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Artikel vom 02.02.2021

Zu Unrecht, veraltet, negativ: Vertrauen ist gut, falsche Schufa-Einträge löschen besser!



Sind Sie so kreditwürdig, wie Sie glauben? Nur, wer seine Bonität fortlaufend im Blick behält, kann sich erfolgreich gegen falsche oder veraltete Schufa-Einträge wehren. Eine aktuelle Studie will wissen: Das Vertrauen vieler Deutscher in die Schufa ist angekratzt. Aber es lohnt sich, seine Rechte rund ums Thema Schufa-Scorewert zu kennen!

Jeder 5. Verbraucher: Ärger mit falschen Schufa-Einträgen

Die Erhebung eines Verbraucherportals brachte es an den Tag: Das Vertrauen jedes 5. Deutschen in die größte Wirtschaftsauskunftei scheint getrübt, weil die Datenqualität nicht zufriedenstellt. Und Recherchen des NDR beklagen, die Schufa habe sich vom Wächter guter Zahlungsmoral zum Fahnenträger der Privatwirtschaft entwickelt. Nun - noch nie ging das eine ohne das andere. Schließlich ist es ureigener Schufa-Job, Banken, Händler und Dienstleister vor zahlungsunfähigen Kunden zu schützen. Denn die Schufa ist keine Behörde - und muss als solche nicht neutral sein. Aber bitte trotzdem fair: Inzwischen vertrauen 80 Prozent mit negativen Schufa-Erfahrungen der Auskunftei nicht mehr, und gut 21 Prozent aller Befragten mussten bereits irgendwann mit falschen oder veralteten Einträgen herumschlagen.

Ohne positiven Schufa-Score geht gar nichts

Der Initiator der Erhebung kündigt eine Folgestudie an. Fragestellung: Wie hoch ist die Zahl falscher und veralteter Daten wirklich, die einer juristischen Prüfung nicht standhalten, in jedem Einzelfall? Das Ergebnis soll noch 2021 vorliegen. Hier wird der Schufa mit Recht auf den Zahn gefühlt. Denn nichts geht ohne positiven Schufa-Score, der möglichst nah an 100 Prozent liegt. Ob Mietvertrag oder Bankkredit, negative Einträge behindern die finanzielle Bewegungsfreiheit. Oft erfahren Betroffene erst davon, wenn der gewünschte Vertrag abgelehnt wird. Etwas, womit Sie sich nicht abfinden müssen: Prüfen Sie Ihre Ansprüche auf Löschung und Widerruf; nur so vermeiden Sie Nachteile bei zukünftigen Verträgen.

Wann ist ein Negativeintrag rechtmäßig?

Was viele nicht wissen: Schufa-Einträge sind nicht bei jeder unerledigten Zahlung erlaubt. Aber wann ist ein Eintrag regelmäßig ungerechtfertigt? Dann, wenn Sie der Forderung widersprochen haben und diese nicht tituliert ist. Für eine Meldung an die Schufa muss eine Forderung also unbestritten sein. Tituliert heißt, dass ihre Rechtmäßigkeit gerichtlich bestätigt ist. Oder der ausstehende Betrag etc. mehrfach ohne Erfolg oder Reaktion angemahnt wurde. Und wenn Post vom Inkassounternehmen ins Haus flattert? Das allein genügt nicht - man muss Sie zuvor auch informiert haben, dass ein Negativeintrag bei der Schufa droht. Kein Thema, weil Sie die Forderung längst bezahlt haben? Dann sind Negativeinträge nach drei Jahren zu löschen; die Frist läuft mit dem 31. Dezember des Jahres, in dem der Eintrag gemacht wurde.

Für eine Löschung kämpfen - notfalls vor Gericht

Natürlich können Sie sich selbst an das Unternehmen wenden, das den falschen Eintrag veranlasst hat - oder Ihrem Anspruch per Anwalt den nötigen Nachdruck verleihen. Eilt die Löschung, erwirken Sie eine einstweilige Verfügung, um die Sache zu beschleunigen. Kämpfen lohnt sich, wie zahlreiche Urteile zeigen. Wie vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden, das für die Löschung negativer Einträge entschied. Zuvor hatten Schufa und Landesdatenschutz-Beauftragter dies direkt bei Einreichen der Beschwerde ohne lange Prüfung abgelehnt. Im betreffenden Fall war die ausstehende Forderung zehn Tage nach Einmeldung an die Schufa bezahlt worden. Entscheidender dabei jedoch: Der Datenschutzbeauftragte stützte sich bei seiner Ablehnung lediglich auf den offiziellen Verhaltenskodex der Auskunfteien - statt eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Doch pauschale Speicherfristen und die Abwägung von Grundrechten laut DSGVO passen nicht zusammen, so dass das Verwaltungsgericht die Notwendigkeit der Einzelfallprüfung bestätigte.

Keine Meldung an die Schufa ohne Nachweis

In einem anderen Fall verurteilte das Landgericht Lübeck die Schufa zur Löschung eines Eintrag der American Express Service Europe Ltd. (AMEX). Die Schufa sagte, AMEX habe acht Mahnschreiben an den angeblich säumigen Kunden geschickt, aber konnte deren Zustellung nicht beweisen. Trotzdem meldete AMEX die Forderung unrechtmäßig der Schufa. Dadurch hatte die Schufa kein berechtigtes Interesse daran, die Daten des Klägers zu verarbeiten. Das Gericht bekräftigte also den Anspruch des Schuldners auf Löschung des Negativeintrags nach Art. 17 und Art. 6 DSGVO. Was verdeutlicht: Das Argument, auf Mahnschreiben keine Reaktion zu erhalten, ist ohne Nachweis (z. B. mittels Einschreiben) nicht wasserdicht - und ein Eintrag nach § 31 Abs. 2 Nr. 4 BDSG nicht zu rechtfertigen.

Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld?

Negative Einträge verursachen oft erhebliche Nachteile, was das verantwortliche Unternehmen zu Schadensersatz verpflichten kann. Etwa, weil Sie zum Beispiel langjährig zu teure Kreditkonditionen akzeptieren mussten - materieller Schaden beziffert sich auf Basis konkreter finanzieller Nachteile. Auch Schmerzensgeld kann in Betracht kommen, um immateriellen Schaden zu ersetzen. So verurteilte das Landgericht Darmstadt ein Kreditinstitut aufgrund rechtswidriger Schufameldung zu einer Zahlung von 2.000 Euro. Worin besteht hier der Schaden? Nicht zuletzt darin, dass der Verbraucher die Kontrolle über seine personenbezogenen Daten verliert. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt davon ab, wie schwer das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt wurde. Mit Inkrafttreten der DSGVO 2018 wurde die Position Betroffener hier zusätzlich gestärkt.

Welche Einträge hat die Schufa zu Ihnen gespeichert?

Das ist einfach herauszufinden: Beantragen Sie eine Selbstauskunft gem. DSGVO. Sie ärgern sich, weil Sie darin Einträge entdecken, die vermutlich zu Lasten Ihrer Bonität gehen? Lassen Sie anwaltlich prüfen, ob diese zulässig sind - oder es die Schufa versäumt hat, sie als erledigt zu kennzeichnen oder zu löschen. Oft erfolgen Einträge auch vorschnell. Die Schufa ist an feste Prüf- und Löschfristen gebunden. Immer wieder gelingt es Verbrauchern, ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Welche Rechte haben Sie? Neben einem Anspruch auf Beseitigung rechtswidriger Schufa-Negativeinträge haben Sie übrigens auch ein Recht auf Wertberichtigung Ihres Scores. Weil Datenschutz-Verstöße keine Peanuts sind!


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