Artikel vom 12.01.2017
Geo-Scoring: Neue EU-Verordnung ab dem Sommer 2018
Bei Verbrauchern die einen Kreditvertrag abschließen möchten, einen neuen Telefonvertrag mit Smartphone benötigen oder einfach eine neue Wohnung mieten wollen, wird in der Regel immer eine Schufa-Auskunft eingeholt. Bei einer guten Bonität kommt es in der Regel zu einem Vertragsabschluss. Dies könnte sich mit einer neuen EU-Verordnung ab dem Sommer 2018 für einige Verbraucher aber ändern. In die Kreditwürdigkeit der Verbraucher können dann auch ungeklärte Forderungen und der Wohnort durch das sogenannte Geo-Scoring einfließen.
Das erwartet Verbraucher ab dem Sommer 2018 durch das Geo-Scoring
Mit der neuen EU-Verordnung wird das bisherige System der Auskunfteien aufgeweicht. Ab dem Sommer 2018 soll es für Auskunfteien wie die Schufa möglich sein, dass der eingetragene Wohnort die Kreditwürdigkeit beeinflusst. Wenn also die Nachbarn ihre Kredite nicht rechtzeitig bedienen, Mobilfunkrechnungen nicht begleichen oder Mietrückstände haben, kann dies die Bonität von völlig unbeteiligten Personen negativ beeinflussen. In Fachkreisen wird dies als Geo-Scoring bezeichnet. Diese Form des Scorings hat den Hintergrund, dass die Einwohner eines Viertels oft die gleiche finanzielle Leistungsfähigkeit haben sollen. Obwohl große Auskunfteien wie die Schufa Holding AG behaupten, dass die Anschrift bei der Berechnung der Bonität keinen Einfluss hat, gehen Experten vom Gegenteil aus. Es ist allerdings auch schwer nachzuvollziehen welche Werte in die Berechnungen einfließen, da die Algorithmen der Schufa für die verschiedenen Scorings nicht offen gelegt werden müssen.
Auch ungeklärte Forderungen können zukünftig die Schufa-Auskunft negativ beeinflussen
Seit 2010 ist es Auskunfteien wie der Schufa untersagt, ungeklärte Forderungen von Kreditgebern, Händlern oder auch Vermietern in der Auskunft negativ zu bewerten. Dies geht auf ein Urteil zurück und ist im Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Wie das Geo-Scoring ist sind auch ungeklärte Forderungen zukünftig durch die neue EU-Verordnung nicht mehr geschützt und können dann auch ab 2018 in die Bonitätsprüfung einfließen. Laut des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen wird dies bei vielen Verbrauchern zu Ablehnungen von Banken und Händlern führen, obwohl ein fester Arbeitsplatz und ein geregeltes Einkommen vorliegen kann.
Das Wissen um die eigene Bonität wird durch die neue Verordnung noch wichtiger
Viele Verbraucher wissen das die Schufa-Auskunft zu den wichtigen Kreditvoraussetzungen gehört. Leider wissen die meisten aber nicht was in der eigenen Auskunft steht und wie längst erledigte Einträge gelöscht werden können. Die Schufa gewährt jedem Verbraucher einmal jährlich einen kostenlosen Einblick in Ihre Auskunft. Nach etwa zwei bis drei Wochen wird die Auskunft postalisch zugestellt. In der Auskunft sind personenbezogene Daten wie Namen, Geburtstag, Anschrift und auch frühere Adressen gespeichert. Des Weiteren sind kreditrelevante Daten von Girokonten und Kreditkarten sowie laufende Kredite und Zahlungsstörungen gespeichert. Der Basis-Score wird ebenfalls aufgeführt. Mit der neuen Verordnung, die 2018 in Kraft treten soll, wird das Wissen um die eigene Auskunft noch wichtiger werden.