angemessen nach, sondern erschwert Nutzern die Übersicht über die gespeicherten Daten. Mit Folgen, denn fehlen dem Verbraucher fundierte Informationen, sieht er sich außerstande, auch andere Rechte wie Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten wahrzunehmen. Wer hier mehr erfahren möchte, trifft auf Hürden, die Anbieter nach Meinung der Verbraucherschützer zusätzlich aufbauen. Statt erschöpfend Auskunft zu erhalten, wird er mit vorformulierten Phrasen auf allgemeine Hilfebereiche, Webformulare und Datenschutzerklärungen verwiesen. Echte Kontrolle sieht anders aus: Die Resultate der Studie sollten Anlass genug sein, um Plattformen und Dienste ganz offiziell datenschutzrechtlich zu überprüfen!


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