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Artikel vom 09.10.2023

Schadensersatz: Mobilfunkanbieter geben Verbraucherdaten an Schufa



Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, geht täglich mit sensiblen Privatdaten um. Wie Informationen aus Handyverträgen z. B.: Ohne Zustimmung des Vertragspartners darf kein Mobilfunkanbieter Kundendatensätze einfach an Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei weiterleiten. Doch kaum einer hält sich daran - jetzt klagen über 100.000 Verbraucher auf Schadensersatz.

Mobilfunkanbieter: Schwere Datenschutzverstöße

Jahrelang soll die Schufa unrechtmäßig Zugriff auf die Daten deutscher Mobilfunkkunden bekommen haben - systematisch und ohne Not durch Telekommunikationsunternehmen ohne Erlaubnis Betroffener weitergereicht. Fast alle großen Mobilfunkanbieter müssen sich nun schwere Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und EU-Recht vorwerfen lassen. Zwei Fachanwälte für Verbraucherschutz gehen in Stellung, um auf Schadensersatz zu klagen. Im Raum stehen bis zu 5.000 Euro pro Kopf - eine Schadensersatzhöhe, wie sie bereits bei unrechtmäßigen Schufaeinträgen gezahlt wurde. In gravierenden Fällen von Grundrechtsverstößen könnten die Summen sogar noch höher ausfallen.

Jeder dritte Mobilfunkvertrag betroffen

Inzwischen haben sich bei Christian Solmecke von der Kanzlei WBS und Andreas Quauke von der Beratungsplattform Legalbird mehr als 100.000 Verbraucher gemeldet. Die Anwälte haben schon über 15.000 Schufa Selbstauskunft Auszüge im Mandantennamen angefordert. Die Sichtung der ersten 3.500 Datensätze ergab: Jeder dritte Mobilfunkvertrag ist betroffen - und damit Millionen Verbraucher. Ins Rollen brachte die Massenklage ein Urteil des Landgerichts München. Dies gab einem Telefonica-Kunden Recht, der sich wegen unerlaubter Datenübermittlung an die Verbraucherzentrale NRW gewandt hatte. Mit besonders vielen illegalen Einträgen tut sich Vodafone hervor, gefolgt von Telefonica und Telekom. Die ersten Klagen sind jetzt auf dem Weg, tausende weitere sollen in den nächsten Monaten folgen.

Handyanbieter: Schufa-Weitergabe zur Betrugsprävention

Schon im November 2021 fanden die Süddeutsche Zeitung und NDR heraus, dass Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa Millionen Handyvertragsdaten ohne Einwilligung speicherten - unzulässig, wie die Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern wissen. Betroffen sind quasi alle großen Handyanbieter - von Telefonica über Telekom und Vodafone bis zu Anbietern von Discountern wie Lidl Connect oder von Mediamarkt-Prepaid-Produkten. Aber auch Kunden nicht mehr am Markt vertretener Anbieter wie z. B. RTLmobil oder EBay-Mobil haben eine Chance auf Schadensersatz. Der Mobilfunk-Branchenverband VATM hält dagegen, überzeugt von der Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe. Mehr noch: Dieses Prozedere sei ein probates Mittel, Identitätsmissbrauch, aber auch Betrug vorzubeugen, da Auskunfteien die Zahlungsfähigkeit so besser einschätzen könnten. Und die Telekom betont, man übermittle schon seit 2021 keine Positivdaten mehr zur Schufa, sondern lediglich zur Betrugsprävention an die Auskunftei CRIF Bürgel.

Verbraucherschützer: Kundendaten für Schufa-Scores genutzt

Allerdings führen die Verbraucherschützer ein starkes Argument ins Feld: Wo Kundendaten zum Scoring genutzt würden, könnten sich für die Betroffenen wirtschaftliche Nachteile erheben. Im Dunkeln bleibe auch, wie Mobilfunkvertragsdaten im einzelnen ausgewertet und zur Profilbildung genutzt würden, so der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Besonders erschreckend findet Verbraucheranwalt Solmecke von WBS, dass kein Telefonanbieter seine Übermittlungspraxis bislang geändert habe. Vielleicht sind auch Sie betroffen? Und Ihre Handy-Vertragsdaten sind ohne Ihre Erlaubnis an die Schufa geflossen? Dann könnte Ihnen Schadensersatz zustehen.

Auf Schadensersatz klagen? Schufa Selbstauskunft einholen

Eine Schufa Selbstauskunft einzuholen, bringt näheren Aufschluss. Stellen Sie eine unberechtigte Falschauskunft unter Ihrem Namen fest, können Sie sich an der Massenklage auf Schadensersatz beteiligen. Die Verbraucherkanzleien sind bereits mit Betroffenen gestartet, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, um das Kostenrisiko für Mandanten zu minimieren. Im nächsten Schritt sind dann alle anderen dran, so Andreas Quauke von der Legalbird. Und die Schufa selbst? Für die Berechnung der Bonität verwende man bereits seit März 2022 keine neuen Vertragsdaten aus der Telekommunikation mehr, heißt es dort. Aber man prüfe jetzt, auch ältere Daten künftig nicht mehr zu nutzen.


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