Der freie Onlinedienst zum Thema Selbstauskunft

Artikel vom 18.06.2013

Rechte und Bedingungen rund um die Löschung von Einträgen


Der Umgang mit Auskunfteien wie Schufa, GEZ oder Creditreform etc. ist für viele Bürger mit negativen Gefühlen behaftet. Das mag verständlich erscheinen: Wenn Daten gesammelt werden, geht bei vielen Bürgern die Angst um. Ausserdem geht es dabei ja auch um unliebsame Themen wie Verschuldung. Ein offensiver Umgang mit den Auskunfteien ist dennoch wichtig und hilfreich. Neue Regelungen machen jetzt eine Löschung von Schufadaten leichter.

Wahren Sie Ihre Rechte

Sie haben als Betroffener immer das Recht, Auskunft bei einer Auskunftei einzuholen über folgende Aspekte:
- Die zu Ihrer Person gespeicherten Informationen sowie die Herkunft dieser Daten muss Ihnen mitgeteilt werden.
- Auch die Empfänger beziehungsweise Organisationsform von Empfängern, an die möglicherweise entsprechende Daten von Ihnen weitergegeben wurden, muss benannt werden.
- Der Zweck einer möglicherweise Speicherung muss Ihnen auf Ihren Wunsch hin mitgeteilt werden.
So haben Sie schon einmal einen Überblick über Ihre möglichen Einträge. Worüber man Kenntnisse hat, damit kann man auch umgehen. Sie können nämlich Einträge bei der Schufa jetzt auch leichter wieder löschen lassen.

Bedingungen für Datenlöschung

Die Schufa möchte jetzt ermöglichen, dass Negativeinträge auch vorzeitig gelöscht werden können. Dies bewahrt dem Betroffenen die Kreditwürdigkeit. Diese vorzeitige Löschung ist allerdings an vier Bedingungen geknüpft, die auch alle erfüllt sein müssen:
1. Der Eintrag bei der Schufa darf nicht vor dem 1. Januar 2007 erfolgt sein.
2. Der Forderungsbetrag des zu löschenden Eintrags darf die Höhe von 2000 Euro nicht überschreiten.
3. Diese Forderung muss innerhalb der Frist von sechs Wochen abgegolten worden sein. Der entsprechende Gläubiger muss dies innerhalb der genannten Frist auch schriftlich bestätigen.
4. Ausgeschlossen von dieser Neuregelung sind titulierte Forderungen. Diese rechtlichen Ansprüche eines Gläubigers bei Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners haben nämlich mitunter bis zu dreißig Jahren Gültigkeit.

Was tun, wenn Löschung nicht möglich?

Negative Schufaeinträge bringen für den Betroffenen oft negative Folgen mit sich. Dies betrifft vor allem das alltägliche Wirtschaften. Mit negativen Eintragungen erhält der Betroffene meist keine Ratenkredite und Kreditkarten. Selbst die Eröffnung eines Girokontos kann dann erschwert sein wie auch das Abschließen von Mobilfunkverträgen oder Versandhausbestellung auf Rechnung.
Mit den letztgenannten Nachteilen muss der Betroffenene leben. Für notwendige Kredite kann dann aber auch auf Angebote zurückgegriffen werden, die mit negativem Schufaeintrag dennoch möglich sind. Solche Angebote gibt es unter der Bezeichnung "Ratenkredite ohne Schufa". Hier sollten aber unbedingt mehrere Produkte verglichen werden. Manche Anbieter vergeben auch trotz negativer Schufaeinträge, wenn diese ein bestimmtes Maß nicht überschreiten, Mastercards bzw. Kreditkarten. Aus dem folgt, dass eine schnelle Tilgung von Schulden in der Zukunftsplanung in solchen Fällen hohe Priorität haben sollte.


Jetzt kostenlose Selbstauskunft online anfordern

» Schufa Holding AG Selbstauskunft

» infoscore Consumer Data GmbH Selbstauskunft

» CRIF GmbH Selbstauskunft

» Creditreform Boniversum GmbH Selbstauskunft

» IHD Gesellschaft für Kredit- und Forderungsmanagement mbH Selbstauskunft

» Regis24 GmbH Selbstauskunft

» UNIVERSUM Inkasso GmbH Selbstauskunft

» informa HIS GmbH Selbstauskunft


Weitere Artikel

Aktuelle Warnung der Verbraucherzentralen: Fallstricke beim Lesen der SCHUFA Selbstauskunft
Kreditrating 2019: Digital, umfassend, in Echtzeit - von Unternehmer bis privat
Wegen Insolvenz geschlossen: Creditreform-Studie misst Pleiterisiko
Selbstauskunft & Patientenakte: Was müssen Ärzte und Krankenkassen Ihnen sagen?
Fehlerfreie SCHUFA-Auskunft: Damit die neue Wohnung trotz Flüchtlingsstrom kein Wunschtraum bleibt
Negativer Schufa-Eintrag: Auf Schmerzensgeld und Schadensersatz klagen?
Verbraucherschutzminister von Rheinland-Pfalz verlangt von der SCHUFA mehr Transparenz beim Scoring
Zwickmühle Inflation: Liquide durch Kredit? Oft stimmt die Bonität nicht
Korrekter Warnhinweis zwingend: Kein Negativeintrag bei Formfehlern
Kfz-Versicherung trotz schlechter Schufa? Das sind die Regeln
Abo kündigen |  AGB |  Datenschutz |  Hilfe |  Integration |  Impressum |  Login |   | Preise  | Widerrufsbelehrung

** Eine Selbstauskunft enthält alle Daten im Sinne von Art. 15 DSGVO. Wir empfehlen, alle Inhalte die für den jeweiligen Zweck nicht relevant sind, zu schwärzen.

Selbstauskunft.com ist unabhängig und steht mit keinem der auf Selbstauskunft.com gelisteten Unternehmen in Verbindung. Alle aufgeführten Marken, Warenzeichen, Logos und Namen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Die Nennung von Marken, Warenzeichen, Logos und Namen hat lediglich beschreibenden Charakter. Genannte Marken stehen in keinerlei Partnerschaft oder Kooperation zu Selbstauskunft.com.


* Marke/Kennzeichen eines Unternehmens, das weder in gesellschaftsrechtlicher noch sonstiger geschäftlicher Beziehung zur Progress Internet GmbH steht.