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Artikel vom 15.12.2016

Hebelt das neue EU- Datenschutzgesetz den deutschen Datenschutz aus?



Im Frühjahr 2016 verabschiedete die Europäische Union die "Datenschutz Grundverordnung". Diese soll bis Mitte des Jahres 2018 das Datenschutzrecht hierzulande ablösen und damit die Regelungen in der gesamten EU standardisieren. In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung nicht müde, zu betonen, dass die neue Verordnung die aktuellen deutschen Standards auf keinen Fall mindern würde. Kritiker jedoch befürchten, dass genau dieses drohe.

Die Arbeit mit unzähligen Informationen

Die Auskunfteien, allen voran die Schufa, haben Millionen von Daten über beinahe alle Bundesbürger gespeichert. Anhand dieser Informationen berechnen sie die jeweilige Kreditwürdigkeit, die ein Bürger gegenüber Unternehmen und Banken besitzt. Zur Gewährleistung eines Mindestmaßes an Schutz hinsichtlich dieser Fakten, sind die Auskunfteien hierzulande schon seit Jahren gehalten, strenge Vorschriften zu beachten. Genau diese könnten nun durch die genannte EU- Verordnung überholt werden, was Kritikeren zufolge massive Auswirkungen auf Sie, als Verbraucher, haben könnte.

Klare Regeln bis jetzt, wird danach jedoch der Verbraucherschutz umgangen?

Basierend auf der großen Macht dieser Institutionen genießen Sie, als Konsument, gesetzlichen Schutz. Daher wurden die Daten, die sie zur Nutzung heranziehen dürfen, eingeschränkt. Dies geschieht zum Beispiel durch die regelmäßige Aktualisierung der Einträge sowie damit, dass sie keine ungeklärten Rechnungen für die Kalkulation des Scores heranziehen und die Scores nicht lediglich anhand der Anschrift berechnen dürfen. Der Dreh- und Angelpunkt bei der neuen Datenschutz Grundverordnung jedoch ist, dass sie diese Beschränkungen nicht mehr enthält. Aus diesen Gründen schlagen Datenschützer schon jetzt Alarm, denn sie mutmaßen einen Freibrief zum Nachteil der Verbraucher.

Ihre Rechte nach der neuen Datenschutz Grundverordnung

Ganz anders sehen das natürlich die Initiatoren. So kommen auf Sie, als Verbraucher, einige Neurungen bezüglich der Rechte der Verarbeitung personenbezogender Daten zu. Im 3. Kapitel der aktuellen Fassung möchte der Gesetzgeber vielmehr die Rechte Betroffener stärken. Im Vergleich zu momentan geltenden Gesetzeslage weitet er diesen Schutz in einigen Teilen sogar aus.
Das gilt besonders bezüglich der neuen Informations- und Transparenzpflichten von Unternehmen, die zu einem erkennbar stärkeren Schutz der Verbraucher führen, als dies bei den aktuell geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes der Fall ist. Ein klarer Vorteil dieser innovativen Regelungen liegt eindeutig darin, dass innerhalb der Mitgliedsstaaten unterschiedliche Datenschutzgesetze fallen und somit ein einheitlicher rechtlicher Rahmen für alle 500 Millionen EU- Bürger geschaffen wurde. Darüber hinaus kann der Ausdruck "Personenbezogene Daten" aufgrund der jetzt erfolgten Definition besser und genauer genutzt und auch auf moderne Verarbeitungsprozesse hin angepasst werden.

Weitere Vorteile, von denen Sie innerhalb der Datenschutz Grundverordnung profitieren

Sie können sich bei Beschwerden stets an die betreffende Datenschutzbehörde Ihres Mitgliedstaates wenden. Dabei ist es unmaßgeblich, in welchem Staat der Datenmissbrauch stattfand. Dies gilt gleichermaßen für Firmen, die nur mit der Datenschutzbehörde des Mitgliedstaates zusammen zuarbeiten brauchen, in dem sich ihr Hauptsitz befindet. Der Artikel 4 dieser Verordnung besagt weiterhin, dass lediglich eine unmissverständliche Einwilligung wirksam ist. Diese kann in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen Handlung erfolgen. Ebenso muss die für die Verarbeitung der Erklärung verantwortliche Person den Nachweis erbringen, dass die oder der Betroffene ihre oder seine Einwilligung für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erteilt hat. Interessant ist in diesem Zusammenhang ebenso das "Recht auf Vergessen werden". Denn die neue Verordnung definiert eindeutig, wann Sie, als Verbraucher, sich auf dieses Recht berufen können und auf welche Weise die Unternehmer dem Folge leisten müssen. Generell werden Firmen persönliche Verbraucherdaten dann zu löschen haben, wenn es von den Betroffenen gewünscht wird und keine legitimen Gründe für eine weitere Speicherung der Daten existieren.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass die neue Datenschutz Grundverordnung mehr Transparenz und Schutz bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten gewährt und damit die Befürchtungen der Kritiker wohl ins Leere laufen werden.


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