Der freie Onlinedienst zum Thema Selbstauskunft

Artikel vom 16.04.2024

Weiße Weste im Polizei-Computer? Das speichern Behörden über Sie



Bayern testet Polizei-Software - und nutzt dazu echte Bürgerdaten. Mit datenschutzrechtlicher Grundlage? Was Behörden wie die Polizei über deutsche Bürger wissen, kann jeder einzelne per Selbstauskunft erfragen. Doch was speichern Polizeibehörden zu welchem Zweck - und wie erhalten Sie Auskunft?

Polizei testet VeRA mit echten Bürgerdaten

Stop!, sagte der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri zum Testlauf seines Landeskriminalamts (LKA) mittels VeRA. Eine solche Software im Vorgriff zu testen, sei datenschutzrechtlich bedenklich - auch wenn derzeit über eine gesetzliche Verarbeitungsbefugnis nachgedacht werde. VeRA soll im Rahmen der anstehenden Änderung des Polizeiaufgabengesetzes eingesetzt werden. Das LKA hält dagegen: Man nutze die persönlichen Daten nur zur internen technischen Prüfung: Gelingt der Datentransfer aus diversen polizeilichen Quellen an das Programm? Wo zuverlässiger Betrieb das Ziel sei, machten Tests mit Daten echter Menschen Sinn - im Einklang mit dem bayerischen Datenschutzgesetz.

Rechercheplattform: Hessen und NRW haben's schon

Die Opposition spricht von einem Datenschutzskandal: Für eine umfassende polizeiliche Analyse persönlicher Daten fehle es an einer gesonderten Gesetzesgrundlage. Was soll VeRA leisten? Die Recherche- und Analyseplattform soll bei schweren Straftaten verschiedene Datenpools der Polizei parallel auslesen und deren Inhalte verknüpfen. Jedes LKA scheint sein eigenes Süppchen zu kochen: Hessen und Nordrhein-Westfalen arbeiten bereits mit Programmen des US-Anbieters Palantir, die auch dem Bundesinnenministerium zum Kauf angeboten wurde, das aber ablehnte.

KAN: Alles rund um Verdächtige ist drin

Sogar die Polizei darf Daten nicht einfach sammeln, sondern nur zweckgebunden speichern. Wie z. B. Vorgangsdaten: Wer war wann und wo als Polizist im Einsatz? Des Weiteren speichert die Polizei ermittlungsrelevante Daten wie Erkenntnisse aus früheren Ermittlungsverfahren, um Straftaten aufzuklären und zu verhindern. Dazu legt sie Datenbanken zu schon früher auffälligen Personen im KAN, dem Kriminalaktennachweis, an - mit Fingerabdrücken oder DNA-Mustern - bevor die Schuld Betroffener erwiesen ist. So kann sich peu à peu eine Biografie als Verdächtiger aufbauen, die aus vielen Einzelakten der zuständigen Polizeien besteht. Schon mal in Köln, Dresden und Kiel verdächtig gewesen? Ein Blick in den KAN zeigt bundesweit, wo schon Informationen zur Person aktenkundig sind.

Zugriff auf (inter-)nationale Datenpools

Wer greift auf die Daten zu? Eine Vielzahl von Polizeibehörden der Bundesländer, Bundespolizei, Bundeskriminalamt (BKA) und Zoll. Jede Polizeibehörde kann ihre eigenen Daten über das Informationssystem der Polizei (INPOL) bundesweit freigeben - und darüber auch Zugriff auf europäische Datenpools erhalten. Die Infrastruktur stellt das Bundeskriminalamt. Was gespeichert werden darf, regeln Bund und Bundesländer per Erlass. Auf Antrag müssen öffentliche Stellen - ebenso wie Wirtschaftsauskunfteien von Creditreform bis Schufa - darüber unentgeltlich Auskunft geben, nach §§ 19, 34 BDSG.

Ausweiskopie schicken - so geht's

Für eine Anfrage auf Selbstauskunft bzw. Löschung von Daten an Behörden wie Meldeämter, Landesverfassungsschutz oder Polizeien brauchen Sie eine Ausweiskopie. Alles, was nicht der Identitätsprüfung dient, dürfen Sie schwärzen, wie

- Größe
- Augenfarbe
- Personalausweisnummer
- Zugangsnummer (CAN)
- Staatsangehörigkeit
- Ausstellungsdatum
- ausstellende Behörde

Das Amt wünscht eine Beglaubigung der Ausweiskopie? Wer mit dem Schreiben der Behörde zur Polizeidienststelle vor Ort geht, erhält diese Bestätigung dort kostenlos.

Personengebundene Hinweise - was ist das?

Sofern bei der Polizei etwas gespeichert ist, startet oft eine interne Prüfung: Sind diese Einträge überhaupt rechtmäßig? Gespeichert sein können Personendaten, Datensätze wie Adressen, Fahrzeuge, Telefonnummern und Daten zum Vorgang selbst. Ergibt die Abfrage im Polizeicomputer, dass Sie schon öfter mit der Polizei zu tun hatten, enthüllt dies ggf. auch personengebundene Hinweise: Auch Stichworte wie ansteckend, gefährlich, psychisch krank, Betäubungsmittelkonsument etc. können Teil des Personendatensatzes sein. Wichtig, um spezielle Datenbanken zu Recherchekreisen wie Gewalttäter, Innere Sicherheit oder Personenfahndung zu bilden und anzuzapfen.

Dauer der Datenspeicherung ist einzelfallabhängig ...

... und bemisst sich z. B. nach der Schwere einer Tat. Reine Vorgangsdaten werden meist nach fünf Jahren anonymisiert; Daten zu Ermittlungszwecken bleiben weitaus länger erhalten. Etwa, weil die Polizei denkt, dass jemand bald wieder zum Kreis Verdächtiger zählen kann. Daten löschen lassen? Wer im Rahmen von Selbstauskunft ein Löschersuchen formuliert, muss stets auf den konkreten Fall eingehen. Neben Verurteilungen finden sich im Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz auch Daten von Personen mit Restverdacht. Daran ändert auch eine Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO nichts! Bei Speicherung wird ein Aussonderungsprüfdatum bestimmt - der Zeitpunkt, zu dem Daten höchstwahrscheinlich zu löschen sind. Der aktuellste Eintrag ist Richtschnur, ältere Daten bleiben bei neuen Ermittlungen weiter gespeichert. Bis alle Einträge löschungsreif sind, kann es also dauern! Wann, sollte man Ihnen auf Ihre Bitte um Selbstauskunft mitteilen. Die Polizei löscht Daten nicht vorschriftsmäßig? Dann kann ggf eine Klage vor dem Verwaltungsgericht nötig sein.

Polizisten fragen Daten von Bekannten ab

Leider zeigen Tätigkeitsberichte der Landesdatenschutzbehörden, regelmäßige polizeiliche Datenschutzverstöße. Immer wieder fallen etwa privat statt dienstlich motivierte Datenabfragen zu Freunden und Bekannten auf. In Sachsen vermeldet die Landesdatenschutzbeauftragte Juliane Hundert, das 2022 in etwa drei Viertel der Ordnungswidrigkeitsverfahren sächsische Polizeibedienstete im Verdacht standen, unbefugt personenbezogene Daten abgerufen zu haben. Zunehmend werden personenbezogene Daten auch falsch gekennzeichnet - oder Behörden geben diese unerlaubt weiter. Bürgern, die ihr Recht auf Selbstauskunft wahrnehmen, wird nicht selten die Auskunft verweigert oder man informiert sie nur unzureichend zur Speicherung der Daten. Mängel in einem Ausmaß, das die Europäische Kommission auf den Plan rief. Derzeit läuft ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.

Und was weiß die Polizei über Sie?

Öffentliche Stellen müssen Ihnen gem. §§ 19, 34 BDSG regelmäßig Auskunft zu Ihren gespeicherten personenbezogene Daten erteilen. Dabei gehen die Polizei Ihre Gründe für Ihr Auskunftsersuchen grundsätzlich nichts an! Auf Antrag ist die betreffende Behörde verpflichtet, Ihnen zu sagen,

- welche Daten über Sie gespeichert sind
- was Zweck und Rechtsgrundlage der Speicherung ist
- woher die Daten stammen
- an wen Ihre Daten schon übermittelt wurden

Allerdings kann die Behörde Ihren Antrag auf Selbstauskunft auch ablehnen: Nach § 19 Absatz 4 BDSG greift das Auskunftsrecht nicht, wenn die Auskunft die Ausübung von Aufgaben behindert, die öffentliche Sicherheit gefährdet - oder von Gesetzes wegen oder zum Schutz Dritter der Geheimhaltung unterliegt.


Jetzt kostenlose Selbstauskunft online anfordern

» Schufa Holding AG Selbstauskunft

» infoscore Consumer Data GmbH Selbstauskunft

» CRIF GmbH Selbstauskunft

» Creditreform Boniversum GmbH Selbstauskunft

» IHD Gesellschaft für Kredit- und Forderungsmanagement mbH Selbstauskunft

» Regis24 GmbH Selbstauskunft

» UNIVERSUM Inkasso GmbH Selbstauskunft

» informa HIS GmbH Selbstauskunft


Weitere Artikel

Kleinschuld macht auch Mist: Zahlen statt ignorieren, Bonität schützen
EOS Studie 2017: Schulden machen? Ungern, aber unvermeidlich
Schufa sieht drohende Überschuldung: Deutsche ächzen unter Lebenshaltungskosten
Schmerzensgeld! Bank meldet geplatzten Dispo an die Schufa
Muss eine Auskunft nach § 34 BDSG erteilt werden?
Datenleck bei Autovermietung Buchbinder: Recht auf Selbstauskunft wahrnehmen
Schufa Auskunft kostenlos beantragen - So gehts!
Welche Daten speichert die Schufa eigentlich?
Aktuelle Warnung der Verbraucherzentralen: Fallstricke beim Lesen der SCHUFA Selbstauskunft
Buy now, pay later wird Kleinkredit - Kauf auf Rechnung vor dem Aus?
Abo kündigen |  AGB |  Datenschutz |  Hilfe |  Integration |  Impressum |  Login |   | Preise  | Widerrufsbelehrung

** Eine Selbstauskunft enthält alle Daten im Sinne von Art. 15 DSGVO. Wir empfehlen, alle Inhalte die für den jeweiligen Zweck nicht relevant sind, zu schwärzen.

Selbstauskunft.com ist unabhängig und steht mit keinem der auf Selbstauskunft.com gelisteten Unternehmen in Verbindung. Alle aufgeführten Marken, Warenzeichen, Logos und Namen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Die Nennung von Marken, Warenzeichen, Logos und Namen hat lediglich beschreibenden Charakter. Genannte Marken stehen in keinerlei Partnerschaft oder Kooperation zu Selbstauskunft.com.


* Marke/Kennzeichen eines Unternehmens, das weder in gesellschaftsrechtlicher noch sonstiger geschäftlicher Beziehung zur Progress Internet GmbH steht.