Der freie Onlinedienst zum Thema Selbstauskunft

Artikel vom 20.12.2023

Digitaler Wandel: Was tut sich bei Führerschein, ID und eWallet?



Noch fit genug fürs Steuer? Die EU-Verkehrsminister möchten die Zahl der Verkehrstoten senken. Künftig soll eine medizinische Selbstauskunft die Fahrfitness zusichern, wenn ein Führerschein erneuert werden muss. Auch sonst hat die EU beim Thema Digitalisierung ambitionierte Pläne, Datensammlungen aller Art im Gepäck ...

Bundesverkehrsminister: Selbstauskunft kein Plus an Verkehrssicherheit

Anfang Dezember trafen sich die Verkehrsminister der EU-Staaten in Brüssel. Wenngleich sich die im Verkehrsausschuss federführend zuständige Grünen-Abgeordnete Karima Delli verpflichtende medizinische Checks wünscht - es blieb bei der medizinischen Selbstauskunft, ohne Sonderregelungen für Ältere. Jetzt muss das Vorhaben noch durchs EU-Parlament. Bundesverkehrsminister Volker Wissing lehnt diese Art der Selbstauskunft übrigens grundsätzlich ab, weil sie die Verkehrssicherheit nicht verbessere. Worauf müssen sich Autofahrer einstellen? Im Frühjahr schlug die EU-Kommission vor: Fahrer über 70 sollen alle fünf Jahre eine Selbstauskunft ihrer Fahrtauglichkeit ausfüllen oder diese ärztlich bestätigen lassen. Die EU-Staaten selbst halten eine Verlängerung bei Pkw- und Motorrad-Führerschein alle 15 Jahre für ausreichend. Strenger soll dies bei Bus- und Lkw-Fahrern gehandhabt werden - und bei Senioren kürzere Fristen gelten.

Polizei gibt Patientendaten ans Straßenverkehrsamt weiter

Die Selbstauskunft fragt: Sind Sie körperlich und mental fähig zu fahren - oder gefährden Sie andere im Straßenverkehr? Sehvermögen, Herz- und Kreislauf, aber auch Faktoren wie Alkoholismus sollen auf den Prüfstand kommen. Wobei jedes Land für sich bestimmt, ob es zur Führerscheinverlängerung eine ärztliche Untersuchung oder eine einfache Selbstauskunft braucht. Ein Unterschied, denn der Datenschutz reglementiert die Weitergabe von Patientendaten streng, wie ein Fall aus dem Kreis Soest zeigt. Die Polizei Dortmund hatte ärztliche Daten von 48 Patienten aus einem Rentenversicherungs-Betrugsfall an das Straßenverkehrsamt des Kreises Soest weitergereicht. Dieser forderte die Patienten auf, ihre Fahrtüchtigkeit zu beweisen; Führerscheinentzug drohte. So gaben einige von sich aus die Fahrerlaubnis ab; in zwei Fällen konnten sich Betroffene erfolgreich juristisch wehren.

Sind Senioren Unfallweltmeister?

Rechtswidrige Datenübermittlung, meinten die Landesdatenschützer. Die Polizei sei daher verpflichtet, den Kreis Soest um die Löschung dieser Daten zu bitten. Die Polizei dagegen berief sich auf die Gefahrenabwehr gem. Straßenverkehrsgesetz § 2, Abs. 12. Seit 2022 bestimmt nun ein Erlass, welche Vorgaben NRW-Polizeibehörden bei der Übermittlung von Gesundheitsdaten zu beachten haben. Auch sonst wird bei Selbstauskunft und Gesundheitschecks für Ältere gern mit der Unfallstatistik argumentiert. Zu Recht? Fakt ist, dass Unfälle mit Personenschaden zu 69 Prozent durch Fahrer über 65 verursacht werden, in der Altersgruppe ab 75 sogar zu 77 Prozent, gefolgt von den 18- bis 20-Jährigen mit 71 Prozent. Wenn es bei Senioren kracht, geht es vor allem um Missachtung der Vorfahrt, Fehler beim Zurücksetzen, Anfahren, Wenden und Abbiegen. Rasen oder Fahren unter Alkohol spielen kaum eine Rolle. Trotzdem ist die Gruppe älterer Fahrer nicht zu vernachlässigen: Mit Ü-80 haben fast zwei Drittel noch ein Auto - pro Haushalt.

Bürger-ID in Österreich schon Alltag

Sicher ist, der digitale Führerschein kommt. Künftig werden wir bei Kontrollen das Handy zücken, die physische Variante soll bleiben. In Österreich gibt es ihn bereits. Mehr noch: Die ID-Austria ist fest mit der Digitalisierung des Führerscheins verknüpft. Österreicher registrieren sich dazu bei staatlichen Onlinediensten wie Digitales Amt oder der App eAusweise. Aber identifizieren sich mit der ID bald auch gegenüber Firmen der Privatwirtschaft. Unternehmen wie Mietwagenanbieter können so auf behördlich verifizierte Daten zugreifen. Alles, was es dazu braucht, ist eine Registrierung beim Innenministerium und eine Anfrage, welche Nutzerdaten gewünscht sind. Hat das Ministerium die Berechtigung geprüft, kann die Autovermietung den Führerschein einsehen. Jeder Bürger ist durch eine alphanumerische Zahlenfolge bei Nutzung der ID-Austria identifizierbar und mit Einlogort nachzuverfolgen. Die Kritik österreichischer Grundrechts-Verfechter scheint ungehört zu verhallen.

Autovermietung lässt Kundendaten in Indien verarbeiten

Es scheint, die Kontrolle über digitale Abläufe zu behalten, wird zunehmend kniffliger! Kürzlich tauchten private Kundendaten einer Stuttgarter Carsharing-Firma in Indien auf. Statt den Führerschein in der Filiale vor Ort vorzulegen, wurde per App validiert: Bitte Führerschein hier scannen und ein Selfie machen, damit die App Ihr Gesicht mit dem Führerschein-Konterfei vergleichen kann! Datenschutzrechtlich bedenklich, weil die Kamera-App damit in - nach nach Artikel 13 Grundgesetz - unverletzliche Bereiche wie die Wohnung späht. Verarbeitet wurde alles in Indien, weitab vom Zugriff deutscher Aufsichtsbehörden. Eine Geschäftspraxis, von der der Ottonormalkunde nichts bemerkt. Weshalb der behördliche Tipp, eine Autovermietung mit Datenverarbeitung in Europa zu wählen, leider seinen Zweck verfehlt.

Von der Elektronischen Patientenakte zur eWallet für alles?

Nicht nur in Österreich, auch bei uns verfolgt die Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung ambitionierte Ziele. Bis 2025 sollen 80 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen, das E-Rezept 2025 Standard sein. Dabei ist die ePA nur der Anfang: Elektronische IDs (eIDs) sollen langfristig für ein "Ökosystem digitaler Identitäten" anschlussfähig sein - wie Führerschein, digitale Fahrzeugzulassung, Bildungsabschluss von Abi bis Promotion, Studentenausweis oder Reisepass. Praktisch in einer Wallet-App verfügbar. Die EU-Lösung für digitale Identitäten soll als Software ab 2024 in allen EU-Mitgliedstaaten verfügbar sein.

Vertrauensverhältnis Arzt-Patient gefährdet

Digitaler Führerschein und Selbstauskunft zur Fahruntüchtigkeit sind nur die Spitze eines Daten-Eisbergs. Automobilverbände positionieren sich gegen eine Meldepflicht fahrungeeigneter Personen durch Ärzte. Allerdings können Ärzte jetzt schon Hinweise an Fahrerlaubnisbehörden weitergeben, bei Gefahr in Verzug - so ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Kontraproduktiv, was Verkehrssicherheit angeht, meint der ADAC. Eine Meldepflicht gefährde das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten. Patienten würden im Zweifel Beeinträchtigungen verschweigen - aus Angst, den Führerschein zu verlieren. Zumal, wie einige Fachanwälte monieren, kein Arzt eigenmächtig entscheiden sollte, was er den Behörden meldet. Es zeigt sich: Beim Thema Digitaler Wandel besteht noch viel konkreter Regelungsbedarf - und durchaus Kontrollbedarf, was behördliches Handeln angeht!


Jetzt kostenlose Selbstauskunft online anfordern

» Schufa Holding AG Selbstauskunft

» infoscore Consumer Data GmbH Selbstauskunft

» CRIF GmbH Selbstauskunft

» Creditreform Boniversum GmbH Selbstauskunft

» IHD Gesellschaft für Kredit- und Forderungsmanagement mbH Selbstauskunft

» Regis24 GmbH Selbstauskunft

» UNIVERSUM Inkasso GmbH Selbstauskunft

» informa HIS GmbH Selbstauskunft


Weitere Artikel

Schufa Auskunft kostenlos beantragen - So gehts!
Vorsicht ist besser als Nachsicht: Bonitätsprüfung beim Hausverkauf
Thema Bürgschaft: Bonität leihen, Bonität riskieren?
Auf ins Pfandhaus - oder? So funktioniert der Spezialkredit ohne Schufa
Bürgergeld, P-Konto, Bonität: Wenn Arbeitslosigkeit den Schufa-Score drückt
Bonität & Datenschutz: Schufa löscht Millionen Positivdaten
Die Selbstauskunft - viele Unsicherheiten und Fehlinformationen bei Verbrauchern zu den Auskunfteien
Buy now, pay later wird Kleinkredit - Kauf auf Rechnung vor dem Aus?
Schmerzensgeld! Bank meldet geplatzten Dispo an die Schufa
Neue EU-Verordnung bedeutet rechtlichen Rückschritt in puncto Datenschutz
Abo kündigen |  AGB |  Datenschutz |  Hilfe |  Integration |  Impressum |  Login |   | Preise  | Widerrufsbelehrung

** Eine Selbstauskunft enthält alle Daten im Sinne von Art. 15 DSGVO. Wir empfehlen, alle Inhalte die für den jeweiligen Zweck nicht relevant sind, zu schwärzen.

Selbstauskunft.com ist unabhängig und steht mit keinem der auf Selbstauskunft.com gelisteten Unternehmen in Verbindung. Alle aufgeführten Marken, Warenzeichen, Logos und Namen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Die Nennung von Marken, Warenzeichen, Logos und Namen hat lediglich beschreibenden Charakter. Genannte Marken stehen in keinerlei Partnerschaft oder Kooperation zu Selbstauskunft.com.


* Marke/Kennzeichen eines Unternehmens, das weder in gesellschaftsrechtlicher noch sonstiger geschäftlicher Beziehung zur Progress Internet GmbH steht.