Der freie Onlinedienst zum Thema Selbstauskunft

Artikel vom 27.12.2019

Was weiß die Schufa über mich? Bonität und Datenschutz von A bis Z



Rechtswidrige Schufa-Einmeldungen beschäftigen immer wieder die Gerichte: Erst im November wurde eine Volksbank zu Widerruf und 2.000 Euro Schmerzensgeld plus 5 Prozent Zinsen verurteilt. Kurz, negative Schufa-Einträge können unangenehme Konsequenzen haben. Mobilfunkvertrag machen, Kreditkarte beantragen? Nicht ohne einen Bonitätscheck. Zum Glück ist die Schufa kein Buch mit sieben Siegeln: Was weiß sie über mich? Und wer hat Zugriff darauf?

Konto gekündigt: Übermittlung personenbezogener Daten rechtswidrig

Ganze 2.000 Euro plus 5 Prozent Zinsen über Basiszinssatz muss die Volksbank einem ihrer Stammkunden zahlen, wenn das Urteil des Landgerichts Darmstadt Mitte Januar rechtskräftig wird. Als dieser seinen Disporahmen von 1.962,07 Euro um 127,97 Euro überzogen hatte, kündigte das Geldinstitut das Konto fristlos und meldete die Forderung der Schufa. Aber nicht nur die Kündigung, auch die Übermittlung der personenbezogenen Daten war eindeutig rechtswidrig. Seit 25. Mai 2018 normiert der EU-Gesetzgeber mit Art. 82 Abs. 1 DSGVO: Bei Datenschutzverstößen ist nicht nur der konkrete materielle, sondern auch der immaterielle Schaden zu ersetzen. Denn für Betroffene kann ein negativer Schufa-Eintrag gravierende Beeinträchtigungen im Gepäck haben.

Wer ist die Schufa?

Ob Handyvertrag oder Kreditkarte: Erst kommt der Bonitätscheck, dann die Entscheidung. Dazu macht ein potenzieller Vertragspartner eine Schufa-Anfrage und erhält Dateneinblick: Wie groß ist das Risiko, mit diesem Verbraucher ins Geschäft zu kommen? Insofern ist es für jeden essentiell, zu wissen, was die Schufa über ihn weiß und welche Informationen diese speichert. Aber was steckt überhaupt hinter diesen sechs Buchstaben? Die Schufa Holding AG ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Keine Behörde, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das schon seit 1927 kundenbezogene Daten sammelt, auswertet und seinen Vertragspartnern - wie Banken, Mobilfunkanbietern oder Versandhändlern - zur Verfügung stellt. So können diese künftige Neukunden auf ihre Kreditwürdigkeit durchleuchten. Ein Datenpool, der inzwischen Informationen von 67 Millionen Bürgern enthält.

Welche Informationen speichert die Schufa?

Schufa Vertragspartner müssen Kunden über diese Datenweitergabe informieren, aber welche Daten speichert die Schufa selbst? Dies ist gesetzlich klar geregelt. Nämlich Angaben zu

- Person wie Name, bisherige Adressen, Geburtsdatum, Geburtsort
- bestehenden Konten (aber keine Kontobewegungen etc.)
- Mobilfunk-, Leasing- und Kreditkartenverträgen
- bestehenden und zurückgezahlten Krediten
- Kreditanträgen und Anfragen zu Kreditkonditionen
- Zahlungsstörungen wie Mahnverfahren, Vollstreckung
- Insolvenz und eidesstattlicher Versicherungen (auch als Vermögensauskunft oder Offenbarungseid bekannt)
- missbräuchlichem bzw. betrügerischem Verhalten wie Identitäts- und Bonitätstäuschung

Was darf die Schufa nicht speichern?

Gem. DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) fallen darunter Daten zu Nationalität, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Einkommen, Kontostand, Wertpapierbesitz und Arbeitgeber. Besonders interessant für Schufa-Vertragspartner: Daten, die an der Bonität potenzieller Kunden kratzen - wie Zahlungsausfälle, Einträge in Schuldnerverzeichnisse oder durch Geldinstitute gekündigte Kredite. Solche so genannten Negativmerkmale, "Daten zum nicht vertragsgemäßem Verhalten" fließen ebenso wie Positivmerkmale in den individuell berechneten Score-Wert jedes einzelnen Verbrauchers ein. Eine Zahl zwischen 1 und 100, die eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit verspricht, mit der ein geschlossener Vertrag erfüllt oder eine Leistung bezahlt bzw. zurückgezahlt wird. Leider ist das Berechnungsverfahren Schufa-Geschäftsgeheimnis.

Informationen als Entscheidungsgrundlage für Unternehmen

Verkaufe ich an diesen Verbraucher? Gebe ich diesem Bankkunden einen Kredit, und wenn ja, nur zu einem hohen Zinssatz, weil der Schufa-Score niedrig ist, um mich gegen Kreditausfall abzusichern? Darf dieser Käufer bei mir auf Rechnung zahlen? Oder biete ich bestimmten Leuten nur Vorkasse als Zahlungsart in meinem Onlineshop an? Schufa-Daten können also dafür sorgen, dass Ihnen ein Vertragsschluss zu attraktiven Konditionen oder auch ganz versagt wird oder Sie bei zinsgünstigen Krediten leer ausgehen. Weshalb Verbraucher gem. Artikel 15 DSGVO ihr gutes Recht auf Selbstauskunft wahrnehmen sollten. Nur so ist zu erfahren, welche Daten die Schufa gespeichert hat. Früher einmal pro Jahr möglich, muss die Schufa - ebenso wie andere Auskunfteien - diese Selbstauskunft auf Anfrage nun mehrmals jährlich als Datenkopie zur Verfügung stellen. Denn der Basis-Score wird vierteljährlich neu ermittelt und für die vergangenen zwölf Monate dargestellt. Die Selbstauskunft zeigt, welche Unternehmen die Schufa mit Bonitätsauskunft und branchenspezifischem Score (zusätzlich zum Basis-Score) zu einem individuellen Verbraucher versorgt hat.

Eigene Selbstauskunft anfordern und sichten

Nicht selten enthält diese fehlerhafte Daten. Um als Verbraucher Nachteile durch ungerechte Eingruppierung zu vermeiden, ist Wissen Macht. Wer Fehler entdeckt, sollte die betreffende Auskunftei auffordern, falsche Einträge umgehend zu löschen - unbürokratisch und ohne Anwalt möglich. Und erst dann - wie im Volksbankfall - schwerere Geschütze auffahren. Übrigens: Auch Bonitätsdaten tragen ein Haltbarkeitsdatum! Schufa und Auskunfteien müssen diese nach Ablauf bestimmter Fristen wieder löschen. Kreditinformationen verschwinden drei Jahre nach Rückzahlung, Infos zu Bankkonten und Kreditkarten direkt, nachdem die Schufa über die Kontoauflösung benachrichtigt wurde. Und zwölf Monate nach Kredit- und Konditionsanfragen werden auch diese gelöscht.

Schufa-Selbstauskunft und Schufa-Bonitätsauskunft: Der Unterschied

Die Schufa-Bonitätsauskunft enthält ein Dokument zur Weitergabe an Dritte und ein Papier zur Eigenauskunft. Ersteres - etwa für potenzielle Vermieter - enthält nähere Informationen zur Bonität als Original-Zertifikat. Das andere informiert Sie zu Bonitätsscore und über über Sie gespeicherte Daten. Eine Schufa-Bonitätsauskunft macht nur dann Sinn, wenn Sie Ihre Bonität gegenüber Drittem belegen möchten.

Fazit: Eigene Selbstauskunft anzufordern lohnt sich - in vielerlei Hinsicht

Im Fall des Volksbankkunden greift die neue Datenschutzgrundverordnung. Hier stellt der Schmerzensgeldbetrag hier sogar eine Untergrenze dar, wie das Landgericht Darmstadt ausführte - sogar fünfstellige Summen seien bei Datenschutzverstößen denkbar. Dabei eröffnet Art. 83 DSGVO die Möglichkeit, auch Geldbußen von bis zu zehn Millionen bzw. in Höhe von bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes bei Unternehmen festzulegen. Ein wegweisendes Urteil, das zeigt, dass Datenschutzverstöße nicht nur Widerruf und Löschung von Schufa-Einmeldungen, sondern auch Schmerzensgeld nach sich ziehen können.


Jetzt kostenlose Selbstauskunft online anfordern

» Schufa Holding AG Selbstauskunft

» infoscore Consumer Data GmbH Selbstauskunft

» CRIF GmbH Selbstauskunft

» Creditreform Boniversum GmbH Selbstauskunft

» IHD Gesellschaft für Kredit- und Forderungsmanagement mbH Selbstauskunft

» Regis24 GmbH Selbstauskunft

» UNIVERSUM Inkasso GmbH Selbstauskunft

» informa HIS GmbH Selbstauskunft


Weitere Artikel

Onlinekauf & Geoscoring 2018: Sag mir, wo du wohnst ...
Die Möglichkeit Daten vorzeitig zu löschen
Mehr Transparenz beim SCHUFA-Scoring: Die Grünen fordern automatische Jahresauskünfte
Marktrechtsexperte im Fernsehen klärt auf: Bonitätsprüfung durch Auskunfteien oft fehlerhaft
Nur an Deutsche: Wohnungssuche mit Migrationshintergrund
Perfekter Mieter gesucht! Vermieter, Mieter-Selbstauskunft und Datenschutz
Wie kreditwürdig sind Sie? Schufa Online-Simulator ist startklar
Wohnungssuche: Was dürfen Vermieter wissen - und wann?
Verkauf der Schufa vom Tisch: Bankenverbände verhindern schwedische Mehrheit
SCHUFA-Eintrag bei bestrittener Forderung: Schon die Drohung ist unzulässig
Abo kündigen |  AGB |  Datenschutz |  Hilfe |  Integration |  Impressum |  Login |   | Preise  | Widerrufsbelehrung

** Eine Selbstauskunft enthält alle Daten im Sinne von Art. 15 DSGVO. Wir empfehlen, alle Inhalte die für den jeweiligen Zweck nicht relevant sind, zu schwärzen.

Selbstauskunft.com ist unabhängig und steht mit keinem der auf Selbstauskunft.com gelisteten Unternehmen in Verbindung. Alle aufgeführten Marken, Warenzeichen, Logos und Namen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Die Nennung von Marken, Warenzeichen, Logos und Namen hat lediglich beschreibenden Charakter. Genannte Marken stehen in keinerlei Partnerschaft oder Kooperation zu Selbstauskunft.com.


* Marke/Kennzeichen eines Unternehmens, das weder in gesellschaftsrechtlicher noch sonstiger geschäftlicher Beziehung zur Progress Internet GmbH steht.