Artikel vom 06.12.2019
Nur an Deutsche: Wohnungssuche mit Migrationshintergrund
Auf Wohnungssuche? Vermieter sind wissbegierig - und ihre Bitten um Mieter-Selbstauskunft immer umfangreicher, bis zu Fragen nach Herkunft und Nationalität. So erleben Mietinteressenten mit ausländisch klingenden Namen immer wieder, dass auf dem hart umkämpften Wohnungsmarkt gute Bonität allein nicht genügt.
Vermieter fragt in Selbstauskunft nach Herkunftsland
Wo standardisierte Formulare fehlen, bedienen sich Vermieter bunten Varianten von Mieter-Selbstauskunft. Ohne sich immer daran zu halten, dass nur bestimmte Fragen zulässig sind. Dabei entpuppt sich die Strategie so mancher als undurchsichtig - wie im Fall eines jungen Hamburgers mit türkisch klingendem Namen. Der gutbezahlte Groß- und Einzelhandelskaufmann, der sich eine Wohnung in guten Stadtteilen wie Altona, Barmbek, Eppendorf oder Winterhude durchaus leisten kann, hat sich bereits auf etliche Wohnungen erfolglos beworben. Aber die Selbstauskunft, die dem Mietinteressenten aktuell vorgelegt wurde, hatte es in sich: Der potenzielle Vermieter bat ihn, ein Feld auszufüllen, das mit "jetzige Nationalität" überschrieben war. Damit nicht genug, will der Wohnungsanbieter auch noch sein "ursprüngliches Herkunftsland" wissen. Wer hätte keine Bauchschmerzen bei solchen Fragen? Der Hamburger fragte beim Vermieter, einer Wohnungsgesellschaft, nach. Die Antwort: Kulturell durchmischte Bewohnerstrukturen würden gerade in größeren Quartieren das Zusammenleben fördern. Zu schön, um wahr zu sein?
Belegt: Migranten bei Wohnungssuche diskriminiert
Ungeachtet möglicher Gründe verstößt die Frage nach der Nationalität von Mietern immer gegen den Gleichheitsgrundsatz. Leider belegen Erhebungen - wie beispielsweise durch Spiegel und Bayerischen Rundfunk - dass Menschen mit türkischem oder arabischem Namen auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt werden. Menschen mit Migrationshintergrund werden - zumindest von größeren Wohnungsgesellschaften - deutlich seltener zur Besichtigung eingeladen. Wenngleich solche Vermieter dies offiziell bestreiten - wohl wissend, dass Name und Herkunft bei der Entscheidung für einen neuen Mieter seit dem Antidiskriminierungsgesetz von 2006 keine Rolle mehr spielen dürfen. Auch Mietervereine und Antidiskriminierungsstelle des Bundes bestätigen die Diskriminierung von Bewerbern mit ausländisch anmutenden Namen - und dies umso mehr, je knapper der Wohnraum in Stadt und Region ist.
Seit 2018: Datenschutzgrundverordnung auch für Vermieter bindend
Erkenntnisse, die jedoch faktisch nichts an der Situation Betroffener ändern. Denn wer will prüfen, ob Ablehnung auf Diskriminierung fußt? Zudem die Abgabe der Mieter-Selbstauskunft freiwillig ist. Sie weigern sich, solche Formulare auszufüllen? Dann sinkt Ihre Chance auf die begehrte Wohnung allerdings auf Null. Was viele neugierige Vermieter vergessen: Mit dem 25. Mai 2018 ist die . Vermieter, die unerlaubt personenbezogene Daten verarbeiten bzw. dies auf Grundlage einer Mieterselbstauskunft vorhaben, müssen mit Sanktionen rechnen. Mietinteressenten, die Datenschutzverstöße beobachten, können sich an den zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden. Und verlangt ein Vermieter die Schufa Selbstauskunft, darf er nur die abgespeckte Version sehen, die zur Vorlage gegenüber Dritten bestimmt ist. Die übrigen persönlichen Informationen sind tabu. Auch muss er sicherstellen, dass nur diejenigen Dateneinsicht haben, die die Auswahl der Mieter treffen.
Vermieter-Vorbehalte ohne faktische Grundlage?
Wo kein Kläger, da kein Richter: Nur Mietinteressenten, die ohne Murren alles offenlegen, bleiben bei angespannter Marktsituation im Rennen. Oder wissen, dass sie auf unzulässige Fragen flunkern dürfen. Zugegeben, Lügen auf die Frage: "Haben Sie einen Migrationshintergrund?" dürften bei ausländischem Namen recht kurze Beine haben. Ohnehin hilft ein deutscher Pass als Antwort auf die Nationalitätsfrage bei türkischem Nachnamen nur begrenzt gegen Vorurteile. Denn solcher Ablehnung liegen keine Fakten zugrunde - oder doch? Im jeweiligen Einzelfall nicht zwingend. Trotzdem leitet manchen ruheliebenden Vermieter die Befürchtung, sich beim Einzug von Mietern mit Migrationshintergrund Unruhe durch Großfamilien, Kinder und lautstarke Familienfeiern ins Haus zu holen. Diskutierbare, aber dennoch verständliche Kriterien, die bei der Einschätzung von Mietinteressen eine Rolle spielen. Dennoch: Familiensituation und Familienstand potenzieller Mieter geht Vermieter nur etwas an, wenn Ehefrau, Kinder oder alte Mutter mit einziehen.
Wann die Frage nach der Nationalität erlaubt ist
Auch auf die Frage "Sind Sie Moslem?" sind Falschangaben erlaubt. Wer will mir verbieten, mich für potenzielle Vermieter kurzzeitig in einen christlichen Aramäer mit türkischen Wurzeln zu verwandeln? In einigen Ausnahmefällen jedoch müssen sich Interessenten die Frage nach der Staatangehörigkeit gefallen lassen - dort, wo es um die Bleibeperspektive geht. Schließlich möchten Vermieter - Studentenapartments ausgenommen - langfristig vermieten. Was Art und Auslauftermin von Aufenthaltsgenehmigungen mit Recht interessant macht. Aber: Auf das Benennen von Nachmietern erstreckt sich dies nicht. Lehnt ein Vermieter Ihren zumutbaren Nachmieter ab, ist Ihre Pflicht erfüllt. Dass dieser Ausländer ist, begründet keine Ablehnung, weshalb Ihr Vermieter andere Ablehnungsgründe ins Feld führen wird. Gründe, die nur im Härtefall nicht ausreichen, um die Vermietung an ausländische Nachmieter zu verhindern.
Wer ist der Bewerber? Mieterauskunftei beauftragen
Immer wieder stößt die Dreistigkeit von Wohnungsanbietern an Grenzen. So klagte ein Betroffener erfolgreich vor dem Amtsgericht Augsburg auf Unterlassung und Entschädigung, weil er sich durch eine Wohnungsanzeige diskriminiert fühlte. "Nur an Deutsche" stand dort. Vermieter, die rechtlich wasserdicht prüfen möchten, mit wem Sie es zu tun haben, können sich dazu an Dienstleister wie spezielle Mieterauskunfteien wenden. Nicht zuletzt, um Flunkereien bei Bonität, aber auch Name und Geburtsort zu enttarnen. Der Hamburger Vermieter hat die Frage nach dem Herkunftsland übrigens inzwischen aus dem Bogen zur Mieter-Selbstauskunft gestrichen.