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Artikel vom 04.01.2021

Perfekter Mieter gesucht! Vermieter, Mieter-Selbstauskunft und Datenschutz



Jetzt nur noch das Motivationsschreiben verfassen - fertig! Geht es um einen hochdotierten Top-Job? Nein, nur um ein halbwegs passables Dach über dem Kopf. Falls Ihnen die Vermieterforderung nach einem Einblick in Ihre Gehaltsabrechnung schon frech vorkommt, sollten Sie den gläsernen Mieter kennenlernen ...

Wohnung mieten? Nur, wenn Motivation und Background stimmen

Der Wohnungsmarkt ist in historischer Schieflage: Wer eine halbwegs attraktive und bezahlbare Wohnung finden möchte, muss sich Zeit für eine ausgefeilte Strategie nehmen. Nur, wer sich durch echte Alleinstellungsmerkmale aus der Masse der Konkurrenten heraushebt, hat eine Chance. In Berlin im Trend, aber auch anderswo im Kommen: Motivationsschreiben, die private Details zu Hobbies, Beruf, sexueller Orientierung oder Religionszugehörigkeit enthüllen (letztere beiden gehen Vermieter nichts an, aber viele fragen trotzdem danach). Sie kommen beim Thema Strategie ins Schwimmen? Kein Problem, im Netz warten zahlreiche entsprechende Mustervorlagen. Soetwas füllen Sie nicht aus? Müssen Sie auch nicht. Aber weil andere dies tun, entstehen Ihnen als Mietbewerber Nachteile.

Bonität, Bonität! Miete soll maximal 40 Prozent vom Einkommen ausmachen

Viele Bewerber erfüllen angesichts der aktuellen Miettarife solche Vorgaben gar nicht erst. Und müssen passen - oder, wie etliche Studierende z. B. - einen Bürgen stellen. In Corona-Zeiten gehen außerdem vermehrt Selbstständige leer aus - schwankende Einnahmen machen sie als Mieter zunehmend unattraktiv. Aber auch für Mieterauskunfteien wird das Geschäft härter: Die Zeiten, in denen sie gutgläubige Vermieter vor bösen Mietnomaden schützen mussten, scheinen vorbei. Weiterhin nehmen sie Vermietern jedoch ein Gutteil der Arbeit ab, indem sie Selbstauskunft und Bonitätsauskunft - auf Grundlage von Millionen privater und gewerblicher Negativdaten - zum Stückpreis erledigen. Auch Mieterauskunfteien gehen inzwischen strategisch geschickt vor: Unseriöse Bewerber dürften den Bonitätscheck bei der jetzt üblichen Durchleuchtung kaum noch überstehen. Denn anstelle blumiger Versprechen zählt nur noch, was man schwarz auf weiß besitzt - Zahlen und Fakten.

Wonach darf der Vermieter fragen - und wann?

Doch nicht alle Fakten liegen im Vermieterinteresse - und die eingesetzten Fragebögen übersteigen häufig das Maß des Erlaubten. Vielmehr ist abzuwägen: Überwiegt das berechtigte Interesse des Vermieters (Artikel 6 DSGVO) an der vorvertraglichen Erlangung von Daten (in direktem Zusammenhang zum Mietverhältnis) oder das des Mietinteressenten am Schutz persönlicher Informationen? Hier ist der Zeitpunkt der Datenerhebung entscheidend bzw. das Stadium der Wohnungssuche. Vor dem Besichtigungstermin dürfen Anbieter nur nach zur Terminvereinbarung nötigen Daten fragen - wie Name und Infos zur Erreichbarkeit. Die Besichtigung verlief erfolgreich? Erst dann bewirbt sich der Interessent als Mieter, indem er sein Interesse am konkreten Mietobjekt erklärt. Das Erheben von Informationen ist eine vorvertragliche Maßnahme. Daten, die erforderlich sein können, um ein Mietverhältnis zu begründen, betreffen:

- Identität (Name, Adresse, Geburtsdatum)
- Bonität/Schufa Selbstauskunft
- Arbeitgeber
- Gehaltsnachweis(e)
- Haustiere
- Name Vorvermieter oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Wer hier falsche Angaben macht, riskiert die Kündigung - auch bei nachträglichem Bekanntwerden.

Wie lange darf der Vermieter personenbezogene Daten speichern?

Nur so lange, bis der Zweck, zu dem diese eingeholt wurden, nicht mehr besteht. Und was geschieht mit den Daten der Bewerber, die das Rennen um die Wohnung nicht gemacht haben? Sobald der Mietvertrag mit dem Mitbewerber geschlossen wird, muss der Wohnungsanbieter diese löschen. Mit zwei Ausnahmen: Der Vermieter muss damit rechnen, dass abgelehnte Bewerber Klage einreichen. Dann darf er die Daten für die Dauer der Auseinandersetzungen speichern bzw. so lange, wie mit gerichtlichem Streit fest zu rechnen ist. Zweitens nehmen größere Immobilienunternehmen Mietinteressenten gern - bei ausdrücklicher Zustimmung - in einen Interessentenpool auf, um sie weiterhin über freie Wohnungen zu informieren.

Welche Fragen darf ein Vermieter nicht stellen?

Die Zahl der Fragen, die sich potenzielle Mieter nicht gefallen lassen müssen, ist gar nicht so gering! Dazu zählen Auskunftswünsche zu

- Schwangerschaft
- Familienplanung/Kinderwunsch
- Religionszugehörigkeit
- Gesundheit/Krankheiten
- Vorstrafen
- politischer Gesinnung
- sexueller Orientierung
- Hobbys

Andererseits kann ein lückenhaftes Ausfüllen der gewünschten Selbstauskunft zu erheblichen Nachteilen führen - wie Gerichtsurteile inzwischen bestätigen. Was tun? Vielleicht in besonders bunten Farben malen, um dem Idealbild vom Traummieter zu entsprechen. Oder, kurz gesagt: Lügen! Denn bei unzulässigen Fragen dürfen Mietinteressenten die Unwahrheit sagen, ohne spätere Folgen zu befürchten.

Intime Daten in Vermieterhand - keine Kontrolle?

Los geht's: Hier kommt das perfekte Paar, der perfekte Mieter, mit dem perfekten Hund. Der natürlich auf Zuruf probebellt - und so beweist, dass er nie zu laut ist. Warum diese Forderungen nach Datenstriptease? Nun, Vermietung ist ein Geschäft wie jedes andere. Besonders für große Immobilienfirmen gehört diese Vorgehensweise im Sinne von Gewinnmaximierung und Mietausfallminimierung dazu. Was anschließend mit den intimen Daten in Händen potenzieller Vermieter geschieht, lässt sich kaum kontrollieren. Die Aufsichtsbehörden bemühen sich trotzdem, die regelmäßig eingehenden Beschwerden über ausufernde Mieterfragebögen nach Kräften zu verfolgen. Prüfungen, die nur selten ohne Beanstandung bleiben: Als Vermieter sollten Sie verwendete Formulare zur Mieterselbstauskunft einem prüfenden Blick unterziehen - und als Wohnungssuchender Ihre Rechte im Auge behalten!


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