Der freie Onlinedienst zum Thema Selbstauskunft

Artikel vom 29.06.2022

Bitte mindestens viermal pro Jahr! Grüne fordern Schufa Selbstauskunft



Schufa-Selbstauskunft nur einmal pro Jahr? Den Grünen in Hamburg ist dies zu wenig. Viermal oder öfter muss es schon sein, lautet ein gemeinsamer Antrag von Rot-Grün in der Hansestadt. Auch das Scoring muss transparenter werden, so das Verlangen. Sinnvolle Forderungen - oder sind Auskunfteien hier längst weiter?

Recht auf kostenlose Selbstauskunft jedes Quartal

Geht es nach den Hamburger Grünen, sollen Verbraucher jedes Quartal - oder öfter - ein Recht auf kostenlose Selbstauskunft haben - gegenüber allen Auskunfteien, die Scoring-Daten speichern. Mehr noch: Die gewünschte Information soll dem Verbraucher innerhalb von sieben Tagen vorliegen, so der gemeinsame Antrag von SPD und Grünen, gerichtet an den Senat, der sich auf Bundesebene für dieses Ziel einsetzen soll. Lisa Kern, Sprecherin für Verbraucher*innenschutz der Grünen Bürgerschaftsfraktion, wünscht sich mehr Transparenz von seiten der Wirtschaftsauskunfteien. Etwas, das für die Hamburgerin zur informationellen Selbstbestimmung gehört. Kern ist überzeugt, dass Verbraucher oft nicht genau wissen, welche persönlichen Daten die Basis für die Berechnung von Bonitätsscores bilden. Umso entscheidender sei es, solche Datensätze möglichst häufig einzusehen. Auch müssten diese Informationen einfacher abzurufen sein als bisher - über Firmenwebseiten wie z. B. der Schufa, aber auch auf einem zentralen Infoportal, das dazu noch zu schaffen sei.

Na sowas! Schufa-Score immer wichtiger in Online-Zeiten

Sarah Timmann, verbraucherschutzpolitische Sprecherin der SPD Hamburg, kritisiert, es sei schon zu lange unklar, wie sich ein Score konkret zusammensetzt bzw. wie welche Einzelkriterien gewichtet werden. Timmann setzt sich für eine häufigere, kostenlose und zeitnahe Selbstauskunft ein. Die rechtliche Grundlage dafür bilde bereits jetzt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ein solcher Score-Wert nimmt für sich in Anspruch, das potenzielle Zahlungsausfallrisiko eines Verbrauchers abzubilden: Top oder Flop? Ein Prozentwert zwischen 0 bis 100 verrät es. Sie haben einen Schufa-Score von 85 Prozent? Dann liegt Ihre Kreditausfallwahrscheinlichkeit bei 15 Prozent. Ein Punktwert, der beim Abschluss von (Kredit-)Verträgen und Online-Käufen als Entscheidungsgrundlage immer wichtiger würde, so die Hamburger Politikerin. Aber eigentlich ein alter Hut, 30 Jahre nach Erfindung des Internets. Und Lisa Kern verweist darauf, dass junge Menschen im Kontakt mit Online-Handel und Handyverträgen heute immer früher Vertragsverhältnisse eingehen - und hat bereits Aufklärungskampagnen in Schulen zu Rechten und Pflichten als Verbraucher initiiert.

Kostenlose Selbstauskunft: Sinnvoll für Überblick und Basisscore

Ja, es macht Sinn, sich vor einer größeren Anschaffung zu informieren: Wie gut ist meine Bonität wirklich? Eine kostenlose Selbstauskunft, die so genannte Datenkopie nach Art. 15 DSGVO oder Schufa-Datenkopie verschafft einen Überblick über zur eigenen Person gespeicherten Daten, über den Basisscore sowie die übermittelten Scorewerte der vergangenen zwölf Monate. Die aktuellen Wahrscheinlichkeitswerte sind nicht notiert; für eine tagesaktuelle Berechnung von Bonitätsscores hält die Schufa ein kostenpflichtiges Angebot bereit. Wer eine Selbstauskunft öfter als einmal im Jahr - wie von den Grünen verlangt - anfordert, erfährt also zwar grundsätzlich mehr, aber nicht zwingend Genaueres. Denn die Datenkopie ist nicht dasselbe wie der Schufa-Orientierungswert.

Schufa-Orientierungswert? Noch nie gehört ...

Der Schufa-Orientierungswert verspricht eine tagesaktuelle Einschätzung der Bonität. Nicht von 0 bis 100, sondern von 100 bis 600. Das geringste Risiko für Zahlungsausfälle besteht bei einem Wert von 100, das höchste bei 600. Dabei besonders interessant: Auch Verbraucher, über die keinerlei Informationen zu Zahlungsstörungen existieren, können hier einen Punktestand haben, der auf ein Zahlungsausfallrisiko hindeutet. Wie kann das sein? Ein Datenabgleich mit Personen, die einen ähnlichen Datenbestand wie man selbst haben und in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind, genügt. Der Schufa-Orientierungswert errechnet sich aus dem Mittelwert so genannter Branchenscores eines Verbrauchers. Eine Schufa-Idee, um das Zahlungsverhalten nach Branchen und Geschäftsarten einzuordnen, vom Autokredit bis zum Rechnungskauf im Online-Shop.

Branchenscores: Hier wird die Sache interessant!

Branchenscores, die wiederum mit eigenem Spektrum arbeiten: Hier ist das Risiko bei 9999, Ratingstufe A, am kleinsten, bei einem Score von 0, Ratingstufe P, am größten. Und in den Ratingstufen N, O und P gibt es zu dem jeweiligen Verbraucher schon Informationen zu Zahlungsproblemen bzw. aus öffentlichen Verzeichnissen - etwa, weil ein Insolvenzverfahren läuft. Hinzukommt, dass der gleiche Score in verschiedenen Branchen dazu führen kann, dass Sie als Verbraucher unterschiedlichen Risikoklassen zugeordnet werden, weil die Scoremodelle branchenspezifisch sind. Eine einfache Selbstauskunft macht trotzdem Sinn, ist aber nur der erste Schritt, um erschöpfend informiert zu sein. Prüfen Sie Ihre Daten, bevor Sie z. B. einen Kreditantrag stellen: Zahlungsstörungen fließen in den Score ein - auch unpünktliche Zahlungen von Handyrechnungen oder Bestellungen, je mehr, desto schlechter die Bonität. Aber auch die Schufa macht Fehler, und das gar nicht so selten. Finden Sie Fehler in Ihrer Selbstauskunft, muss die Schufa bzw. die adressierte Auskunftei diese korrigieren.

Selbstauskunft öfter im Jahr? Grundsätzlich schon seit 2018 möglich

Gewusst? Schon jetzt hat jeder Verbraucher - dank EU-Datenschutz-Grundverordnung - öfter als einmal pro Jahr das Recht auf kostenlose Selbstauskunft, früher Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz genannt. Allerdings dürfen Unternehmen diese Auskunft auch verweigern - oder ein Entgelt verlangen, sofern die Bitten um Selbstauskunft inflationäre Formen annehmen, sprich "offenbar unbegründete, exzessive Anträge" gestellt werden. Wieviel zu häufig ist, bleibt jedoch weiterhin unklar. Jedenfalls ist die Praxis der Wirtschaftsauskunfteien den Grünen schon lange ein Dorn im Auge - und sie verlangen, dass diese die Verbraucher auch unaufgefordert zu den gespeicherten Daten informieren sollen. Noch im Juni stimmt die Hamburgische Bürgerschaft über den Antrag von SPD und Grünen ab: Hat die Idee eine Chance, werden Scoring-Unternehmen diese neue Option wohl künftig auf ihren Websites und auf speziellen Infoportalen veröffentlichen.


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