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Artikel vom 05.10.2018

Albtraum Mietbetrüger: So können sich Vermieter schützen



Nein, auch in Zeiten knappen Wohnraums müssen sich künftige Mieter nicht jede Frage potenzieller Vermieter gefallen lassen. Andererseits hat auch der Wunsch, attraktive Objekte an solvente Interessenten zu vermieten, Berechtigung. Immer wieder beschäftigen Mietbetrüger die Gerichte - wie im aktuellen Fall eines Ehepaars, das fünf Vermieter um mehr als 50.000 Euro schädigte. Doch wie schützen sich Vermieter, ohne den Rahmen des rechtlich Zulässigen zu überschreiten?

Schaden durch Mietnomaden in Millionenhöhe

Wie hoch der Schaden durch Mietnomaden ist, kann angesichts fehlender Statistiken nur vermutet werden. Kein neues Phänomen: Bereits 2009 berichtete Der Spiegel von jährlich über 200 Millionen Euro - das entspricht fast zehn Prozent aller Mietausfälle. Dabei genügt im Einzelfall ein Mietnomade, um private Vermieter - besonders, wenn diese vermieten, um einen noch laufenden Immobilienkredit abzutragen - finanziell zu ruinieren. Eine Umfrage der Universität Bielefeld von 2012 belegt leider: Zu oft verlassen sich Vermieter auf ihr Bauchgefühl - mit fatalen Folgen. Jetzt geht ein 2017 vor dem Amtsgericht Wuppertal laufender Prozess in die zweite Runde: Zwischen 2005 und 2015 brachte ein Mietbetrüger-Ehepaar fünf Cronenberger Vermieter um insgesamt über 50.000 Euro. Zu Geldstrafen verurteilt, gingen die Eltern dreier Kinder, die sich laut Gericht die Wohnungen von Anfang an nicht leisten konnten, in Berufung - Ende offen.

Mit wem haben Sie es zu tun? Selbstauskunft fordern

Gar nicht so einfach, Mietbetrüger auf dem Rechtsweg loszuwerden. Wie schützen Sie sich als Vermieter? Am besten, Sie lassen sie gar nicht erst über die Schwelle. Denn gewiefte Mietnomaden setzen darauf, dass Vermieter äußerem Schein statt nachprüfbaren Fakten vertrauen. Bonität ist maßgeblich für das Mietverhältnis - nur umfassende, schriftliche Selbstauskunft belegt, dass alles stimmt, darunter:

- Schufa
- amtlicher Ausweis
- die drei letzten Lohnabrechnungen
- aktuelle Einkommenssteuerbescheide bei Selbstständigen

Wenn möglich, sichten Sie den Arbeitsvertrag und fragen, ob eine Einkommenspfändung besteht. Keine Mietschulden aus früheren Mietverhältnissen? Besser durch den Vorvermieter bestätigen lassen - und persönlich nachprüfen, ob es sich dabei nicht etwa um einen Bekannten des Interessenten handelt. Mit wem haben Sie es eigentlich zu tun? Recherchieren Sie im Netz, bei Facebook & Co.

Drum prüfe, wer sich lange bindet: Mieterauskunfteien

Wer die zeitaufwändige Prüfung, Selbstauskunft über Interessenten zu erlangen, scheut, kann dazu Dienstleister beauftragen: Die Spreu an Interessenten, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Wohnungen anmieten, von zahlungskräftigen Mietern zu trennen, ist Tagesgeschäft von Mieterauskunfteien wie DeMDa (Deutsche Mieter Datenbank KG), IMODA24 GmbH oder der Vermieterschutzkartei Deutschland (VSK). Mieterauskunfteien zapfen dazu umfangreiche Datenbestände in zweistelliger Millionenhöhe an, um Mieterauskünfte für private Vermieter zu erteilen, aber auch Auskunftspakete für Wohnungsbaugesellschaften, Hausverwaltungen und Immobilienmakler zu schnüren. Vermieter erfahren so z. B.:

- Passen Name, Geburtsdatum, Geburtsort?
- Gibt es Unstimmigkeiten bzgl. früherer Anschriften?
- Welche Leasingverträge, Handykonten und Online-Versandhandelskonten bestehen?
- Laufen Ratenzahlungsgeschäfte, Kredite und Bürgschaften?
- Wie ist das Kaufverhalten?
- Bestehen Zahlungsausfälle bei angemahnten bzw. unbestrittenen Forderungen?

Mietschuldner unbekannt verzogen?

Sie mahnen und mahnen - aber Ihre Schreiben kommen zurück: Mieterauskunfteien leisten auch europaweite Adress- und Arbeitgeberermittlung - und überwachen die tatsächliche Zahlungsfähigkeit von Mietschuldnern auch über längere Zeiträume und über deutsche Grenzen hinaus. Zu den Instrumenten dieser Spezialermittlung zählen neben Vollstreckungsauskünften auch das Ermitteln von Arbeitgebern und sogar Erben - möglich durch den Abgleich externer Datenbanken. Daten, die, falls auffindbar, um aktuelle Telefonnummern ergänzt werden. Auch Anfragen bei Behörden oder Gerichten sind Sache einer Mieterauskunftei. Verboten dagegen: Informationen zu Einkommen und Vermögen, Beruf oder politischen Mitgliedschaften sowie Familienstand. All dies dürfen Mieterauskunfteien weder erheben noch recherchieren - und Vermietern daher nicht zur Verfügung stellen. Anbieter, die solche Informationen in Aussicht stellen, werben unseriös.

Mieter auswählen: "Weich" eingestuft, Ampel auf Grün?

Seriöse Auskunftserteilung über eingetragene Negativmieter und Bonität erfolgt mittels täglich abgeglichener Datenbanken - ein Frühwarnsystem nach Art einer Ampel: Ihr Mietinteressent wird als weich eingestuft? Kann sein, dass er durch ein außergerichtliches Inkasso-Mahnverfahren belastet ist. Das Risiko, dass die Miete ausbleibt, wird als "mittel" benannt? Ein Hinweis auf gerichtliches Mahnverfahren oder Zwangsvollstreckungsverfahren. Jemand wird als "hart" vorsortiert? Einträge in Schuldnerverzeichnis bzw. (Verbraucher-)Insolvenz stecken dahinter. Monatliche Kosten durch Mietrückstände summieren sich schnell, von Zwangsräumungen und Räumungsklagen gar nicht zu reden. Vermietern und Maklern bietet sich durch Nutzung von Mieterauskunfteien die Möglichkeit, ihr Kontrollspektrum zu erweitern - bevor sie ein Mietverhältnis eingehen oder einen Interessenten vorschlagen. Sie müssen potenzielle Mieter beurteilen? Nichts gegen Ihr Bauchgefühl - aber bewahren Sie trotzdem kühlen Kopf!


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