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Artikel vom 02.05.2019

Girokonto für jedermann: Kostenlos und ohne Schufa?



Jeder hat das Recht auf ein Girokonto! Seit 2016 müssen Geldinstitute ein so genanntes Basiskonto oder Jedermannkonto anbieten. Aber "Basis" bedeutet keinesfalls kostenfrei: Je nach Geldinstitut werden bis zu 17,50 Euro pro Monat fällig. Wie bekommt man trotz schmalem Portemonnaie ein Basiskonto? Und welche Rolle spielt die Schufa?

Biallo-Untersuchung: Große Gebührenunterschiede beim Basiskonto

Wie die Finanz- und Verbraucherplattform Biallo jetzt berichtete, bestehen zwischen den Geldinstituten erhebliche Gebührenunterschiede. 50 Banken und Sparkassen verlangen überhöhte Gebühren. 90 Prozent, so Biallo, verhielten sich jedoch fair bzw. berechneten sogar weniger als beim Normalkonto. Außerdem existieren elf kostenlose Basiskonten, in der Mehrzahl Internetkonten. Warum ist ein Basiskonto nicht kostenlos? Weil auch solche Girokonten Aufwand verursachen, dürfen Banken auch hier Gebühren erheben - in der Spitze bis zu 168 Euro pro Jahr. Geld, das Menschen, die ohnehin auf Transferleistungen angewiesen sind, zum Leben fehlt. Der Teufel steckt im Detail: Zwar verlangt der Gesetzgeber angemessene Preise, aber was angemessen ist, bleibt unklar. Weshalb der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) das Fehlen einer klaren gesetzlichen Definition kritisiert. Gebührenposten, die dabei zu Buche schlagen, sind:

- monatliche Grundgebühr (der zumeist größte Posten)
- Preise für Überweisungen und Daueraufträge
- Versorgung mit Bargeld
- Kosten für die Geldkarte (zwischen 5 und 20 Euro jährlich)

Preise vergleichen, Gebühren einsparen: Auch beim Basiskonto zwingend!

Zum Beispiel, weil gut ein Viertel aller Banken und Sparkassen die Anzahl kostenloser Abhebungen pro Monat auf zwischen drei- bis fünfmal beschränken - jede weitere kostet bis zu 4,50 Euro. Insofern ist der Jahrespreis eines Jedermann-Kontos entscheidender als der Monatspreis: Was nützt mir ein günstiger Monatstarif, wenn ich schon für eine einzelne Überweisung ebensoviel bezahle? Mit 210 Euro pro Jahr schießt die Volksbank Adelebsen den Vogel ab, Kosten von Girocard und Überweisungen noch nicht eingerechnet. Biallo schlussfolgert: Ein vernünftiger Jahrespreis sei einer, der nicht über dem
Durchschnitt aller deutschen Basiskonten liege - 72 Euro pro Jahr bzw. sechs Euro im Monat. Jahrespreise darüber - oder gar über 100 Euro, wie bei 180 der Geldinstitute der Fall - seien "schwer zu rechtfertigen".

Basiskonto mit Karte - auch für Obdachlose und Asylsuchende

Vor dem 19.6.2016 schätzte die EU-Kommission die Zahl der Menschen ohne Girokonto auf 670.000. Inzwischen hat jeder Anspruch auf ein Girokonto, bei jedem Geldinstitut ohne Unterschied (kirchliche Banken ausgenommen) - auch sozial Schwache, Asylbewerber oder Obdachlose. Eine eigene Bankverbindung ist wertvoll, weil sinnvoll, um eine Wohnung zu mieten oder Sozialleistungen zu beziehen. Ein Basiskonto bietet, wie der Name schon sagt, Basisfunktionen. Wie die Möglichkeit

- per Karte zu zahlen
- Barein- und -auszahlungen zu tätigen
- Lastschriften auszuführen
- Daueraufträge einzurichten
- Überweisungen zu tätigen

Banken oder Sparkassen, die Onlinekontoführung anbieten, müssen dies auch für das Jedermann-Konto tun. Und möchte ein Kontoinhaber innerhalb Deutschlands die Bank wechseln, muss die neue Bank Überweisungen und Lastschriften des alten Kontos übernehmen. Die Verpflichtung, einen Kreditrahmen (Dispo) zu eröffnen, besteht dagegen nicht - ebenso wenig wie beim Pfändungsschutzkonto auf Guthabenbasis. Dafür sind Basiskonto-Inhaber beim Thema Kündigungsschutz privilegiert: Der Gesetzgeber hat die Kündigungsmöglichkeiten von Basiskonten stark eingeschränkt.

Basiskonto eröffnen: Spielt die Schufa eine Rolle?

Damit Verbraucher ihren schriftlichen Antrag bei der Bank bzw. Sparkasse ihrer Wahl bzw. online stellen können, muss das Geldinstitut das gesetzlich vorgeschriebene Formular kostenfrei bereitstellen. Sofern zutreffend, ist das Basiskonto gleichzeitig als Pfändungsschutzkonto einzurichten. Die Bank muss den Antragseingang bestätigen. Anschließend ist das Basiskonto innerhalb von zehn Geschäftstagen einzurichten. Zu den benötigten Unterlagen zählen Personalausweis bzw. Ausweisersatzpapier, Ankunftsnachweis oder Duldungsbescheinigung. Ein Nachweis der Bonität spielt keine Rolle mehr: Im Gegensatz zu früher dürfen Banken Girokonten nicht mehr mit dem Argument verweigern, dass sich mit einer bestimmten Klientel keine Einnahmen erzielen lassen. Auch Eintragungen bei der Schufa oder Kontopfändungen des bisherigen Girokontos sind dank EU-Zahlungskonten-Richtlinie zum diskriminierungsfreien Kontozugang kein Ablehnungsgrund mehr.

Bank darf Schufa kontaktieren

Verschuldete mit negativem Schufaeintrag und Schufa-Score haben ein Recht auf ein Girokonto! Nicht einmal ein fester Wohnsitz ist zwingend - die Anschrift von Freunden, Angehörigen oder einer Beratungsstelle genügen, um postalische Erreichbarkeit zu gewährleisten. Den Kontakt zur Schufa stellt die Bank trotzdem her - um zu erfragen, ob dort bereits ein Jedermann-Konto gespeichert ist. Dabei nehmen sowohl Anfrage als auch Meldung zum Basiskonto keinen Einfluss auf den Schufa-Score. Jede Anfrage bleibt ein Jahr lang gespeichert. Ist das neue Basiskonto und Girokonto eröffnet, meldet das Geldinstitut diese Information an die Schufa. Prüfen, ob alle Daten korrekt sind? Seit Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - mit dem Recht auf kostenlose Selbstauskunft - jederzeit. Dort ist auch der Basisscore zu sehen, den die Schufa quartalsweise berechnet.

Wenn das Basiskonto abgelehnt wird

Lehnt die Bank die Kontoeröffnung ab, muss sie dies binnen 10 Tagen mitteilen. Doch auch wenn Ablehnungen wegen negativer Selbstauskunft oder laufender Pfändungen nicht zulässig sind - die Bank ablehnen, und zwar wenn:

- der Antragsteller das Basiskonto gewerblich nutzen möchte
- die Ausweispapiere nicht geeignet sind, um die Identität des zukünftigen Kontoinhabers zu prüfen
- schon ein Basiskonto in Deutschland existiert
- wenn der Antragsteller wegen einer Straftat gegen die Bank verurteilt wurde
- wenn ein vorheriges Basiskonto aufgrund von Zahlungsverzugs oder strafbarer Nutzung gekündigt wurde

Was tun, wenn der Antrag auf das Basiskonto abgelehnt wurde? Banken müssen stets in Textform ablehnen sowie den Antragsteller über seine Rechte aufklären. Das bedeutet, dass das Formular für einen Überprüfungsantrag bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Ablehnung beiliegen muss. Basiskonto zu Unrecht abgelehnt? Dann ordnet die BaFin die Kontoeröffnung direkt an!


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