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Artikel vom 22.10.2018

Geheime Konten und Transaktionen? Was das Finanzamt wissen darf



Neues Konto eröffnen? Damit gehen Finanzinformationen automatisch an das Finanzamt. Denn bei Kontoeröffnung holen Geldinstitute eine Selbstauskunft des Kontoinhabers ein. Wo dies meldenden Finanzinstituten nicht frist- und ordnungsgemäß gelingt, soll nun eine Gesetzesergänzung Vereinfachung bringen. Aber - was darf der Fiskus eigentlich sehen?

Selbstauskunft Neukonto: Alle Auslandskonten erfassen

Schafft es eine Bank oder Versicherung nicht, eine gültige Selbstauskunft für Neukonten vorzulegen, kommt jetzt § 28 Absatz 1 FKAustG Bußgelder ins Spiel: Beanstandet wird nur noch dann, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung - nach Ablauf von 90 Tagen - Transaktionenn passieren, bevor die Selbstauskunft vorliegt. Ein Plus an Spielraum für Finanzinstitute und Kunden, doch ansonsten hat sich die Bundesregierung den Kampf gegen Steuerbetrug auf die Fahnen geschrieben. Zu diesem Zweck dürfen die Finanzämter auf zahlreiche Daten zugreifen - in gewissen Grenzen. So müssen Banken und Lebensversicherer bei jedem neuen Vertrag prüfen: Ist dieser Kunde in anderen Staaten steuerlich ansässig? Seit 2016 ist dies, ggf. mit ausländischer Steueridentifikationsnummer, offenzulegen. Ziel der Neuregelung ist, auch Kapitalanlagen im Ausland komplett zu erfassen - ob natürliche Person, Kapital- oder Personengesellschaft, Verein oder Stiftung. Bei Konten, die vor dem 1. Januar 2016 eröffnet wurden, zieht die Finanzprüfung Infos heran, die bei Kontoeröffnung und während der Geschäftsbeziehung benannt wurden.

Grenzübergreifend: Steuerehrlichkeit statt Steuerhinterziehung

Deutschland setzt damit ein multilaterales Steuerabkommen der EU und weiterer 50 Staaten von 2014 um, um Kundendaten in Steuersachen auszutauschen. Seit 2017 gehen diese jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) - mit Konto- und Depotnummern, Salden und gutgeschriebenen Kapitalerträgen. Dann reicht das BZSt diese an andere teilnehmende Staaten weiter - und bekommt dafür im Gegenzug Datensätze in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger. Der Steuerpflichtige selbst wird nicht über diesen Datenaustausch informiert. Girokonto, Bausparkonto, Sparbuch - auf welche Daten darf das Finanzamt im Einzelnen zugreifen? Grundsätzlich trifft der Finanzbeamte Entscheidungen auf Basis der Informationen, die ihm ein Steuerpflichtiger eigenhändig liefert. Hat er jedoch den Verdacht, dass diese unvollständig sind oder eine Straftat vorliegt, greift seit 2005 das Prüfinstrument des Kontenabrufs - zur Förderung der Steuerehrlichkeit.

Kontenabruf: Kontobewegungen nur bei Verdacht

Kontenabruf meint den Zugriff auf Kontenstammdaten - wie Nummer von Bankkonto oder Depot, Datum der Einrichtung, aber auch Auflösung, Geburtsdatum von Inhaber sowie Verfügungsberechtigtem. Ist Letzterer ein anderer als der Inhaber, sieht das Finanzamt auch dessen Namen und Anschrift. Einzelne Kontobewegungen, Zahlungseingänge oder Kontostand darf es nicht abrufen. Dabei steigt die Zahl genutzter Kontenabrufe jährlich - abgefragt über das Bundeszentralamt für Steuern bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), direkt über eine BaFin Schnittstelle Richtung Kreditinstitut, aber durch den Steuerpflichtigen unbemerkt, der erst im Anschluss informiert wird. Oder auch nicht, falls das Finanzamt verhindert möchte, dass hohe Beträge durch Abhebung vor staatlichem Zugriff geschützt werden sollen. Für Bankverbindungen im Ausland ist ein solch automatisierter Abruf (noch) nicht möglich. Denn gemäß deutscher Abgabenordnung muss ein Finanzamt Auskünfte zunächst beim Steuerpflichtigen selbst einholen - als schriftliches Auskunftsersuchen, etwa zu bestimmten Zahlungseingängen oder Kontoständen.

Datentransfer: Je nach Instanz mit oder ohne Einwilligung

Macht dieser von seinem Recht Gebrauch, die Auskunft zu verweigern, hat das Finanzamt freie Bahn: Zeit, andere wie die Bank konkret anzufragen, die nun zur Auskunft verpflichtet sind - und dies aktiv, nicht unbemerkt! Neben Geldinstituten geben auch andere Behörden Auskunft, weil auch staatliche Leistungen und Sozialversicherungsbeiträge wichtig sein können, um eine Steuerschuld zu beziffern. Davon werden bestimmte Daten nur mit Zustimmung des Steuerpflichtigen übermittelt wie:

- Beitragshöhe zur Basiskrankenversicherung und Pflegeversicherung
- für steuerliche Förderung und Mindesteigenbetrag wichtige Daten der Riester-Rente

Ohne Einwilligung ans Finanzamt gehen:

- Form und Höhe von Rentenzahlungen
- Sozialleistungen durch Bundesagentur für Arbeit, Krankenkasse und Elterngeldstelle, wie Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Insolvenzgeld oder Elterngeld

Aber: Anders als Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter darf das Finanzamt auch aus öffentlich und allgemein zugänglichen Informationsquellen wie Facebook, Twitter oder Ebay-Auktionen schöpfen - und all diese Information mit heranziehen, um eine Steuerhöhe zu ermitteln!


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