Artikel vom 18.09.2015
Die Selbstauskunft - viele Unsicherheiten und Fehlinformationen bei Verbrauchern zu den Auskunfteien
Seit 2010 haben Verbraucher das Recht, einmal pro Jahr kostenlos eine Selbstauskunft bei entsprechenden Auskunfteien einzuholen. Dieses Recht ist unter anderem Ausfluss der im Grundgesetz normierten informatiellen Selbstbestimmung jedes einzelnen Bürgers und in § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Dennoch haben rund 60 % der berechtigten Verbraucher noch nie eine solche Selbstauskunft eingeholt. Daneben bestehen offensichtlich noch immer viele Missverständnisse zu den Möglichkeiten und Befugnissen der Auskunfteien. Dies legen verschiedene Umfragen nahe, die einige Auskunfteien aktuell durchgeführt haben.
Vom Recht zur Selbstauskunft machen viele Berechtigte keinen Gebrauch
Eine aktuelle Umfrage der Creditreform Boniversum GmbH hat ergeben, dass nur etwa 40% aller Berechtigten seit 2010 von ihrem Recht auf Einholung der jährlichen Selbstauskunft Gebrauch gemacht haben. Eine aktuelle Umfrage der Schufa bestätigt sogar nur 30 % Berechtigte, die schon einmal ihr Recht zur Erteilung einer Selbstauskunft genutzt haben. Das Ergebnis mag erstaunen, da die Auskünfte der Auskunfteien heute für das Zustandekommen vieler Vertragsverhältnisse eine wichtige Rolle spielen. Man sollte daher annehmen, dass die Betroffenen vor einer solchen Auskunftseinholung durch den Vertragspartner - zum Beispiel bei einer Kreditvergabe - wissen möchten, welche Daten über sie gespeichert sind. In der Umfrage bestätigten immerhin fast 60 % der Befragten, dass bereits einmal in ihrem Leben die Auskunft einer der Dateien für einen Vertragsschluss entscheidend gewesen sei.
Vielleicht ist das Ergebnis auch im Zusammenhang damit zu sehen, welche teilweise irrigen Vorstellung der Verbraucher zu den Auskunfteien selbst bestehen.
Irrige Annahmen zu gesammelten Daten und Befugnissen der Auskunftsgeber
Nach einer aktuellen Umfrage der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) sind die Verbraucher offenbar nur unzureichend über die Tätigkeiten und Befugnisse der Auskunfteien informiert. Missverständnisse und Irrtümer bestehen insbesondere zu der Art und dem Umfang der gesammelten Daten sowie zu den Eingriffsbefugnissen der Schufa. Fast ein Drittel der Befragten erklärten zum Beispiel, dass Auskunfteien wie die Schufa exakt zum Einkommen eines jeden Einzelnen Auskunft geben könnten. Über 30 % der Befragten waren sogar der Meinung, dass letztendlich die Schufa selbst über die Vergabe oder Ablehnung von Krediten entscheide. Interessanterweise kannte über ein Viertel der Befragten die Schufa nicht und war auch nicht über deren Tätigkeitsbereich informiert.
Aufgabenbereich der Auskunftsgeber
Auskunfteien wie die Schufa sammeln Informationen über Schuldner, und reichen diese an Banken, Mobilfunkanbieter oder auch Versandhäuser weiter. Insoweit speichern die Auskunftsgeber insbesondere schon bestehende Vertragsverhältnisse der Schuldner und dokumentieren so die Zahlungsmoral des Betroffenen. Aus weiteren, auch statistischen Faktoren wird ein bestimmtes, mathematisches Scoring für den Einzelnen entwickelt.
Exakte Angaben zum Einkommen erheben die Dateien nicht und dürften dies auch nicht.
Die Einholung einer Selbstauskunft ist sinnvoll
Da die Auskunftsgeber auf Drittinformationen angewiesen sind, sind nicht immer alle Informationen zutreffend. Schon zur Kontrolle der gesammelten Daten ist es Verbrauchern zu empfehlen, einmal im Jahr das Recht zur Auskunft zu nutzen. Auch beseitigt die Selbstauskunft möglicherweise bestehende Befürchtungen, Ängste und Missverständnisse zu den gesammelten Daten. Wer weiß, was seine Auskunft hergibt, kann möglicherweise bei entsprechenden Vertragsabschlüssen seine Interessen besser vertreten. Entgegen mancher Annahmen entscheidet noch immer der Vertragspartner über den Abschluss des Vertrages und nicht der Auskunftsgeber. Eine Selbstauskunft lässt sich meist auch online unproblematisch abfragen.