Artikel vom 30.07.2013
Selbstauskunft lohnt sich: Falschen Einträgen auf der Spur
Wer eine Selbstauskunft bei der Schufa beantragt, wird von dem Ergebnis höchstwahrscheinlich überrascht sein. Denn in vielen Fällen stimmen die gespeicherten Daten nicht mit den Fakten überein. Besonders kritisch: Bei der Schufa sind Ereignisse erfasst, für deren Eintrag die Rechtsgrundlage fehlt. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein Inkassounternehmen beteiligt ist.
Unangenehm, aber es kann passieren: Man kommt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, der Gläubiger schaltet ein Inkassobüro ein. Die Gründe, warum eine Rechnung nicht rechtzeitig beglichen wird, sind vielfältig. In den meisten Fällen steckt keine böse Absicht dahinter, sondern es kann durch verschiedenste Ursachen zum Zahlungsverzug gekommen sein - schon eine unerwartete Nachzahlung an den Vermieter oder den Energielieferanten kann die Finanzplanung durcheinander bringen. Wenn jedoch ein Inkassounternehmen die offene Rechnung eintreibt, hat der Schuldner die Chance, alles noch einmal in Ordnung zu bringen. Hier ist oft eine Ratenzahlungsvereinbarung möglich. Dann ist die offene Rechnung bezahlt - und man fühlt sich auf der sicheren Seite. Eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa kann jedoch das genaue Gegenteil offenlegen: Es ist ein Negativeintrag vorhanden, für den das Inkassounternehmen verantwortlich ist.
Darf ein Inkassounternehmen einen Eintrag verursachen?
Ein konstruierter Fall? Nein, gewiss nicht. Denn genau das passierte dem Kunden einer Autovermietung. Die offene Forderung wurde von einem Inkassobüro angemahnt, der Kunde erkannte die Forderung an und vereinbarte eine Ratenzahlung. Seinen Zahlungsverpflichtungen kam er regelmäßig nach. Trotzdem wurde ein Negativeintrag bei der Schufa veranlasst. Das Landgericht Berlin entschied: Dieser Eintrag ist unzulässig. Denn der Schuldner hatte die Raten zuverlässig und regelmäßig beglichen. Das Inkassounternehmen war außerdem zur Meldung gar nicht berechtigt. Das hätte nur durch die Autovermietungsfirma geschehen dürfen. Der Schuldner erwirkte zunächst eine einstweilige Verfügung. In der Hauptverhandlung entschied das Gericht, dass der Eintrag nicht zulässig ist. Die Schufa musste das Scoring zurücksetzen, exakt so, als hätte es diesen Eintrag nie gegeben. Festzuhalten bleibt, dass nur der Grundgläubiger eine Meldung veranlassen darf; nicht aber ein Inkassobüro, und schon gar nicht, wenn die Ratenverpflichtungen erfüllt werden.
Gefahr erkannt - Gefahr gebannt
Nur wer seine gespeicherten Informationen bei der Schufa kennt, hat auch die Chance, etwas dagegen zu unternehmen. Der Einfluss des Scoring-Wertes ist in vielen wirtschaftlichen Bereichen des Lebens sehr groß. Deshalb sollte man unzulässige Einträge nicht einfach hinnehmen. Wie das Landgericht Berlin betonte, verletzt der unberechtigte Negativeintrag das Persönlichkeitsrecht des Verbrauchers.
Eine saubere Schufa: wichtig für viele Belange des täglichen Lebens
Banken, Versandhäuser und Mobilfunkanbieter nutzen die Dienste der Schufa, um Auskünfte über ihre Kunden zu erhalten. Das ist im Prinzip gut und richtig. Eine wesentliche Voraussetzung ist jedoch, dass die gespeicherten Daten der Wahrheit entsprechen. Es ist also durchaus lohnenswert, sich hin und wieder ein Bild über die Einträge zu machen. Mit einer Selbstauskunft weiß der Verbraucher Bescheid, was die Schufa über ihn gespeichert hat. Das Recht auf kostenlose Selbstauskunft sollte regelmäßig wahrgenommen werden.