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Artikel vom 12.11.2019

Schufa-Prüfung für Beschäftigte? Wer was wann wissen darf



Verfassungstreu, vertrauenswürdig, unbestechlich - drei Grundvoraussetzungen, um als Bewerber beim Verfassungsschutz eine Chance zu haben. Weshalb der Innenminister von Hessen, Peter Beuth, jetzt über eine Schufa-Prüfung für Beschäftigte nachdenkt - plus Social-Media-Check. Was dürfen Dienstherren und Chefs?

Hessen: Schufa-Check für Beschäftigte in Vertrauensstellung

Nicht nur Bewerber für den Verfassungsschutz, sondern sämtliche öffentlich Beschäftigte, die Zugang zu vertraulichen, sensiblen Akten haben, sollen künftig genauer geprüft werden. Zu diesem Zweck denkt der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) über eine Schufa-Prüfung nach. Auch Aktivitäten und Profile in sozialen Netzwerken will man einbeziehen. Dazu hat die Landesregierung aus CDU und Grünen im Rahmen des Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes einen Gesetzentwurf vorgelegt, der bis Jahresende beschlossene Sache sein soll. Die Überprüfung soll sicherstellen, dass Personen, die für den Verfassungsschutz arbeiten, verfassungstreu und vor allem unbestechlich sind.

Bestechlich oder weiße Weste?

Das geplante Verfahren erntet schon jetzt Kritik: Schließlich handelt es sich bei der Auskunftei um ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das Daten zur Bonität von Personen sammelt. Der Aspekt der Kreditwürdigkeit ist interessant, weil er scheinbar die Frage beantwortet: Ist dieser Bewerber finanziell angreifbar - für Bestechung oder die Anwerbung durch fremde Geheimdienste? Laut Verfassungsschutzbericht ließ Hessen im vergangenen Jahr 977 Personen eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen - Mitarbeiter des Verfassungsschutzes genauso wie Beschäftigte von Behörden, die Zugriff auf Verschlusssachen haben. Sie sind Abgesandter einer Partei oder arbeiten direkt im Landtag? Auch dann gibt es ein Okay für Akteneinblicke nur nach vorherigem Sicherheitscheck.

Schufa-Auskunft sicherheitsrelevant und zeitgemäß

Auch Hessens Verfassungsschutz selbst möchte mehr über seine zukünftigen Mitarbeiter erfahren bzw. selbst einholen: In diesem Kontext stelle die Schufa-Auskunft, so der Nachrichtendienst, einen "wichtigen tatsächlichen Anhaltspunkt" dar, ob eine Person "in geordneten finanziellen Verhältnissen" lebe. In sozialen Netzwerken möchte die Behörde ebenfalls gern nach Bewerberinfos fischen. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter begrüßt den Gesetzentwurf als logischen Verbesserungsschritt in Richtung "unserer Sicherheitsarchitektur": Die Netzaktivitäten von Bewerbern zu überprüfen, sei nur zeitgemäß.

Bewerbung: Bei Bonität ehrlich machen

Schulden aus einem Handy-Vertrag, aber trotzdem im Öffentlichen Dienst bewerben? Steht ein negativer Schufa-Eintrag dem entgegen? Das Bundesamt für Verfassungsschutz befragt Bewerber im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung zu finanziellen Problemen im Background. Fragt der Einstellungsbogen nach Ihrer wirtschaftlichen Situation, währt ehrlich am längsten. Denn jeder Vertrauensbruch kann Ihnen als Kündigung auf die Füße fallen - etwa, wenn Ihrem öffentlichen Arbeitgeber später eine Lohnpfändung auf den Tisch flattert.

Unzulässige Fragen? Schweigen und Lügen erlaubt

Manche Personaler wollen es ganz genau wissen: Finanzielle Notlage? Nicht alles, was von Interesse ist, ist auch legitim. Persönlichkeitsrecht des Bewerbers, Bundesdatenschutzgesetz und DSGVO sind zu achten. Weshalb Sie bei unzulässigen Fragen lügen dürfen. Abseits von Verfassungsschutz & Co. dürfen Chefs nur fragen und recherchieren, was einstellungsrelevant ist. Vieles, was Sie in privaten Netzwerken austauschen, ist dies nicht. Weshalb Sie die nette Freundschaftsanfrage Ihres Vorgesetzen in spe ruhig ignorieren dürfen. Anders, sobald es um Ihre Präsenz in Karriereportalen wie Xing geht (§ 32 Abs. 6 Satz 2 RegE).

Selbstauskunft freiwillig vorlegen?

Arbeitgeber, die zur Erhellung der finanziellen Situation eines Bewerbers eine Schufa-Auskunft einholen möchten, brauchen dazu dessen Okay. Kommt dieser der Bitte nach, eine Selbstauskunft bei der Schufa anzufordern und vorzulegen, darf der Chef jedoch nur einen Teil davon einsehen: Bei wem ein Kandidat in der Kreide steht, geht den zukünftigen Chef nichts an. Es sei denn, der Job ist - wie im Staatsdienst - eine besondere Vertrauensstellung. Dass Fehlbesetzungen in der Finanzbuchhaltung erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen können, dürfte einleuchten.

Datenschutzbeauftragter Hessen: Risikopersonen durch Schufa-Check nicht erfasst

So sehr das Interesse von Arbeitgeber und/oder Allgemeinheit an einer Schufa-Auskunft im Vordergrund stehen mag: Das in Hessen geplante Verfahren der Durchleuchtung von Mitarbeitern und Bewerbern ist nicht unumstritten. So hält der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch im Innenausschuss des Landtages dagegen - und findet die Maßnahmen überzogen. Es genüge vollauf, so Ronellenfitsch, Einsicht ins öffentliche Schuldnerverzeichnis zu nehmen. Auch sei die geplante Schufa-Auskunft bei entscheidenden Fragen nicht zielführend: Jemand, der Spielschulden habe oder einem Kredithai aufgesessen sei, berge ein großes Risiko beim Thema Bestechlichkeit. Doch gerade diese Gruppe, moniert der Datenschutzbeauftragte, würde per Schufa-Auskunft eben nicht erfasst.


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