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Artikel vom 25.07.2014

Immer wieder umstritten - die Datenqualität der Schufa



Die Schufa ist mit Abstand die wichtigste Auskunftei, wenn es um bonitätsrelevante Informationen zu privaten Verbrauchern geht. Bei dem Unternehmen liegen Daten über rund 66,3 Mio. Personen vor, der Datenbestand der Schufa setzt sich aus insgesamt über 680 Mio. Einzelinformationen zusammen. Bei dieser enormen Datenmenge ist es nicht verwunderlich, dass auch Fehler vorkommen oder manche gespeicherte Information im Zeitablauf veraltet. Viele Betroffene stellen dies meist erst dann fest, wenn sie auf einmal Probleme bekommen, zum Beispiel wenn es um die Beantragung eines Kredits oder die Eröffnung eines Girokontos geht.

Daten stammen von Vertragspartnern

Die Daten der Schufa stammen zum einen aus öffentlichen Registern und Verzeichnissen, zum anderen von den Vertragspartnern der Schufa selbst. Dabei handelt es sich um Banken und Sparkassen, Versicherungen, Kreditkartenanbieter, Telekommunikationsunternehmen, Versandhändler, E-Commerce-Unternehmen und Versorger. Sie melden der Schufa nicht nur bestehende Vertragsverhältnisse mit Kunden sondern auch Auffälligkeiten bei der Bedienung von Zahlungsverpflichtungen. Die Schufa sammelt diese Daten und führt sie zur Bonitätsauskunft zusammen. Die Daten dienen außerdem als Grundlage für das Schufa-Scoring, die Bewertung der Bonität des einzelnen Verbrauchers. So funktioniert das Geschäftsmodell der Schufa.

Zwei potentielle Fehlerquellen

Bei der Datenqualität gibt es im Prinzip zwei Schnittstellen, an der es zu Fehlern kommen kann. Zum einen ist der einzelne Schufa-Vertragspartner selbst eine mögliche Fehlerquelle. Er ist verpflichtet, relevante Informationen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen mit der Schufa zeitnah, vollständig und korrekt zu übermitteln. Dies erfolgt aber nicht immer so. Zum anderen sind auch Verarbeitungsfehler bei der Schufa selbst im Hinblick auf gemeldete Daten nicht ausgeschlossen.

Schufa prüft nur stichprobenweise

Vielfach werden Daten heute online an die Schufa übermittelt. Die Schufa stellt ihren Vertragspartnern entsprechende Tools zur Verfügung, mit denen die Meldung einfach und unkompliziert abgewickelt werden kann. Längst nicht bei jeder online erfolgten Meldung ist auch ein schriftlicher Nachweis oder ein Beleg an die Schufa erforderlich. Die Schufa prüft im Allgemeinen selbst die Richtigkeit belegloser Angaben nicht nach. Dies gilt sogar für einige Negativinformationen. Sie stellt sich vielmehr auf den Standpunkt, dass die Prüfung der Korrektheit Obliegenheit des Vertragspartners sei. Lediglich über Stichproben führt die Schufa eine gewisse Qualitätssicherung durch. Ob dies ausreichend ist, kann bezweifelt werden.

Auch Schufa macht Fehler

Aber auch bei der Schufa selbst passieren Fehler. Dies ist sicher nicht der Regelfall, sondern es handelt sich um Ausnahmen, die aber für die Betroffenen in der Regel mit viel Ärger und Aufwand verbunden sein können. So ist es in der Vergangenheit durchaus schon mehr als einmal zu Namensverwechslungen und daher zur falschen Zuordnung von Daten gekommen. Nicht immer verliefen Bemühungen zur Richtigstellung mit der Schufa reibungslos.

Wichtig: Schufa-Daten selbst prüfen

Daraus wird deutlich, wie wichtig es ist, sich im Rahmen einer Selbstauskunft selbst einen Eindruck über die bei der Schufa gespeicherten persönlichen Daten zu verschaffen. Die Schufa ist aufgrund § 34 Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet, Verbrauchern einmal pro Jahr kostenlos eine solche Selbstauskunft zu erteilen. Sie haben dann die Möglichkeit, ihre gespeicherten Daten selbst zu überprüfen und - falls notwendig - Korrekturen zu verlangen. Eine solche Prüfung empfiehlt sich jedenfalls im Vorfeld von Geschäften von größerer finanzieller Bedeutung.


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