Der freie Onlinedienst zum Thema Selbstauskunft

Artikel vom 24.11.2015

Aktuelle Umfrage zeigt: Die Selbstauskunft ist ein viel zu wenig genutztes Instrument



Nach einer vor kurzem durchgeführten Umfrage der Wirtschaftsauskunftei Creditreform Boniversum GmbH hat weit über die Hälfte aller Bundesbürger noch nie im Leben eine Selbstauskunft nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eingeholt. Trotz des bereits seit 2010 bestehenden Rechtsanspruchs auf eine jährliche Eigenauskunft wird davon bislang kaum Gebrauch gemacht. Eine Tatsache, die sich als fataler Fehler erweisen kann.


Viel zu wenige Deutsche machen von der Selbstauskunft Gebrauch

Im Grunde vermag die Studie von Creditreform kaum zu überraschen. So hatte bereits eine im Sommer 2015 durchgeführte Erhebung des Online-Portals FinanzScout24 gezeigt, dass rund ein Viertel aller Deutschen nicht einmal die allgegenwärtige Schufa kannten - von anderen Auskunfteien ganz zu schweigen. 25 Prozent der Befragten äußerten sich zudem dahingehend, dass sie keinerlei Ahnung hätten, welche Aufgaben die Schufa wahrnimmt und dass dieses Unternehmen zahlreiche persönliche Daten zum Zahlungsverhalten und zu finanziellen Angelegenheiten sowohl an Kreditinstitute als auch an Vermieter, Mobilfunkanbieter und andere Interessenten übermittelt. Aufgrund dieser Unwissenheit verwundert es nicht, dass immer noch viel zu wenige Deutsche von der Möglichkeit der Einholung einer Selbstauskunft nach § 34 BDSG Gebrauch machen. Doch genau hierin liegen die unterschätzten Risiken, die vielen Betroffenen zum Verhängnis werden können, wenn es um den Abschluss von Mietverträgen, Kreditvereinbarungen oder gar um einen neuen Arbeitsplatz geht.


Selbstauskunft kann Fehler aufdecken

Die Wichtigkeit einer Selbstauskunft wird in vielen Bereichen deutlich unterschätzt. So kann die unterbliebene Löschung eines einstmals bestehenden Darlehens oder auch ein irrtümlicherweise noch bestehender Negativeintrag wegen einer vor vielen Jahren abgegebenen Eidesstattlichen Versicherung nicht nur die Neuaufnahme eines Baukredites verhindern, sondern auch über Gedeih und Verderb einer begehrten Anstellung entscheiden. Das bislang leider viel zu wenig genutzte Instrument der Selbstauskunft hilft hier ganz effektiv, Fehler zu erkennen und entsprechend gegenzusteuern. Sollten Sie bei der Prüfung Ihrer Daten Unstimmigkeiten feststellen, können Sie dies melden und dadurch rasch für eine Korrektur sorgen. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Auskünfte an berechtigte Dritte fehlerfrei sind und Ihre tatsächliche finanzielle Situation widerspiegeln. Die Sorge, dass sich eine nach § 34 BDSG eingeholte Eigenauskunft negativ auf die persönliche Bonitätsbewertung oder den sogenannten Score auswirken könnte, ist dabei übrigens völlig unbegründet. Aufgrund des bestehenden Rechtsanspruchs wären derartige Folgen auch nicht zulässig und könnten gegebenenfalls gerichtlich angefochten werden.


Nicht nur bei der Schufa anfordern

Nicht selten befassen sich die Bundesdeutschen erstmals im Rahmen einer geplanten Kreditaufnahme mit dem Status ihrer eigenen Bonität. Doch dann kann es vielleicht schon zu spät und der Antrag bereits angelehnt sein. Wie die Umfrage von Creditreform signalisiert, sind es vor allem Männer im Alter zwischen 30 und 49 Jahren, die eine Selbstauskunft anfordern. Auch Konsumenten, die bereits in der Vergangenheit mit den Themenbereichen Kredit und Finanzierung befasst waren, gehören dazu. In aller Regel erfolgten die Anforderungen ausschließlich bei der Schufa als der bekanntesten deutschen Auskunftei. Vergessen werde laut Creditreform dabei aber, dass es weit mehr Anbieter für Bonitätsauskünfte gäbe. So kann die Schufa-Selbstauskunft durchaus korrekt sein, es bei einer anderen Auskunftei aufgrund eines Eintragungs- oder Übermittlungsfehlers jedoch zu Schwierigkeiten kommen. Und letztlich weiß niemand im Vorfeld so genau, bei welchem Unternehmen der Vermieter, Arbeitgeber oder die Bank sich informiert. Daher sollten Selbstauskünfte keineswegs nur bei der Schufa angefordert werden, sondern auch bei Creditreform, Bürgel & Co.


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