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Artikel vom 14.02.2025

Steuer, Krypto, Geldwäsche: Was weiß das Finanzamt über Sie?



Jedes Jahr dieselbe Prozedur: Steuererklärung machen, Erstattungen einfordern. Das Finanzamt will an Ihr Geld, aber sammelt dabei auch eine ganze Reihe von Daten. Gem. Art. 15 DSGVO Einsicht in Steuerakten nehmen? Nicht so ganz einfach, wie ein Mann erfuhr, der wegen einer Selbstauskunft bis zum Bundesfinanzhof ging. Was weiß der Fiskus alles, von Bank bis Bitcoin - und von wem?

Welche Infos sind für das Finanzamt relevant?

Alle, die Vermögen und Einkommen betreffen. Was eine Verabeitung umfangreicher personenbezogener Daten nach sich zieht. Neben dem, was Sie selbst der Behörde sagen, bedient man sich dort auch diverser Drittquellen. Daten, die das Finanzamt besitzt, sind z. B.

- persönliche Identifikationsnummer, Steuernummer
- Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort, E-Mail, Telefonnummer
- Familienstand, Beruf, Religion
- Beiträge zur Krankenversicherung
- Beiträge zu Rürup- bzw. Riesterrente
- Arbeitgeberdaten zu Lohn bzw. Einkommen
- Bankdaten, etwa zur Freistellung von Kapitalerträgen

Finanzamt darf aufs Konto gucken

Im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwässche dürfen die Finanzbehörden seit 2005 Kontenabrufe tätigen - ohne die betreffende Bank vorher zu informieren. Allerdings sind Daten wie einzelne Umsätze oder Kontostand tabu. Gewusst? Krypto-Dienstleister und Krypto-Börsen wie Bitcoin.de sind längst kein rechtsfreier Raum mehr. Im Zuge zunehmender Regulierung haben Finanzämter immer leichter Zugang zu Daten von Krypto-Transaktionen. Und weil der Ottonormal-Finanzbeamte mit der technischen Prüfung der zugehörigen Blockchain-Daten und Kryptowährungen überfordert ist, lagert das Finanzamt das Tracking von Kryptotransaktionen an Spezialisten aus.

Was sagen Kryptobörsen und Banken dem Finanzamt?

Es gilt, Verbindungen zu realen Personen herzustellen! Kein Problem, wo zwar keine direkte Verknüpfung zu persönlichen Daten besteht, aber diese Informationen nur pseudonym, aber nicht anonym sind: Jede Transaktion ist mit der Wallet-Adresse in der Blockchain hinterlegt. Ein automatischer Datenabgleich zwischen Finanzamt und Kryptoplattform existiert allerdings (noch) nicht. Aber jede Plattform muss - gemäß Anti-Geldwäsche-Vorgaben - die Identität neuer Nutzer prüfen. Im Verdachtsfall sind dem Steuerermittler persönliche Handelsdaten auszuhändigen. Mehr noch: Sie haben Fiat-Geld wie Euros oder US-Dollars auf der Kryptobörse eingezahlt oder dort abgehoben? Ihre Bank kann dies dem Finanzamt melden. Eine der rechtlichen Grundlagen dafür bildet die europäische MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation), verabschiedet am 20. April 2023. Diese soll die Rückverfolgung von Kryptowährungs-Transaktionen erleichtern, um nicht Geldwäsche und Terror-Finanzierung zu verhindern.

(Steuer-)Daten digital übermitteln? Vor- und Nachteile

Praktisch, dank Elster und ELStAM! Seit 2013 ersetzen elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale die Lohnsteuerkarte aus Papier. ELStAM hat viele Verfahren wie den Wechsel der Steuerklasse oder die Eintragung des Kinderfreibetrags vereinfacht; Bürgerbüro, Standesamt und Stadt- oder Gemeindeverwaltung geben Bürgerdaten direkt elektronisch an die Finanzverwaltung weiter. Leider wächst mit zunehmender Digitalisierung auch die Gefahr von Datenklau durch Cyberkriminelle. Wo gleichzeitig Personal abgebaut wird, fehlt den übrigen Finanzbeamten zuweilen die Zeit, genau hinzusehen - Fehler können sich häufen.

Auskunftspflichten: Finanzbehörden mit Sonderstatus

Um Bürger zu informieren, dass ihre Daten gespeichert werden, reicht ein allgemeines Informationsschreiben gem. § 32d Abs. 2 Abgabenordnung. Dieses weist darauf hin, dass Steuerpflichtige im Internet ein entsprechendes, öffentlich einsehbares Merkblatt finden. Daten löschen, Speicherfristen? Prinzipiell hat effektive Besteuerung erstmal Vorrang. Personenbezogene Daten bleiben gespeichert, so lange das Besteuerungsverfahren dauert - meist lebenslang. Auch gegen die Nutzung personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen, ist schwierig. Das Recht auf Selbstauskunft kennt hier zahlreiche Ausnahmen. Exzessive Bürgerbitten um Selbstauskunft dürfen das Tagesgeschäft der Behörde nicht behindern. Was exzessiv ist, ist individuelle Auslegungssache. Und ja, falsche Daten sind unverzüglich zu korrigieren bzw. zu löschen. Trotzdem darf all das, was für die Verarbeitung durch die Finanzbehörde nötig ist, nicht vernichtet werden.

Bundesfinanzhof: Recht auf Selbstauskunft gem. Art. 15 DSGVO

Details, bitte!, verlangte ein Steuerpflichtiger, verklagte seinen Steuerberater wegen schlechter Leistung und forderte Einsicht in seine Steuerakte. Nur war die Einkommensteuer schon festgesetzt, der Bescheid bestandskräftig. Nein, sagte das Finanzamt, die Abgabenordnung (AO) sieht kein Recht auf Akteneinsicht vor. Also wurde die Klage auf Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO erweitert - ein Fall für den Bundesfinanzhof (BFH). Das Urteil vom 12.11.2024: Der Betroffene war nach Abschluss des Vorgangs zwar nicht mehr Beteiligter des Besteuerungsverfahrens mit Anspruch auf Akteneinsicht nach Ermessen. Aber hatte trotzdem weiter einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch, so das Gericht. Dennoch bleibt es dabei, dass Finanzämter Steuerpflichtigen keine Kopien ganzer Akten und Einzeldokumente zur Verfügung stellen müssen!

Vorsicht, Steuerhinterziehung - besser ehrlich machen

Initiativen wie der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. weisen darauf hin, dass Daten der Steuererklärung dem Steuergeheimnis unterliegen. Grundsätzlich beruhigend: Wer Steuern sparen möchte, tut gut daran, seine Daten transparent zu machen. Statt sich auf das dünne Eis der Steuerhinterziehung zu begeben, Einnahmen - wie aus dem Handel mit Bitcoin & Co. - zu verschweigen und Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren zu riskieren. Übrigens können Steuern bis zu zehn Jahre rückwirkend erhoben werden - und Sie irgendwann auch für uralte Kryptogewinne belangt werden. Da war doch was? Sie denken über eine Selbstanzeige nach? Nur sofortiges Handeln wirkt strafvermeidend: Kommt der Fiskus Ihnen drauf, ist es zu spät.


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