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Artikel vom 03.05.2022

Mieterselbstauskunft: Wachsame Datenschützer rügen Vermieter



Datenschutz bei der Mieterbewerbung wird nicht so eng gesehen. Missstände, die kürzlich auch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht auf den Plan riefen. Genießen Vermieter beim Thema Mieter-Selbstauskunft datenschutzrechtliche Narrenfreiheit? Und wie verhalten, wenn Wohnungsanbieter Unerhörtes fragen?

BayLDA prüft: Halten Vermieter den Datenschutz ein?

Zum Glück bleibt der Wildwuchs bei der Mieter-Selbstauskunft auch den Datenschutzbehören nicht verborgen. Also führen sie regelmäßig Datenschutzprüfungen durch, sowohl bei konkreten Hinweisen als auch anlasslos, in jeder Branche ohne Unterschied. So auch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA): Seit November 2021 ist hier eine neue Stabsstelle Prüfverfahren für anlasslose Kontrollen zuständig - eine Ausweitung der datenschutzrechtlichen Kontrollen. Im Rahmen des am 14. Januar 2022 gestarteten Verfahrens "Selbstauskünfte Mietinteressenten/innen" kontaktierte die Stabsstelle stichprobenartig Makler, Eigentümer und Wohnungsvermittler, um die Selbstauskünfte von Mietinteressenten zu prüfen. Potenzielle Mieter geben diese ab, um den Vertrag für ein begehrtes Mietobjekt zu bekommen. Der Antwortbogen der Datenschutzaufsicht war nur von denen auszufüllen, die - als Eigentümer oder Makler - eine solche Selbstauskunft in systematisierter Form einholen, also per Formular oder via Checkliste.

Vorsicht, Prüfung! Datenschützer fühlen Anbietern auf den Zahn

Das Ziel der Prüfung: Sehen, ob Selbstauskunft-Formulare, wie sie z. B. Immobilien- und Hausverwaltungen an Mietinteressenten überreichen, datenschutzrechtlich wasserdicht sind - eine Initiative zum Schutz von Mietern in spe. Die Aufgabe an die Adressaten: Innerhalb von vier Wochen eine Stellungnahme auf beiliegendem Prüfbogen abzugeben. Wer die Frist versäumte, musste mit dem Erlass einer förmlichen Anweisung gem. Art. 58 Abs. 1 a DSGVO und einem Zwangsgeld rechnen. Was aber interessierte die Stabsstelle genau? Im Prüfbogen war zu nennen, welche Daten Verantwortliche zum Zweck der Selbstauskunft auf welcher Rechtsgrundlage erheben - und wie lange solche Daten aufbewahrt werden. Der Hintergrund: Vor allem in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt stehen einem Mietangebot ungleich viele Wohnungsbewerber gegenüber. Ein Engpass, den Anbieter gern nutzen, um sich schon vor der Erstbesichtigung umfangreiche Selbstauskunft-Formulare ausfüllen zu lassen. Ein Bewerber zeigt ernsthaftes Interesse am Mietobjekt? Dann geht die Mieter-Selbstauskunft an Eigentümer oder Immobilienmakler. Ein Praxisszenario, das Mietinteressenten unter Druck setzt, so das BayLDA. Denn schließlich ist nicht jede Information, die einen Vermieter interessiert, auch nötig, geschweige denn datenschutzrechtlich zulässig. Was Wohnungsanbieter fragen und wissen dürfen, verrät - bis die Prüfergebnisse feststehen - die Orientierungshilfe zur "Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen".

Deutsche Wohnen: Millionen-Bußgeld für ungeniertes Datenspeichern

Seine Datensammelwut sollte den Immobilien-Giganten Deutsche Wohnen eigentlich ein Bussgeld in Höhe von 14,5 Millionen kosten. Deutsche Wohnen speichert ungeniert sensible Mieterdaten wie Kopien von Ausweisen, Kontoauszügen, Gehaltsabrechungen und Krankenversicherungsdaten. Zulässige Informationen, die ihren Zweck erfüllt hatten, löschte der Wohungsriese trotz Aufforderung durch die Datenschutzbehörden nicht. Warum bloß hob das Landgericht Berlin den ergangenen Bußgeldbescheid wieder auf? Anders als in einigen anderen EU-Staaten kann in Deutschland eine juristische Person - und das ist die Deutsche Wohnen - nur bestraft werden, wenn sich dort ein konkreter Verantwortlicher des Fehlverhaltens schuldig gemacht hat. Eine Rechtslage, die Bußgelder gegen riesige Konzerne praktisch ausschließt. Und mit EU-Recht unvereinbar, weshalb das Kammergericht Berlin den Sachverhalt nun zur Klärung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergereicht hat. Für eine einheitliche Anwendung der DSGVO in allen Staaten der EU - und mehr Rechtssicherheit für datenverarbeitende Unternehmen.

Mieterselbstauskunft ausfüllen? Interessenten dürfen lügen

Vermieter sind neugierige Wesen. Eigentümer, Makler und Wohnungsgesellschaften haben zur Befriedigung ihres Wissensdurstes beim Thema Mieter-Selbstauskunft umfangreiche Fragebögen gestrickt. Wer das Ausfüllen verweigert, ist aus dem Rennen. Wie der Deutsche Mieterbund herausfand, wird hierbei auch allerlei Privates abgefragt. Doch welche Fragen sind unberechtigt? Alle, an deren Beantwortung Vermieter kein berechtigtes Interesse haben können. Ehrlich sein müssen Sie also nur bei Fragen nach Einkommen und Job oder danach, wie viele und welche Personen einziehen werden. Und zwar faktisch, nicht nur vermutlich. Weshalb eine Frage nach geplantem Nachwuchs oder Schwangerschaft der Ehefrau genauso wie nach Nationalität, Religion und sexueller Orientierung verboten sind. Aber was interessiert den Makler mein Musikgeschmack? Oder mein Lieblingstier? Er möchte nur zu gern Fans von Heavy Metal bis Techno sowie Besitzer großer Hunde oder haarender Katzen aussortieren. Der Mieterbund rät Mietinteressenten, auf unberechtigte Fragen im Zweifelsfall zu lügen. Als Raucher können Sie also - für die Zeit des Ausfüllens - unbesorgt zum Nichtraucher werden ...


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