Der freie Onlinedienst zum Thema Selbstauskunft

Artikel vom 18.06.2013

Nicht alles muss stimmen, was in der Schufa Selbstauskunft steht



Es gibt wohl kaum einen Menschen in Deutschland, der nicht schon mal mit der Schufa konfrontiert, oder zumindest erfasst wurde. Daher kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass diese Organisation bei den Bürgern nicht gerade beliebt ist und bei Weitem nicht alles darf, was sie dennoch veranstaltet.

Welche Möglichkeiten besitzt die Schufa KW 1 und welche darf Sie davon regulär anwenden?

Nicht umsonst trägt die Schufa auch den Beinamen "Datenkrake".
Wer über Datensätze von mehreren Millionen verfügt, ruft automatisch auch Skeptiker auf den Plan, denn längst entsprechen nicht alle Daten einer korrekten Beurteilung. Die Folge ist ein rechtswidriger Eingriff in den Datenschutz und der Privatsphäre des betroffenen Bürgers.
Der Grund hierfür liegt klar auf der Hand! Lange Zeit war es bei der Schufa üblich, dass Berechnungsgrundlagen und Geschäftsprozesse nicht transparent gemacht wurden.
Die Liste ist lang und reicht von inkorrekten Schufa-Einträgen bis hin zu zweifelhaften Bewertungskriterien und Schlampereien bei Kerndaten. So ist die anhaltend schlechte Presse über die Schufa nicht verwunderlich.
Dementsprechend gestaltete sich das Image der Schufa bei einem Großteil der Deutschen auch nicht gerade positiv. Zuviel glaubt die Schufa über die Bürger zu wissen und tendierte dabei nur in eine Richtung? In die Richtung der Banken, Versandhäuser und anderen Unternehmen. Die Folge sind Misstrauen und Ablehnung beim Bürger.

Hat sich an den Praktiken der Schufa etwas geändert?

Mittlerweile hat die Schufa eine klare Kehrtwende eingeleitet. Im Bereich Transparent, Datenschutz und Offenheit hat sich einiges geändert.
Verantwortlich für die frische Brise im Unternehmen ist hauptsächlich die Neubesetzung des Vorstands mit dem ehemaligen Hamburger Finanzsenator Dr. Michael Freytag.
Bereits im Jahre 2010 wurden die Weichen für eine Neuorientierung geschaffen.
Der äußere Anlass dafür war die Änderung des Datenschutzgesetzes im April des vorletzten Jahres.
Mit dieser Aktualisierung wurde dem Verbraucher ein Anspruch auf kostenlose Selbstauskünfte eingeräumt. Wollte der Verbraucher eine Selbstauskunft postalisch oder über das Internet von der Schufa anfordern, so wurden hierfür gleich happige Gebühren in einer Höhe von 7,80 bis 15 EUR verlangt. Ein lukratives Nebengeschäft, welches man sich dort gerne erhalten möchte. Das fängt schon für den Verbraucher bei der neuen kryptischen Namensgebung an, welche sich gut versteckt unter den kostenpflichtigen Angeboten "Schufa-Auskunft online" oder "Schufa-Bonitätsauskunft" verbirgt. Wer hier nicht aufpasst, zahlt für die teure "Schufa-Bonitätsauskunft stattliche 18,50 EUR:

Geändert hat sich auch etwas im Produktbereich der Schufa:

Relativ neu ist jetzt die Unternehmensauskunft für den Verbraucher. Schon der Name lässt vermuten, wohin die Reise geht. Die Verbraucherauskunft gibt jetzt dem Verbraucher die Möglichkeit eine Bonitätsprüfung über das Unternehmen einzuholen, mit der er geschäftlich in Kontakt treten möchte, um vor einer gewissen Geldübergabe die Bonität des Unternehmens zu prüfen.

Ausweiskopie für die Anforderung einer Selbstauskunft
Weiterhin positiv ist die mittlerweile verbotene Ausweiskopie für die Anforderung einer Selbstauskunft. Zurückzuführen ist es auf eine Änderung des Personalausweisgesetzes vom 1. November 2010.
Wichtig zu wissen ist auch, die "Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz". Diese muss sämtliche gespeicherten Informationen erhalten. Ist das nicht der Fall, verstößt der Anbieter (Schufa) gegen das Gesetz. Mit der Datenübersicht kann der Verbraucher auch die aktuell umstrittenen Wahrscheinlichkeitswerte unter der Bezeichnung: "Schufa -Scoring" anfordern.

Kostenlose Auskunft nur 1x pro Jahr?

Es ist auch ein Trugschluss, dass der Verbraucher lediglich einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft erhalten kann. In der Satzung ist klar definiert: Die Auskunft ist unentgeltlich. Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zu dem Zweck einer Übermittlung gespeichert, kann der Verbraucher einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft in Textform verlangen. Für jede weitere Auskunft kann die Schufa eine Gebühr berechnen, wenn der betroffenen Verbraucher die Auskunft zu wirtschaftliche Zwecken gegenüber Dritten nutzen kann.
Was so viel heißt, wenn durch eine wiederholte Auskunftsanforderung innerhalb eines Jahres hauptsächlich nur überprüft werden soll, ob die gespeicherten Daten richtig sind, darf die Schufa auch für weitere Auskünfte keine Gebühr erheben.


Jetzt kostenlose Selbstauskunft online anfordern

» Schufa Holding AG Selbstauskunft

» infoscore Consumer Data GmbH Selbstauskunft

» CRIF GmbH Selbstauskunft

» Creditreform Boniversum GmbH Selbstauskunft

» IHD Gesellschaft für Kredit- und Forderungsmanagement mbH Selbstauskunft

» Regis24 GmbH Selbstauskunft

» UNIVERSUM Inkasso GmbH Selbstauskunft

» informa HIS GmbH Selbstauskunft


Weitere Artikel

Datenleck bei Autovermietung Buchbinder: Recht auf Selbstauskunft wahrnehmen
Cannabis anbauen? Für Club und Mitglieder nur mit Selbstauskunft
Neue EU-Verordnung bedeutet rechtlichen Rückschritt in puncto Datenschutz
Transparenz und Datenhoheit: Meine Daten gehören mir - wirklich?
Beim Anbieterwechsel sorgen immer mehr Bonitätsprüfungen für Ärger
Albtraum Mietbetrüger: So können sich Vermieter schützen
Steigende Strompreise: Anbieterwechsel trotz Stromsperre und schlechter Schufa?
Zu schön, um wahr zu sein! Fingierte Wohnungsangebote auf Datenfang
Kontoabfragen, Schufa Meldung: Auch Ämter müssen Datenschutz ernstnehmen!
Positiv und negativ: SCHUFA-Einträge sind weiterhin sehr vielschichtig
Abo kündigen |  AGB |  Datenschutz |  Hilfe |  Integration |  Impressum |  Login |   | Preise  | Widerrufsbelehrung

** Eine Selbstauskunft enthält alle Daten im Sinne von Art. 15 DSGVO. Wir empfehlen, alle Inhalte die für den jeweiligen Zweck nicht relevant sind, zu schwärzen.

Selbstauskunft.com ist unabhängig und steht mit keinem der auf Selbstauskunft.com gelisteten Unternehmen in Verbindung. Alle aufgeführten Marken, Warenzeichen, Logos und Namen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Die Nennung von Marken, Warenzeichen, Logos und Namen hat lediglich beschreibenden Charakter. Genannte Marken stehen in keinerlei Partnerschaft oder Kooperation zu Selbstauskunft.com.


* Marke/Kennzeichen eines Unternehmens, das weder in gesellschaftsrechtlicher noch sonstiger geschäftlicher Beziehung zur Progress Internet GmbH steht.