Mit uns in 60 Sekunden zu Ihrem Antrag für kostenlose Selbstauskunft

Nutzen Sie unseren unabhängigen Service, um Ihren gesetzlichen Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO gegenüber der Schufa Holding AG* geltend zu machen.

Es gibt viele gute Gründe, die eigene Bonität und gespeicherte Einträge über Ihr finanzielles Verhalten zu kontrollieren. Denn Banken, Vermieter und Händler fragen diese Daten gerne vor Vertragsabschlüssen ab.

Gemäß Art. 15 DSGVO haben Sie jederzeit das Recht, kostenlos Auskunft darüber zu erhalten und können damit auch prüfen, welche Unternehmen Ihre Daten zuletzt abgefragt haben. Nutzen Sie unsere professionelle DSGVO-konforme Antragsvorlage, um eine vollständige Auskunft bei der Schufa Holding AG zu beantragen.

Was muss ich beachten, wenn ich die Auskunft einem Vermieter zeigen möchte?

Sie entscheiden selbst über die Weitergabe. Ausführliche Hinweise – inklusive Tabelle, welche Angaben Sie typischerweise schwärzen können – finden Sie weiter unten.

Unabhängiger Antragsservice: Wir erstellen und übermitteln Ihren Antrag. Die Auskunft wird – nach Prüfung durch die jeweilige Auskunftei – direkt von dieser erteilt.

Ihre Daten im Blick

Kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO beantragen

Antrag schnell erstellen

Schritt für Schritt zum vollständigen Antrag

Direkt von der Auskunftei

Auskunft nach Prüfung unmittelbar vom Anbieter erhalten

Unabhängig und transparent

Eigenständiger Antragsservice ohne Verbindung zur Schufa Holding AG


Auskünfte im Vergleich

Tabelle seitlich wischen / scrollen

gesetzliche Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO Kostenpflichtiges Produkt "SCHUFA-BonitätsAuskunft"* Kostenpflichtiges Produkt "SCHUFA-BonitätsCheck"* Kostenpflichtiges Abonnement "meineSCHUFA kompakt"*
Alle Einträge
Bonitäts-Score
Zur Eigenkontrolle der eigenen Bonität
Zur Vorlage bei Dritten (z. B. Vermieter)
Im Rohzustand nicht zur Weitergabe geeignet – enthält exakten Score und sensible Daten

enthält Score und sensible Daten sowie spezielles, vorgefiltertes Zertifikat zur Weitergabe als separate Seite

verifiziertes Online-Zertifikat speziell für Vermieter – Score durch eine Umschreibung ersetzt

digitale "SCHUFA-BonitätsAuskunft"* inkludiert
Medium Papier Papier Digital oder Papier Digital
Bestellart Einmalig Einmalig Einmalig Abo
Kosten Kostenlos 29,95 € 29,95 € Gesamtkosten 1. Jahr 59,40 €***

*** Mindestlaufzeit: 12 Monate für 4,95 EUR pro Monat, danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit zum Preis von derzeit monatlich 4,95 € (kündbar jeweils zum Ende des laufenden Vertragsmonats)

Wie kann ich eine kostenlose Datenauskunft nach DSGVO beantragen?

Auf Antrag kann jeder eine kostenlose Datenauskunft anfordern. Diese Auskunft, auch als Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO bekannt, enthält alle über eine Person gespeicherten Daten bei der entsprechenden Bonitäts-Datenbank. Sie umfasst:

  • Persönliche Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum
  • Den Bonitäts-Score, der die statistische Wahrscheinlichkeit einer vertragsgemäßen Zahlung bewertet
  • Informationen darüber, wer Daten über die Person abgefragt hat
  • Den Zweck der Datenspeicherung
  • Alle übermittelten Score-Werte der letzten zwölf Monate

Eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO können Sie auch selbst gegenüber der SCHUFA Holding AG* geltend machen: postalisch über das Postfach 103441 in 50474 Köln, per E-Mail an meineschufa@schufa.de, per Fax unter 0611 9278-109 oder über das offizielle Online-Formular unter der Bezeichnung "Datenkopie" auf www.meineschufa.de (öffnet in neuem Tab).

Hinweis: Selbstauskunft.com ist ein unabhängiges Unternehmen und steht in keiner Verbindung zur SCHUFA Holding AG*.

Nach Antragseingang erteilt Ihnen die Stelle für gewöhnlich innerhalb von 14 Tagen kostenlos Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Einträge.

Bei welchen Bonitäts-Datenbanken kann ich mit Selbstauskunft.com eine kostenlose Auskunft anfordern?

Als unabhängiger Dienstleister können wir unseren Service für alle bekannten Bonitäts-Datenbanken in Deutschland anbieten. Mit dem leichtverständlichen Online-Formular von Selbstauskunft.com können Sie Ihren rechtswirksamen Antrag für die kostenlose Auskunft nach DSGVO bequem online erstellen, drucken oder sofort versenden. Unser Antrag wurde in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten erarbeitet und entspricht der aktuellen Datenschutz-Grundverordnung. Am häufigsten wird unser Dienst verwendet, um einen Antrag auf kostenlose Auskunft an die Schufa zu übermitteln.

Welchen Vorteil habe ich, wenn ich mich bei Selbstauskunft.com registriere?

Die Berechnung Ihrer Bonität erfolgt in regelmäßigen Abständen auf Basis der zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Für eine korrekte Bonitätsprüfung ist die Aktualität der Informationen essenziell. Falsche, veraltete oder unvollständige Daten können zu einer schlechten Bonität führen. Dies hat dann mitunter drastische Folgen: Vertragsabschlüsse werden abgelehnt, Kredite nicht gewährt oder Darlehen einfach gekündigt. Deswegen empfiehlt es sich, Ihre Daten regelmäßig auf eventuelle Fehler und Unstimmigkeiten zu überprüfen und den persönlichen Bonitäts-Score immer im Blick zu haben. Mit einem Konto bei Selbstauskunft.com können Sie sich Ihre kostenlose Datenauskunft regelmäßig zukommen lassen, sozusagen abonnieren. Sie bleiben dadurch auf dem aktuellen Stand, was über Sie gespeichert ist und wie Ihre Bonität eingeschätzt wird.

Was ist eine Bonitäts-Datenbank (Auskunftei)?

Die Bereitstellung von statistischen Wahrscheinlichkeitswerten zu Ihrer Bonität ist das Kerngeschäft von Auskunfteien wie der Schufa. Diese Bonitäts-Datenbanken sammeln Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern, werten diese aus und stellen sie auf Anfrage an Dritte (wie Banken oder Händler) zur Verfügung. Ob Kredit, Mietwohnung, Handyvertrag, Leasing oder beim Online-Shopping: Kaum ein Vertrag wird heutzutage ohne vorherige Abfrage Ihrer Daten bei einer der großen Auskunftsstellen abgeschlossen. Die bekanntesten Stellen in Deutschland sind Schufa, Creditreform, CRIF und Infoscore.

Was bedeutet Bonität und wie wird der Score berechnet?

Eines der wichtigsten Instrumente, mit denen diese Unternehmen arbeiten, ist der Bonitäts-Score. Dieser Score-Wert ist eine Kennzahl, die mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Verfahrens aus Ihren gesammelten Daten errechnet wird. Er prognostiziert, wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer vertragsgemäßen Zahlung ist. Je höher der Score-Wert, desto besser wird Ihre Bonität eingestuft. Seit dem Jahr 2026 basieren viele Scoring-Modelle, wie der neue Schufa-Score, nur noch auf wenigen, klar definierten Kriterien (z. B. Zahlungsstörungen, Alter von Bankverträgen oder Ratenkrediten) und werden als Punktwert ausgegeben.

Die aktuelle Risikoeinschätzung (nach dem neuen Punktesystem von 100 bis 999 Punkten) staffelt sich wie folgt:

Tabelle seitlich wischen / scrollen

Score-Wert (Punkte) Risikobewertung Bedeutung für den Alltag
776 - 999 Punkte Hervorragende Bonität
(Risiko ist sehr gering)
Kredite, Verträge und Ratenkäufe werden in der Regel problemlos und zu sehr guten Konditionen gewährt.
709 - 775 Punkte Gute Bonität
(Risiko ist überschaubar)
Vertragsabschlüsse sind meist unproblematisch. Banken könnten jedoch Standard- statt Top-Zinsen anbieten.
642 - 708 Punkte Akzeptable Bonität
(Risiko ist zufriedenstellend)
Verträge sind möglich, jedoch können höhere Zinsen anfallen oder zusätzliche Sicherheiten (z. B. Bürgen) verlangt werden.
100 - 641 Punkte Erhöhtes Risiko
(Bonität wird kritisch bewertet)
Starke Einschränkungen im Alltag: Kreditkarten, Handyverträge oder Ratenkäufe werden oft abgelehnt.

Wie erhalte ich einen möglichst guten Bonitäts-Score?

Um Ihre Bonität langfristig zu schützen oder zu verbessern, greifen unter den neuen Richtlinien besonders folgende Faktoren:

  • Bezahlen Sie Rechnungen und Raten immer pünktlich und fristgerecht
  • Begleichen Sie offene Forderungen oder Mahnungen so schnell wie möglich
  • Halten Sie die Zahl Ihrer Girokonten und Kreditkarten auf das Nötigste beschränkt
  • Vermeiden Sie das Aufnehmen vieler kleiner Ratenkredite
  • Lange Vertragslaufzeiten bei Girokonten und Kreditkarten wirken sich oft positiv aus
  • Rufen Sie regelmäßig Ihre kostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO ab und lassen Sie fehlerhafte oder veraltete Einträge sofort löschen

Wozu dient die kostenlose DSGVO-Auskunft?

Die kostenlose Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO dient primär der Eigenkontrolle: Sie können regelmäßig prüfen, welche Daten über Sie gespeichert sind und ob diese korrekt, vollständig und aktuell sind. So behalten Sie den Überblick über Ihre Bonität und können fehlerhafte oder veraltete Einträge frühzeitig korrigieren lassen.

Nutzen Sie unseren bequemen Antragsservice als digitalen Assistenten, um Ihre Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO schnell und unkompliziert zu beantragen.

Ist die Auskunft nach Art. 15 DSGVO zur Weitergabe an Dritte gedacht?

Die kostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO ist primär für die Eigenkontrolle gedacht: Sie zeigt Ihnen ungefiltert alles, was über Sie gespeichert ist – inklusive exaktem Score-Wert, allen Konten, Kreditkarten und Verträgen. Genau deshalb enthält sie im Rohzustand meist deutlich mehr sensible Daten, als Dritte für ihren jeweiligen Zweck benötigen (Grundsatz der Datensparsamkeit).

Es sind Ihre Daten – Sie allein entscheiden, ob und in welcher Form Sie sie weitergeben.

Ihre Daten – Ihre Entscheidung

Die Datenkopie enthält umfangreiche persönliche Informationen. Wenn Sie sie freiwillig an Dritte weitergeben möchten, entscheiden Sie selbst über Umfang und Empfänger. Prüfen Sie vorher, welche Angaben für den konkreten Zweck erforderlich sind; konkrete Hinweise für Vermieter, Banken und Arbeitgeber finden Sie unten. Welche Angaben kann ich schwärzen?

Prüfen Sie das Dokument vor der Weitergabe. Je nach Empfänger können Sie nicht benötigte Angaben schwärzen oder einzelne Seiten weglassen.

Als Faustregel gilt:

  • Vermieter: benötigen im Kern nur Identität und den Nachweis, dass keine harten Negativmerkmale (z. B. Insolvenz, unbezahlte Forderungen) vorliegen. Exakter Score-Wert, Konten, Kreditkarten, laufende Kredite und frühere Anschriften sind dafür in der Regel nicht erforderlich.
  • Banken: brauchen bei einer Kreditanfrage ein umfassenderes Bild (bestehende Kredite, Score). Konsumdetails wie Mobilfunk- oder Shopping-Verträge sind meist nicht erforderlich.
  • Arbeitgeber: dürfen Bonitätsnachweise nur in engen Ausnahmefällen verlangen. Ihr privates Finanzmanagement (Konten, Kredite, Score) geht den Arbeitgeber grundsätzlich nichts an.

Welche Angaben kann ich schwärzen? – Auf einen Blick je nach Empfänger:

Tabelle seitlich wischen / scrollen

Daten-Kategorie Vermieter Bank (Kreditanfrage) Arbeitgeber
Identität (Name, aktuelle Adresse) Sichtbar lassen Sichtbar lassen Sichtbar lassen
Harte Negativmerkmale (z. B. Insolvenz) Sichtbar lassen Sichtbar lassen Sichtbar lassen (sofern Nachweis zulässig)
Exakter Score-Wert Schwärzen empfohlen Sichtbar lassen Schwärzen
Girokonten & Kreditkarten Schwärzen Teilweise schwärzen (reine Kontoverbindungen) Schwärzen
Laufende Kredite & Ratenkäufe (ohne Zahlungsstörung) Schwärzen Sichtbar lassen (monatliche Belastungen) Schwärzen
Mobilfunk- & Shopping-Verträge Schwärzen Schwärzen Schwärzen
Frühere Anschriften Schwärzen Schwärzen Schwärzen

Manche Auskunfteien bieten zusätzlich kostenpflichtige, für die Vorlage bei Dritten konzipierte Nachweise an. Ob ein Empfänger einen solchen Nachweis akzeptiert oder verlangt, klären Sie bitte direkt mit ihm.

Die 3 größten Bonitäts-Datenbanken in Deutschland

Die Bereitstellung von Informationen zu Ihrer Zahlungsfähigkeit (Bonität) ist das Kerngeschäft dieser Auskunftsstellen. Die größten Bonitäts-Datenbanken in Deutschland haben wir zu Ihrer Information hier für Sie aufgeführt.

1. Schufa Holding AG*

Die größte und bekannteste Auskunftei Deutschlands ist die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung). Sie gewinnt Ihre Daten von über 9.000 Partnern aus Handel, Bank- und Telekommunikationswesen und darüber hinaus aus öffentlichen Verzeichnissen. Die Schufa gilt mit Daten zu über 66 Millionen Bundesbürgern als marktführende Auskunftsstelle.

Bonitäts-Selbstauskunft (DSGVO) bei der Schufa* anfordern

2. infoscore Consumer Data GmbH (Arvato/Experian)

Die infoscore Consumer Data GmbH ist ein Auskunfteiunternehmen, das zu 60% der globalen Experian-Gruppe und zu 40% Arvato Financial Solutions (einem Unternehmensbereich des Bertelsmann-Konzerns) gehört. Diese Eigentümerstruktur besteht seit der Beteiligung Experians im Jahr 2020 und bleibt auch nach der Verschmelzung mit Boniversum unverändert.

Neben öffentlich verfügbaren Informationen arbeitet infoscore mit Daten, die von Partnerunternehmen wie Banken, Versandhändlern oder Inkassounternehmen übermittelt werden. Zu diesen Partnern gehören neben Konzernunternehmen der Bertelsmann-Gruppe auch viele große Unternehmen wie die Deutsche Bahn und andere Nahverkehrsunternehmen.

Anfang 2025 wurde die Creditreform Boniversum GmbH vollständig in die infoscore Consumer Data GmbH integriert. Diese Verschmelzung erfolgte im Rahmen einer strategischen Partnerschaft zwischen Creditreform und Experian, die neben dem Verkauf von Boniversum auch eine umfassende Technologie-, Daten- und Vertriebsallianz umfasst.

Durch die Verschmelzung steht nun ein deutlich größerer Datenpool zur Verfügung: Die zusammengeführten Bestände von Boniversum, Creditreform und infoscore/Experian ergeben eine wesentlich umfangreichere Datenbasis als zuvor. Während infoscore Consumer Data vor der Verschmelzung über ca. 40 Mio. aktuelle Informationen zu negativem Zahlungsverhalten von über 7,8 Mio. Konsumenten verfügte, kommen nun die Daten von Creditreform hinzu, die auf einer Datenbank mit rund 120 Millionen personenbezogenen Datensätzen zu fast 61 Millionen Bundesbürgern basiert.

Bonitäts-Selbstauskunft (DSGVO) bei Infoscore* anfordern

3. CRIF GmbH (vormals CRIF Bürgel GmbH)

Die zwei Auskunfteien CRIF GmbH und BÜRGEL Wirtschaftsinformationen haben sich zu einer großen Wirtschaftsauskunftei zusammengeschlossen. Die Crif GmbH arbeitet mit öffentlich verfügbaren Daten sowie mit Daten aus Inkassoverfahren und Einmeldungen von Partnerunternehmen. Insgesamt verfügt CRIF Deutschland über Daten zu mehr als 40 Millionen Bundesbürgern.

Bonitäts-Selbstauskunft (DSGVO) bei CRIF* anfordern