Artikel vom 03.01.2017
Die eigene Schufa-Auskunft anfordern
Für Ratenkäufe, Telefonverträge, Kreditgeschäfte und selbst bei Vermietungen, wird vor der Unterzeichnung eines Kontrakts eine Schufa-Auskunft eingeholt. Diese Auskunft ist ein wichtiger Indikator für die finanzielle Situation und vermittelt den anfragenden Unternehmen die Zahlungsfähigkeit des Verbrauchers. Bei einer Ablehnung erfolgt oftmals keine Aufklärung über die Ursache. Daher sollten Verbraucher selbst wissen was in Ihrer Schufa steht.
Ohne Schufa-Klausel ist keine Schufa-Auskunft erlaubt
Ratengeschäfte oder Verträge in denen ein Unternehmen in Vorleistung geht, erhalten in vielen Fällen nur Verbraucher die kreditwürdig sind. Daher enthält jeder Antrag auch immer die sogenannte Schufa-Klausel. Erst mit der Unterschrift unter dieser Klausel ist das Unternehmen berechtigt eine Schufa-Auskunft einzuholen. Wird der Vertrag oder der Antrag auf Grund der Schufa abgelehnt erfolgt fast immer eine formlose Absage. Diese Absage kann sich schon wieder negativ auf die Schufa auswirken. Es ist daher von Vorteil wenn Verbraucher schon im Vorfeld wissen, was in ihrer Schufa steht. Eine Auskunft kann bei der Schufa Holding AG einmal jährlich kostenlos angefordert werden.
Die kostenlose Schufa erhalten Verbraucher schriftlich
Jeder Verbraucher hat das Recht, einmal jährlich eine Eigenauskunft bei der Schufa anzufordern. Dieses Recht ist im § 34 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) geregelt. Nachdem der ausgefüllte Antrag bei der Schufa eingegangen ist, erhalten Verbraucher eine Schufa-Auskunft in Papierform.
Im Grunde besteht die Auskunft der kostenlosen Schufa nur aus drei Teilen
Innerhalb von sieben bis zehn Tagen erhalten Verbraucher einen Brief von der Schufa, der die aktuelle Auskunft beinhaltet. Allerdings sollte nicht zu viel erwartet werden. Die Auskunft besteht nur aus drei Seiten. Auf der ersten Seite sind die persönlichen Daten des Antragstellers inklusive der sogenannten Schufa-Datensatznummer aufgeführt. Die zweite Seite ist die eigentliche Auskunft. Auf dieser Seite werden sämtliche Schufa-Anfragen, Ratengeschäfte und schufarelevante Daten chronologisch aufgeführt. Kredite werden beispielsweise bis zu drei Jahre nach der Erledigung gespeichert. Am Ende der Seite befindet sich der Basis-Score. Je höher dieser Score ist, desto höher wird die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers eingeschätzt. Als kreditwürdig gilt, wer einen Basis-Score zwischen 95 und 97,5 Prozent erreicht. Da die Schufa mit verschiedenen Scores arbeitet, enthält die dritte Seite der Schufa-Auskunft die relevanten Branchen-Scores. Diese Seite wird auch als die aktuelle Wahrscheinlichkeitsliste bezeichnet.
Je höher der Score-Wert ist, desto besser sind die Aussichten für Verbraucher
Die kostenlose Schufa-Auskunft ist dazu geeignet, um alle gepseicherten Daten sowie den Score zu erfahren. Wie die Schufa Ihre Scores berechnet ist immer noch geheim. Fest steht nur das sich die Algorithmen aus vielen persönlichen Daten und aus den Anfragen sowie den geschlossenen Verträgen zusammensetzen. Ein Score-Wert von 100 Prozent ist für den normalen Verbraucher üblicherweise nicht erreichbar.