Artikel vom 01.04.2014
Verbraucherschutzminister von Rheinland-Pfalz verlangt von der Schufa mehr Transparenz beim Scoring
Mehr Transparenz von der Schufa beim umstrittenen Kredit-Scoring fordert der Verbraucherschutzminister von Rheinland-Pfalz, Jochen Hartloff (SPD). Schon jetzt können Verbraucher seit April 2010 von der Schutzgemeinschaft nach § 34 Abs. 4 BDSG Auskunft über ihre Daten verlangen. Hartloff fordert nun eine größere Transparenz darüber, wie und auf welcher Basis die Schufa ihre Daten für eine Prognose der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers misst, sammelt und erstellt. Das teilte der Minister im März gegenüber der Presse mit.
Mehr Transparenz der Daten bei Selbstauskunft gefordert
Konkret wünscht sich der rheinland-pfälzische Minister für Verbraucherschutz eine Erweiterung der Rechte eines jeden Bürgers im Detail zu erfahren, auf welchen Wegen die Schufa seine Daten überhaupt ermittelt und misst. Der SPD-Minister übt damit deutlich Kritik an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BGH), das erst im Januar genau diese Pflicht auf Auskunft der Schufa in einer Entscheidung weitgehend zurückgeweisen hatte. Nach Auffassung der Mehrheit der Richter am Bundesverfassungsgericht muss die Schufa die Methoden zur Herkunft der einzelnen für das Scoring entscheidenden Daten und die dazu angewandten Rechenmethoden den Betroffenen gegenüber nicht offenlegen. Das verstoße gegen das sogenannte Geschäftsgeheimnis. Genau diese Offenlegung fordert jetzt nun der Minister und ist damit der erste aus dem Kreis der 16 Länderminister für Verbrauherschutz, der diese Thematik öffentlich gegenüber der Presse angesprochen hat. SPD-Mann Hartloff stellte in Aussicht, das aktuelle Thema Schufa-Scoring in der kommenden Woche auf den Tagesordnungspunkt anstehender Gespräche mit seinen Länderkollegen zu stellen.
Verbraucherschutz vor Geschäftsgeheimnis?
Nach eigener Aussage will der Minister für Verbraucherschutz von Rheinland-Pfalz mit seinem Vorgehen für die Verbraucher mehr Sicherheit schaffen, wenn es um das Sammeln von Daten und das Auswerten für Prognosen durch die Schufa und Auskunfteien geht. "Mir reicht der Verbraucherschutz da nicht", wird der Minister deutlich. Den Hinweis des BGH auf das sogenannte "Geschäftsgeheimnis" will er nicht hinnehmen, für ihn gehe der Verbraucherschutz des auf seine Kreditwürdigkeit Überprüften vor.
Scoring-Daten als Basis für Kreditwürdigkeit
Die im Scoring-Verfahren gesammelten Daten bilden die Basis, wenn es um die Bewilligung von Krediten, den Abschluss von Versicherungsverträgen, Käufen auf Raten oder auch den Abschluss von Mietverträgen geht. Auf ähnlicher Schiene wie der Minister für Verbraucherschutz von Rheinland-Pfalz will auch das Bundesverbraucherministerium fahren. Im Sommer wird, wie angekündigt, eine Studie über das Scoring zur Ermittlung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern durch vom Ministerium beauftragte Gutachter vorliegen. Darin wird auch die jeweilige Aktualität der gesammelten Daten ein Thema sein. In Deutschland ist der Verbraucheschutz dem Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung zugeordnet. Amtierender Minister ist Christian Schmidt von der CSU.
Quelle:
http://www.main-spitze.de/politik/rheinland-pfalz/ueber-bonitaetsberechnung-auskunft-geben_13911587.htm