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Artikel vom 04.08.2025

Wer, wo, was und wie: Das alles wissen Auskunfteien über Sie!



Komplett vernetzt und profiliert: Mit jeder Transaktion geben Verbraucher ihr Okay für tiefes Data-Mining. Laut einer Studie des Handelsforschungsinstituts EHI macht allein der deutsche Einzelhandel knapp zwei Drittel seines Umsatzes bargeldlos. Wo ich wieviel für was zahle und über welche Bank, zeigt, wer ich bin. Dabei ist digitaler Zahlungsverkehr nur ein Aspekt von vielen. Überall floriert reger Datenaustausch - trotz Verbraucherschutz und DSGVO. Wie kann das sein - und was ist alles machbar?

DSGVO: Neue Chancen für Auskunfteien

Ist der konkrete Zweck erfüllt, stoppt die Speicherung sensibler, personenbezogener Daten - eigentlich. Geht es um Anonymisiertes wie Kaufuhrzeit und Kartennummer, gibt es keine Löschfristen. Kurz gesagt, da ist einiges ungebremst im Umlauf! Wirtschaftsauskunfteien und Adresshändler haben erkannt, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ihrer Branche und ihren Unternehmenskunden nicht nur Pflichten auferlegt, sondern auch neue Chancen eröffnet. Kundendaten mit zugekauftem Datengold von Drittanbietern verknüpfen? Nicht verboten, also fließen diese in so genannte Personas ein - Verbraucherprofile von Ü-60 Whiskeytrinker bis alleinerziehender Vater. IP-Adressen von Zahlungsgeräten analysieren, Abgleiche mit anderen Auskunfteien von Creditreform bis Schufa als Ausfallabsicherung, bei Onlinekauf nach dem Geburtsdatum fragen? Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten sind streng reguliert. In der Theorie - denn die Praxis hinkt noch hinterher.

Jede Zahlung Puzzleteil im Konsumprofil

Aber Sie würden doch nur in AGB und Datenspeicherung einwilligen, wenn alles seine Richtigkeit hat? Hat es grundsätzlich auch, aber Online-Händler 2025 sind keine Krämer mit Registrierkasse. Sondern überlassen externen Zahlungsdienstleistern alles rund ums Bezahlen. Sie haben eine Kundenkarte? Dann wird Ihre Bezahlkarte damit verknüpft, so dass das Kassensystem Ihre Kartenzahlung Ihrem persönlichen Konsumprofil zuordnen kann. Dass Firmen ein berechtigtes - wirtschaftliches oder organisatorisches - Interesse an der Datenerhebung haben, genügt derzeit. So kommen Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte von Verbrauchern meist erst im Rechtsstreit ans Licht.

Brief von der Auskunftei: Bitte Adressdaten ergänzen!

Kreditrelevante Informationen, Adress- und weitere Daten zu sammeln und bereitzustellen gehört zum Kerngeschäft von Wirtschaftsauskunfteien, Adresshändlern und Mieterauskunfteien - von Schufa über Regis24 und Deutsche Post bis Vermieterwelt. Welche Daten sind das? Art. 15 DSGVO, EU-Datenschutz-Grundverordnung, gibt Ihnen als Verbraucher das Recht auf kostenlose Selbstauskunft. Neben Datensätzen, die Sie selbst liefern - etwa mit Ihrem zustimmenden Klick bei Vertragsabschluss - machen manche Auskunfteien durch weitere Eigeninitiative von sich reden. Wie Regis24, das Sie als Verbraucher direkt anschreibt. Erklärter Zweck: Dazu informieren, dass Kunden der Auskunftei Daten zu Ihnen verarbeiten - unter Berufung auf seine gesetzlichen Informationspflichten gem. Art. 14 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). So weit, so beanstandungsfrei. Umstritten dagegen: Die Praxis, aktiv an angeschriebene Verbraucher mit der Bitte heranzutreten, mitgeschickte Formulare auszufüllen und der Auskunftei zu helfen, bestehende Datensätze zu ergänzen, damit Unternehmenskunden korrekte Daten und Anschriften zur Kontaktaufnahme erhalten.

Echtzeit-Datenabgleich, von Melderegister bis Insolvenz

Eine Bitte, der Sie nicht nachkommen müssen! Gut, Auskunfteien wie Regis24 handeln nicht mit Verbraucherdaten. Aber sie greifen für ihre Recherchen im Kundenauftrag fortlaufend auf eine Vielzahl interner und externer Datenbanken zu, darunter auch öffentliche Melderegister. Alles muss stimmen, jeder Kontaktbereich wird abgedeckt. Aufgespürt werden z. B.

- Lieferadressen
- Fake-Identitäten
- (E-Mail-)Adressen
- Telefonnummern
- Infos zur Bonität
- Inkasso-Altakten

u. v. m.

Ist dieser Interessent real, kann er auch zahlen? Alles wird in Echtzeit geprüft: Der Auskunfteikunde schickt seine Anfragedaten per API zur Auskunftei, während der Neukunde mit Bezahlen beschäftigt ist. Stimmen Name und Anschrift? Dann wird die Identität tagesaktuell mit Schuldner- und Insolvenzverzeichnissen abgeglichen. Die API-Antwort kommt prompt: Nein, diesem Neukunden bitte keine Zahlung auf Rechnung einräumen!

Ärger durch falsche Adressdaten

Sicher, weil Sie in keinem Telefonbuch stehen? Auch das Aufspüren von Rufnummern gehört zum Service. Schließlich lässt sich ein Schuldner persönlich am Telefon viel leichter zur Zahlung überreden als durch trockene Mahnschreiben! Dazu zapft man neben öffentlichen Verzeichnissen auch Dritte wie Online-Händler an, die über die Freigabe verfügen, eine Nummer weiterzugeben. Ob Telefon- oder Adressdaten, bei den Adressaten sorgen solche Services regelmäßig für Unmut. Weil falsche Adressen plötzlich bei einem Inkasso-Büro landen, was unbescholtene Verbraucher angesichts von Forderungsschreiben in Rechtfertigungsnot bringt - ja, der Nachname stimmt, doch Vorname und Geschlecht nicht. Oder streitig ist, ob eine Zustimmung zur Datenverarbeitung überhaupt erteilt wurde, Strafanträge sind die Folge. Probleme, die sich eingrenzen lassen, wenn Sie wissen, mit welchen Daten eine Auskunftei arbeitet: Ein Antrag auf kostenlose Selbstauskunft gem. Art. 15 DSGVO verschafft Ihnen Einsicht. So können Sie Fehler korrigieren und Daten löschen lassen. Aber geben Sie dabei nur Daten preis, die zu Ihrer eindeutigen Identifizierung nötig sind. Nicht mehr - auch wenn Sie die Auskunftei im Vorfeld der Selbstauskunft darum bittet!

EuGH Urteil zum Prinzip der Datenminimierung

Eng mit dem Aspekt der Erreichbarkeit verbunden? Digitaler Zahlungsverkehr - ideal, um Bewegungsprofile zu erstellen. So zeigen Erhebungen zum Datenmarktplatz Datarade, dass in den USA um vier Milliarden Standortdaten von über elf Mio. deutschen Handys verzeichnet sind. Warum schiebt niemand solchen Unternehmen den Datenschutzriegel vor? Weil diese - rechtlich wasserdicht - nur als Vermittler, aber nicht als Datenverarbeiter auftreten. Allein Urteile des Europäischen Gerichtshofs wie zur ausufernden Userdatennutzung durch Meta für Werbezwecke machen Hoffnung: Nein, entschied der EuGH im Herbst 2024, auch der Techgigant muss sich an den Grundsatz der Datenminimierung halten. Und Anfang 2025 ergänzte das Landesgericht Stuttgart, dass auch von Nutzern mit Drittanbieter-Datenspeicher-Okay eine separate Einwilligung einzuholen ist.

Verbraucher bald Herr über eigene Daten?

Fazit: Nur das, was absolut unerlässlich ist, um einen Service bereitzustellen, darf verarbeitet und gespeichert werden. Entfällt der Datenspeicherungszweck - etwa weil eine Forderung beglichen oder die angebotene Wohnung erfolgreich vermietet ist - sind die Daten zu löschen. Dies gilt für alle, auch für Wirtschafts-, Adress- und Mieterauskunfteien! Folgt man den genannten Urteilen, reicht ein Okay zur Datenverarbeitung - irgendwann einem mit der Auskunftei vernetzen Dritten erteilt - künftig nicht mehr aus. Lieber selbst entscheiden, mit wem Sie Ihre Daten teilen? Im September 2025 tritt der EU Data Act in Kraft - das Versprechen im Gepäck, Nutzern endlich die Hoheit über ihre Daten zurückzugeben.


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