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Artikel vom 12.12.2023

EuGH-Urteil: Schufa-Score allein nicht maßgeblich für Kreditwürdigkeit



Kreditantrag gestellt, aber binnen Sekunden automatisch abgelehnt? Das könnte daran liegen, dass Ihr Schufa-Score zu niedrig ist. Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt jetzt klar: Das Scoring der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) als alleinige Entscheidungsbasis reicht nicht. Weitere Faktoren sind bei der Beurteilung der Bonität zu berücksichtigen!

Automatische Entscheidung nach Scorewert? Verboten

Laut jüngstem EuGH-Urteil darf ein Schufa-Scorewert allein nicht maßgeblich für die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern sein. Wie etwa bei der Kreditvergabe, um als Geldinstitut einem Darlehenswunsch zu entsprechen - oder diesen abzulehnen. Danach sind solche automatischen Einzelfall-Entscheidungen auf Grundlage eines Score-Prozentwerts unzulässig. Entscheidend, denn Wirtschaftsauskunfteien von Schufa bis Creditreform sind einflussreich: Damit diese schnell über Verträge entscheiden können, statten sie ihre Vertragspartner mit zahlreichen Informationen zur Kreditwürdigkeit aus - zu derzeit sechs Millionen Unternehmen und über 68 Millionen Privathaushalten. Ein Algorithmus, bisher noch Geschäftsgeheimnis der Schufa, kalkuliert daraus den Scorewert, der die Zahlungskräftigkeit jedes Einzelnen abbilden soll.

Regelmäßig Selbstauskunft zur eigenen Bonität anfordern

Neuer Stromanbieter, neuer Handyvertrag gesucht? Die Schufa erhält jeden Tag mehr als 300.000 Bonitätsanfragen von ihren ca. 10.000 Vertragspartnern - wie Energieversorgern, Mobilfunkanbietern, Banken, Sparkassen und Versandhändlern. Bevor sie Verträge schließen oder Ware den Besitzer wechselt, möchten sich Unternehmen der Bonität ihres Kunden sicher sein. Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa prüfen dies auf umfangreicher Datenbasis und übermitteln ihre Einschätzung in Prozent - von 0 bis 100. Je höher, desto kreditwürdiger. Sie zahlen Rechnungen eher unpünktlich, finden oft Mahnungen im Briefkasten? Nicht gut für Ihren Scorewert. Wenigstens einmal im Jahr sollten Sie eine kostenlose Selbstauskunft beantragen, um zu erfahren, was die Schufa oder andere Auskunfteien zu Ihnen gespeichert haben - und wo Ihr Score rangiert.

Benachteiligt automatisierte Datenverarbeitung Verbraucher?

Wie kam es zu dieser weitreichenden Entscheidung? Eine Verbraucherin hatte geklagt, da ihr ein Kredit aufgrund eines zu geringen Scores verweigert worden war. Sie hatte die Schufa in ihrer Bitte um Selbstauskunft aufgefordert, einen Eintrag zu löschen und ihr Datenzugang zu gewähren. Daraufhin teilte die Auskunftei der Verbraucherin den Score-Wert sowie grundlegende Informationen zur Berechnung mit, jedoch keine Berechnungsdetails. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legte den Fall dem EuGH zur Klärung vor: Schließlich besagt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dass Entscheidungen, die für Verbraucher rechtliche Wirkung entfalten oder diese erheblich beeinträchtigen, nicht allein auf dem Wege automatisierter Datenverarbeitung gefällt werden dürfen. Etwa, wenn dem Schufa-Score im individuellen Einzelfall eine maßgebliche Rolle bei der Kreditgewährung beigemessen wird. Die Aufgabe des EuGH: Prüfen, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz Ausnahmen von solchen automatischen Entscheidungen zulässt. Und wenn ja, ob soetwas durch die EU-Regeln der Datenverarbeitung gedeckt ist.

Schufa: Vertragspartner berücksichtigen viele Faktoren

Die EU-Richter urteilten, dass im konkreten Fall davon auszugehen sei, dass die Vertragsentscheidung in Gänze vom Score der Bankkundin abhing - ein Profiling mit Diskriminierungspotenzial. Die Schufa begrüßte das Urteil, das für Klarheit sorge, wie Unternehmen Scores in ihren Entscheidungsprozessen im Sinne der DSGVO verwenden dürften. Aber weist auch darauf hin, nicht sie als Wirtschaftsauskunftei träfe die Entscheidungen. Sondern die betreffenden Unternehmen bewerteten in jedem Einzelfall, ob der Score für sie maßgeblich ist. Ihre Vertragspartner würden mehrheitlich äußern, man beziehe Prognosen zur Bonität wie den Schufa-Score zwar mit ein, aber berücksichtige auch weitere Faktoren beim Vertragsabschluss.

Automatisiert berechnete Scores bald Geschichte?

Nun ist das deutsche Gericht am Zug: Das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden hat zu entscheiden, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz eine Ausnahme von diesem Verbot vorsieht. Daran hat nicht nur das VG starke Zweifel. Auch Rechtsexperten rechnen damit, dass ein n Kürze nicht mehr zulässig sein könnte. Bzw. nur noch dann, wenn ein Verbraucher der Berechnung und Übermittlung von Scorewerten ausdrücklich zugestimmt hat. Geht es nach dem EuGH, werden Unternehmen solche Scores künftig nicht mehr bei maßgeblich bei Entscheidungen zu Vertragsabschlüssen heranziehen. Eine gute Nachricht für Bankkunden, Stromkunden und Mieter? Das könnte u. a. davon abhängen, wie freiwillig sich die Unterschrift unter eine Erklärung zur Scoreberechnung gestalten wird- z. B., wenn es um Chancen auf die begehrte Mietwohnung geht.

Verbraucherschützer: Ein erster wichtiger Schritt

Der Verbraucherzentrale Bundesverband spricht von einem ersten Schritt Richtung Verbraucherschutz beim Thema Scoring, aber fordert den Gesetzgeber auch zum Handeln auf: Es brauche endlich konkrete Regularien für Wirtschaftsauskunfteien - für mehr Verbrauchertransparenz. So wünschen sich die Verbraucherzentralen eine verpflichtende Erläuterung nachvollziehbarer Scoring-Resultate sowie ein Ausweiten der Unterrichtungspflichten, wann und wie Bonitätsscores genutzt werden. Auch das Verarbeiten von Kontoinformationen müsse den Auskunfteien verboten werden. Bundesverbraucherschutzministerin Lemke (Grüne) stellte in Aussicht, Regelungen für eine transparentes Scoring zu prüfen.

Datenschützer: Unternehmen müssen Vorgehen überdenken

Verbraucherschützern ist die Schufa-Salamitaktik beim Enthüllen von Informationen zu Scorekalkulation längst ein Dorn im Auge. Eine Haltung, an der sich trotz der einst versprochenen Schufa-Transparenzoffensive nicht viel geändert habe. Und wie sollen sich Unternehmen inzwischen verhalten? Datenschutzexperten raten dazu, ihre Praxis im Umgang mit Scores im Vertragsprozedere zu überdenken. Denn das aktuelle Urteil könnte in Zukunft für verstärkten Verbraucher-Gegenwind sorgen, sobald sich Unternehmen solcher Score-Resultate bedienten.


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