Der freie Onlinedienst zum Thema Selbstauskunft

Artikel vom 21.01.2020

Volldigitale Kreditantragsprüfung: Unberechtigter Eintrag im FraudPool der Schufa?



Komisch - jeder Kreditantrag wird abgelehnt, auch das Autoleasing klappt nicht. Sie können sich das nicht erklären? Der FraudPool könnte der Grund sein. Ein Warnsystem, das gelegentlich Fehler macht. Inzwischen sieht sich die Schufa ersten Klagen ausgesetzt - datenschutzrechtliches Neuland. Was ist der FraudPool?

Kreditinstitute im Zeitalter der Digitalisierung

Sichere, fallabschließende Kreditentscheidungen in Echtzeit treffen: Smart Data scheint die Lösung, weil gleichzeitig Bonitäts- und Identitätsprüfung und Betrugsprävention. Instrumente, die Prozesskosten in Grenzen halten. Um die Identität eines Antragstellers im Rahmen von Betrugsprävention zu prüfen, lassen sich Angaben im Kreditantrag zügig mit Schufadaten abgleichen. Das Versprechen: Fachlich sauber, trotz gleichbleibender oder sinkender Zahl an Bankmitarbeitern und datenschutzkonform - denn bei Fehlern steht nicht zuletzt der Ruf eines Geldinstitutes in der Öffentlichkeit auf dem Spiel.

Schufa FraudPool: Geldinstitute warnen sich gegenseitig

Betrugsverdacht? Der FraudPool ermöglicht Austausch, um Nachteile für Banken, Verbraucher der Wirtschaft und Straftaten zu verhindern. Denn wurde eine Kreditanfrage bei einem Anbieter abgelehnt, versucht es der potenzielle Kreditnehmer sehr wahrscheinlich beim nächsten Kreditinstitut. Der relativ neue Schufa-FraudPool existiert parallel zum klassischen Bonitätsdatenbestand der Schufa und ist eine zentrale Datenbank für den gegenseitigen Austausch. Nach Aussage der Auskunftei sammeln sich dort Hinweise auf zweifelhafte, ungewöhnliche Sachverhalte, um Schäden durch Betrug abzuwehren. Alle, die dort Zugriff haben, sollen so solche Sachverhalte beurteilen können.

Wer hat Zugriff? Unternehmen der Kreditwirtschaft des EWR

Unternehmen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wie Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Kreditkartengesellschaften und Leasinggesellschaften haben Zugriff auf den Schufa-FraudPool (SFP). Die Ergebnisse des festgelegten Katalogs an Informationen zu Betrugsverdachtsfällen werden in Echtzeit kommuniziert. Derzeit nehmen 71 Unternehmen aus der Finanzwirtschaft am FraudPool der Schufa teil. Pro Werktag greifen gut 106.000 Anfragen auf diesen zu. Nach drei Jahren FraudPool hat es über 740.000 Hinweise auf betrugsrelevante Informationen sowie 29.000 erkannte Betrugsverdachtshinweise gegeben. Ebenfalls interessant: Nicht nur Unternehmen der Privatwirtschaft, auch zwei Landeskriminalämter melden Betrugsfälle bei FraudPool ein.

Immer wieder: Einträge in den Schufa FraudPool ohne Rechtfertigung

Was bedeutet: Zahlungskräftigkeit allein schützt nicht mehr davor, dass ein Darlehen verweigert wird. Denn das, was in den Pool Eingang findet, sind eben nicht bestätigte Fälle mangelnder Bonität oder Betrugsfälle. Sondern der FraudPool besteht lediglich aus einer Sammlung von Verdachtsmomenten: Das Prinzip in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten bzw. Verdächtigen - gilt bei diesem Instrument der freien Wirtschaftsauskunftei nicht.

Wie kommt es zu solchen Fehleintragungen?

Wer einen seriösen Kredit beantragt, weiß: Ohne Sicherheiten wie Gehaltsnachweise geht hier wenig. Statt händischer Sichtung durchlaufen solche Nachweise das System FraudPool automatisch. Entdeckt das System Auffälligkeiten, ist der Bankberater gehalten, das Gegenteil zu beweisen. Doch weil dies nicht immer gelingt, geht er auf Nummer sicher - und lehnt die Kreditanfrage lieber ab. Schon klebt das Warnetikett auf der Kreditanfrage, die nun im FraudPool landet.

Schufa Selbstauskunft einholen: Gibt es unberechtigte Eintragungen?

Falls ja, sollten Betroffene sowohl die Schufa als auch das Geldinstitut, das für den FraudPool-Eintrag verantwortlicht ist, per Einschreiben um Löschung bitten. Wird dies verweigert, führt der nächste Weg vor Gericht, bevorzugt mit Fachanwalt. Betroffene von Negativeinträgen durch Auskunfteien wie der Schufa Holding AG und anderer Unternehmen wie Creditreform etc. müssen nicht selten kämpfen, damit rechtwidrige und inkorrekte Einträge gelöscht werden.

Klage gegen FraudPool: Datenschutzrechtlich wegweisend

Im Frühjahr wurde vor dem Landgericht Konstanz Klage gegen die Targo-Bank eingereicht. Der Kläger informierte die Schufa über einen zu seiner Person gemachten FraudPool-Eintrag. Für diesen unerklärlich - weshalb er Anfrage auf Selbstauskunft stellte. Dabei kam heraus: Beim Kreditantrag bei der Targo Bank hatte der Kläger auch das Gehaltskonto seiner Frau angegeben; die offizielle Bestätigung fehlte jedoch. Die Klage ist für Verbraucher von weitreichender Relevanz. Bislang gibt es zum Thema FraudPool noch keine Urteile. Es wird also erstmalig zu klären sein, ob Eintragungen im Schufa FraudPool rechtmäßig sind - und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gerecht werden.


Jetzt kostenlose Selbstauskunft online anfordern

» Schufa Holding AG Selbstauskunft

» infoscore Consumer Data GmbH Selbstauskunft

» CRIF GmbH Selbstauskunft

» Creditreform Boniversum GmbH Selbstauskunft

» IHD Gesellschaft für Kredit- und Forderungsmanagement mbH Selbstauskunft

» Regis24 GmbH Selbstauskunft

» UNIVERSUM Inkasso GmbH Selbstauskunft

» informa HIS GmbH Selbstauskunft


Weitere Artikel

Bitte mindestens viermal pro Jahr! Grüne fordern Schufa Selbstauskunft
Datenschutz Gesundheit: Elektronische Patientenakte, Datenpool der Zukunft?
Den Personalausweis, bitte! Kopieren und Speichern laut DSGVO erlaubt?
Creditreform Schuldneratlas 2022: Inflation hat Überschuldung im Gepäck
Schufa Studie: Soloselbstständige und Kleinstunternehmer in Existenznot
Datenschutz: Kaufen Finanzinvestoren jetzt die Schufa Holding AG?
BKK fragt Schufa-Daten ab - Linke will Schufa stärker regulieren
Wie kreditwürdig sind Sie? Schufa Online-Simulator ist startklar
E-Mails im Datenbestand: Forderungen effizienter eintreiben?
Muss ich das wirklich zahlen? Wieder falsche Inkassoschreiben im Umlauf
Abo kündigen |  AGB |  Datenschutz |  Hilfe |  Integration |  Impressum |  Login |   | Preise  | Widerrufsbelehrung

** Eine Selbstauskunft enthält alle Daten im Sinne von Art. 15 DSGVO. Wir empfehlen, alle Inhalte die für den jeweiligen Zweck nicht relevant sind, zu schwärzen.

Selbstauskunft.com ist unabhängig und steht mit keinem der auf Selbstauskunft.com gelisteten Unternehmen in Verbindung. Alle aufgeführten Marken, Warenzeichen, Logos und Namen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Die Nennung von Marken, Warenzeichen, Logos und Namen hat lediglich beschreibenden Charakter. Genannte Marken stehen in keinerlei Partnerschaft oder Kooperation zu Selbstauskunft.com.


* Marke/Kennzeichen eines Unternehmens, das weder in gesellschaftsrechtlicher noch sonstiger geschäftlicher Beziehung zur Progress Internet GmbH steht.