Der freie Onlinedienst zum Thema Selbstauskunft

Artikel vom 30.11.2023

Zählerstand, bitte! Und was Stadtwerke & Co. sonst noch sammeln



Die Datenschutzhinweise der örtlichen Stadtwerke werben um unser Vertrauen: "Der Schutz Ihrer Daten liegt uns am Herzen!" Wer hier genau hinsieht, entdeckt: Städtische Energieversorger speichern nicht nur Zählerstände, sondern ein großes Spektrum an Informationen. Wie aktuell die Ergebnisse aus einem Selbstauskunft-Formular des Wasserversorgers Sachsenenergie, interessiert an Nutzung und Größe von Wohn- und Gewerbeimmobilien.

Tschüss, DDR: Wasserversorger bittet um Selbstauskunft

Vor ein paar Wochen fanden Kunden der Sachsenenergie ein Formular im Briefkasten: Ihr Wasserversorger bat um Selbstauskunft. Denn Dresden will künftige Herausforderungen wie strengere Trinkwassernormen, steigenden Wasserbedarf, Klimawandel und Investitionen in technische Infrastruktur und Versorgung anpacken. Dazu sollen frische Kundendaten Informationen ersetzen, die zum Teil noch aus DDR-Zeiten stammen. Die üblichen Zähler-Verbrauchsdaten genügen dazu nicht, da sie kaum Rückschlüsse über die Struktur von Wohn- und Gewerbeeinheiten zulassen. Doch so wichtig diese postalische Selbstauskunft ist, die Angaben sind freiwillig. Andernorts wie z. B. in Vechta, Niedersachsen, werden die Gebühren für die Oberflächenentwässerung von Grundstücken neu berechnet - und dazu das Niederschlagswasser-Kataster aktualisiert. Wer beispielsweise mehr Regenwasser in den Kanal einleitet, weil die Wiese, wo es zuvor versickerte, inzwischen bebaut wurde, soll nun mehr zahlen. Eigens geschossene Luftbildaufnahmen des Landesamts für Geoinformation Niedersachsen (LGLN) zeigen jeden Garten, jede versiegelte Fläche. Daten, die Eigentümer nun auf Richtigkeit prüfen sollen, Selbstauskunft-Bögen inklusive.

Wasser nach Personen abrechnen weiter datenschutzkritisch

Wozu der Erhebungsaufwand? War es bisher üblich, Wasserkosten unabhängig von den Wohneinheiten auf Basis eines Grundpreises pro Wasserzähler zu berechnen, scheint dies nicht mehr zeitgemäß. Denn durch umweltbewusstes Nutzerverhalten und sparsamere Haushaltsgeräte sinkt potenziell der Trinkwasserverbrauch. Gleichzeitig bleiben die Kosten für Gewinnung und Infrastruktur konstant - und verteilen sich auf immer weniger Bürger, ein Ungleichgewicht. Ein neuer - bei Gewerbegebäuden gestaffelter - Systempreis auf Basis der Wohneinheiten soll nun den Grundpreis ersetzen. Angaben durch Kunden sind verpflichtend, bei bewussten Falschangaben drohen Vertragsstrafen. Doch warum nicht gleich nach Personen abrechnen? Um zu erheben, ob das 100 Quadratmeter Penthouse von einer sechsköpfigen Familie oder nur Rentnerin Ingrid Meier allein bewohnt wird, ist deutscher Datenschutz zu streng.

Welche Daten speichern die Stadtwerke?

Abgesehen davon, dass Stadtwerke-Mitarbeiter personenbezogene Daten vertraulich behandeln müssen, ist auch der Umgang mit Onlinedaten gem. EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) akribisch zu regeln und Kunden auf der Website transparent zu machen. Einschließlich mehrerer Kontaktwege von Telefon bis E-Mail, um Fragen an den unternehmenseigenen Datenschutzbeauftragten zu richten. Was Sie das interessiert, wo Ihr Energie-Abschlag doch automatisch vom Konto geht? Angenommen, Sie tippen Ihren Stromzählerstand online ein: Mit Aufruf der Stadtwerke-Website vermerkt diese IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, übertragene Datenmenge, Browser und Betriebssystem. Auch, von wo Sie kommen, ob Sie z. B. zuvor bei Amazon eingekauft haben, erfährt Ihr Energieversorger. Aber erstellt daraus keine Nutzungsprofile, sondern nur anonyme Zugriffsstatistiken - Daten, die er spätestens nach 90 Tagen löschen muss.

Stadtwerke auf Werbetour?

Da werden Marketing Cookies zur Schaltung von potenziell interessanten Anzeigen gesetzt - und auch Google Analytics überträgt Infos zu Ihrem Userverhalten an seinen US-Server. Hat Ihr Energieversorger die IP-Anonymisierung auf seiner Webpräsenz aktiviert, weiß niemand, dass Sie es sind - nur eine gekürzte IP-Adresse geht in die USA. Sammelfreudig sind auch Webanalysedienst wie z. B. Salesviewer, der Daten zu Marketing- und Marktforschungszwecken verschlüsselt und pseudonymisiert speichert. Ist das denn erlaubt? Ja, wenn Ihre Stadtwerke ein berechtigtes Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 lit f. DSGVO nachweisen. Neben solchen Abläufen im Hintergrund können Sie bei Ihrem Energieversorger auch selbst aktiv werden. Ordern Sie den Newsletter der Stadtwerke, wird pseudonymisiert gemessen, wie oft Sie die Hyperlinks darin anklicken. Eines von 50 Wasserfiltergeräten gewinnen? Schnell Name, E-Mail, Adresse und Telefonnummer ins Gewinnspielformular eintragen. Nach Ziehung der Gewinner werden diese Daten wieder gelöscht.

Kein Stadtwerke-Service ohne Formular!

Sie möchten zurückgerufen werden oder einen Beratungstermin vereinbaren? Bitte Telefonnummer und Wunschuhrzeit bzw. E-Mail-Adresse, Wunschtermin und Anliegen ins Formular eintragen. Dann darf das Servicecenter Sie anrufen - aber nur einmal. Mit Vorgangsabschluss bzw. zwei Tage nach der persönlichen Beratung im Kundencenter müssen auch Ihre Kontaktdaten verschwunden sein. Live mit dem Kundenberater chatten? Der Chat-Dienst informiert den Mitarbeiter nicht nur über Webstandarddaten wie Browser und Betriebssystem, sondern verrät ihm auch Ihre Mouseposition! Dabei verfolgt Ihr Kundenberater Ihre Eingaben live - und nicht erst, wenn Sie mit der Eingabe fertig sind. Sensible Daten wie Bank- oder Kontoinformationen sieht Ihr Chatpartner jedoch nicht. Der Kommunikationsvorgang wird nun für drei Monate gespeichert. Wer das nicht möchte, muss dies dem Berater mitteilen.

Wenn Stadtwerke auf Whatsapp schreiben

Kann sein, dass Sie Ihr Kundenberater auch über WhatsApp kontaktiert: Erscheint der Datenschutzhinweis im WhatsApp-Chat und Sie antworten darauf mit Ja, erklären Sie sich mit der dreimonatigen Speicherung von Daten wie Telefonnummer, Profilname, Profilbild sowie zu zwischen Ihnen ausgetauschten Nachrichten einverstanden. Fragen zu sensiblen Themen wie Forderungen und Bankverbindungen oder das Senden von Anhängen sind auf Whatsapp tabu, weil datenschutzrechtlich nicht sicher genug. Um Vertragsinformationen abzurufen, gibt es das SSL-gesichterte Online-Kundencenter: Bitte (mindestens) Zählernummer, Kundennummer, Postleitzahl und E-Mail-Adresse dort hinterlegen! Protokolleinträge führen den Nachweis über erfolgte Zugriffe - für ganze 90 Tage. Des Weiteren sind Stadtwerke auch auf Social Media wie X bzw. Twitter unterwegs, identifizieren Sie als Fan oder Abonnent - und sehen so ggf. Nutzerprofil und geteilte Informationen wie Beiträge. Darüber hinaus binden Energieversorger auch Dienste Dritter wie etwa Energiesparrechner in ihre Webpages ein. Ansprechpartner für Daten, die Sie dort eingeben, ist dann der Drittdienstleister.

Recht auf Selbstauskunft: Das steht Ihnen zu

Grundsätzlich speichern Energieversorger wie die Stadtwerke personenbezogene Daten so lange wie zur Erfüllung der jeweiligen vertraglichen Zwecke erforderlich. Nach Vertragsende, spätestens nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (üblicherweise zehn Jahre nach Vertragsende), werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht. Als Kunde haben Sie gem. Art. 15 DSGVO das Recht auf Selbstauskunft über Ihre Daten - und gem. Art. 16 DSGVO ein Recht auf deren Berichtigung, falls diese fehlerhaft oder veraltet sind. War die Speicherung unzulässig, ist der Zweck der Verarbeitung erfüllt oder haben Sie Ihr Okay zur Verarbeitung widerrufen, steht Ihnen gem. Art. 17 DSGVO ein Recht auf Löschung zu. Zum Beispiel, weil Sie aus Versehen das Kästchen namens "Direktwerbung Marktforschung" angeklickt haben. Aber hoppla, was ist das? Ihr lachendes Gesicht auf der Stromanbieter-Homepage? Schnell weg damit! Denn unautorisierte Fotos müssen sofort verschwinden.


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