Der freie Onlinedienst zum Thema Selbstauskunft

Artikel vom 27.03.2024

Cannabis anbauen? Für Club und Mitglieder nur mit Selbstauskunft



Seit den 1970ern waren Kauf und Anbau von Cannabis in Deutschland verboten. Der Besitz kleiner Mengen wird kaum noch strafrechtlich verfolgt, medizinisches Cannabis ist mit Rezept legal. Zum 1. April ist nun der Eigenanbau beschlossene Sache. Zusammen Cannabis pflanzen? Nicht ohne zahlreiche Regelungen - auch zur Selbstauskunft!

1. Juli 2024: Cannabis Social Clubs starten

Wer volljährig ist, darf demnächst bis 25 Gramm Cannabis mitführen - und bis zu 50 Gramm zu Hause haben. Und durften bisher nur chronisch Kranke im Einzelfall medizinisches Cannabis anbauen, wird der Eigenanbau gem. Cannabisgesetz (CanG) jetzt allgemein legal. Drei Pflanzen für den Eigenkonsum sind erlaubt, vorausgesetzt, Samen und Ernte sind sicher vor kindlichem Zugriff im abschließbaren Schrank verstaut. Für ab 1. Juli startende Gemeinschaftsprojekte wie Cannabis Social Clubs bzw. Anbauvereinigungen sieht das neue Cannabisgesetz spezifische Regelungen vor - und knüpft Bedingungen an die Mitgliedschaft. Vorgaben, die Kritiker von Polizei bis Zoll schon jetzt als Bürokratiemonster kritisieren.

Kontrollierter Anbau, streng reguliert

Vereine, die Mitglieder mit festgelegten Monatsmengen an Gras versorgen, dürfen dies nur in einbruchsicheren Räumen und gegen Zugriff umzäunten Zomen. Drinnen in legalen Grow Boxen oder draußen in der Sonne, nach Tomatenart. Minderjährige dürfen weder zu Cannabis, noch zu Samen und Stecklingen Zugang haben. Beim Thema Mitgliedschaft gelten Altersvorgaben, die Mitgliederzahl hat Grenzen. Dass beim kontrollierten Umgang mit Cannabis alles seine Ordnung hat, sollen umfangreiche Nachweispflichten sicherstellen - etwa, um den illegalen Drogenhandel einzudämmen. Cannabis Club gründen oder einer Anbauvereinigung beitreten? Verlangt die Bereitschaft, umfangreich Selbstauskunft zu erteilen - als Initiator und als Mitglied.

Anbauvereinigung: Verlässlichkeit durch Selbstauskunft beweisen

Mit einer Selbstauskunft legen Sie unterschiedlichste Informationen über sich offen - z. B. in Form einer Selbstauskunft zu Ihrer finanziellen Situation als Mietbewerber, Kreditnehmer oder Vertragspartner beim Onlinekauf. Das schafft Vertrauen, welches Behörden einer Anbauvereinigung nur schenken, die ihre Verlässlichkeit durch diverse Nachweise schriftlich bekräftigt. Die Selbstauskunft ist die Basis, um fundiert zu entscheiden, ob Sie Cannabis anbauen dürfen oder nicht. Passt die Rechtsform? Ein Cannabis Social Club muss entweder ein nichtgewerblicher Verein oder eine eingetragene Genossenschaft sein. Stiftungen oder Firmen haben keine Chance. Und stimmt der Standort? Beim Anbau sind mindestens 200 Meter Abstand zu Schulen und Spielplätzen einzuhalten; die eigene Wohnung ist als Vereinslokal ungeeignet.

Antrag auf Cannabis Club stellen - was gehört dazu?

Ist die Anbauvereinigung erfolgreich registriert, ist die Antragshürde - in deutscher Sprache - zu nehmen. Interessierte sollten sich rechtzeitig fragen, ob sie die Voraussetzungen als Vertretungsberechtigte erfüllen - unbeschränkt geschäftsfähig, zuverlässig, nicht vorbestraft, vor allem nicht im Drogenkontext oder im Rahmen organisierter Kriminalität. Außerdem möchte das Amt wissen,

- wer die Vorstandsmitglieder sind
- wie viele Mitglieder Ihr Club hat
- wer sonst noch mitarbeitet
- wo Sie den Standort planen
- wieviel Cannabis herauskommen soll
- welche Sicherheitsvorkehrungen Sie treffen
- wie Ihr Jugendschutz aussieht

Welche Details gehören in die Selbstauskunft?

Zur detaillierten Selbstauskunft gehören hierbei:

- Name, Telefon, elektronische Kontaktdaten, Clubanschrift
- Selbiges plus Geburtsdatum von Vorstand und Zugangsberechtigten
- zuständiges Registergericht und Registernummer
- maximal drei Monate altes Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für jedes Vorstandsmitglied
- befriedetes Besitztum ggf. mit Flurbezeichnung, Gebäude, Größe in Hektar bzw. Quadratmeter

Ihr Antrag enthält alle Nachweise? Trotzdem könnten Sie Pech haben, falls Sie zu spät dran sind - und Ihre Landesregierung die Zahl der Clubs auf einen pro 6.000 Einwohner in Kreis oder kreisfreier Stadt beschränkt.

Cannabis Club: Jedes Samenkorn dokumentieren

Die ersten Pflänzchen gedeihen und versprechen eine satte Ernte? Bei allem Stolz: Werbung und Sponsoring für Produkte und Cannabis Club sind verboten; sogar der Vereinsname muss sachlich-trocken sein. Einmal im Jahr darf die zuständige Landesbehörde unangekündigt vorbeischauen, um die Einhaltung der Regelungen zu checken. Wie das Zutrittsverbot für Kinder und Jugendliche: Bestehen Zweifel, kann die Behörde das Jugendamt informieren. Als Anbauvereinigung sollten Sie besser jedes Samenkorn dokumentieren - und transparent Selbstauskunft betreiben. Einmal im Jahr sind Ernte- und Weitergabemengen zu melden. Darüber hinaus müssen Sie nicht nur selbst wissen, was Sie tun. Sondern auch andere mittels selbsternanntem Präventionsbeauftragten evidenzbasiert zu Cannabis beraten - oder wenigstens auf Beratungsstellen verweisen. Die Erlaubnis, als Anbauvereinigung Cannabis anzubauen, gilt übrigens zunächst auf sieben Jahre. Es sei denn, Verstöße führen zur Rücknahme der Erlaubnis. Weil Mengen überschritten wurden, Sie an nicht gemeldeten Orten angebaut - oder Cannabis mit mehr als 10 Prozent THC an Jugendliche weitergegeben haben.

Selbst eines von maximal 500 Clubmitgliedern sein ...

... und pro Monat von bis zu 50 Gramm Cannabis profitieren? Auch Mitglieder müssen umfangreiche Selbstauskunft erteilen. Jedoch nur dem Club, nicht den Behörden gegenüber. Nur Volljährige mit nachweislichem Wohnsitz in Deutschland werden aufgenommen. Niemand darf in mehr als einer Anbauvereinigung Mitglied sein: Die so genannte Versicherung der Exklusivität, Anhang des Aufnahmeformulars, bürgt dafür. Wer es hier mit der Wahrheit nicht so genau nimmt, hat aber nichts zu befürchten - es drohen weder Strafen noch Bußgelder. Der Cannabis Club muss diese Selbstauskunft für drei Jahre aufbewahren. Wer Deutschland verlässt, ist aus dem Verein auszuschließen.

Ziel: Regulierte Umgebung für den Umgang mit Cannabis realisieren

Was bringt das CanG? Sicher ist, das Projekt Anbauverein bedeutet einiges an Aufwand. Auch sehen Kritiker beim Thema Kontrolle noch Luft nach oben: So fehlt nach wie vor die Nachweispflicht der Rauschgiftherkunft, was Dealer freuen dürfte. Legal gehandelt werden darf Cannabis nach EU-Recht weiterhin nur zu medizinischen Zwecken. Stimmen bei Polizei und Richterbund bezweifeln, dass das CanG den Schwarzmarkt austrocknen wird. Glaubt man Zahlen der Berliner Gesundheitsbehörden, hat jeder zweite Hauptstadtbewohner schon einmal Cannabis probiert. Eine ganze Menge, wenn man das Kleinklein bei Selbstauskunft & Co. bedenkt: Auch andernorts könnte das Ausmaß die Kontrollinstanzen an ihre Grenzen bringen.


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