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Artikel vom 14.02.2019

Negativeintrag vorzeitig löschen? Schufa, DSGVO, Härtefälle



Im Dienst sicherer Vertragsabschlüsse die Kreditwürdigkeit privater Verbraucher möglichst exakt bewerten: Aufgabe der Schufa, die dazu einen riesigen Datenpool sammelt. Doch nicht jeder Fall, der eindeutig wirkt, lässt tatsächlich den Rückschluss zu, dass jemand nicht zahlen kann oder will. Weil Negativeinträge gravierende Effekte haben können, gilt: Schnellstmöglich löschen! Aber wie?

Alte Härtefallregelung: Für nicht titulierte Forderungen bis 2000 Euro

Daten, die Auskunfteien sammeln, können fehlerbehaftet sein. Sehr häufig: Forderungen, die bereits getilgt sind, erscheinen, statt gelöscht zu sein. Oder sind, obwohl bezahlt, regulär zu sehen. Ärgerlich, weshalb die Schufa früher auf Kulanzbasis Fälle aussortierte, die nicht titulierte Forderungen unter 2.000 Euro betrafen. Alles, was ein Schuldner tun musste, war, diese innerhalb von sechs Wochen nach Schufa Eintrag auszugleichen. Nicht tituliert sind Forderungen, zu denen ein Mahnbescheid erlassen, aber noch kein Vollstreckungstitel durch das Amtsgericht ausgestellt wurde. Eine Regelung, die Verbrauchern helfen sollte, kurzzeitige finanzielle Engpässe eigenverantwortlich zu überbrücken. Schnelles Bezahlen wurde durch vorzeitige Löschung von Negativeinträgen belohnt.

Neu: Code of Conduct statt gesetzliche Speicherfristen

Wer die Voraussetzungen erfüllte, dessen Forderung verschwand vorzeitig aus dem Schufa Datenbestand. Das ist seit Inkrafttreten der DSGVO in 2018 vorbei. Wer diese nicht erfüllte, traf mit der Bitte um Löschung von Negativmerkmalen auf taube Ohren - denn es galten gesetzliche Speicherfristen. Neue Verhaltensrichtlinien der Auskunfteien (Code of Conduct) mit neuen Speicherfristen, abgenickt durch die Landesdatenschutzbehörden, sind an die Stelle getreten. Weshalb bezahlte Forderungen auch jetzt nicht einfach verschwinden, sondern weiter erst nach Fristende gelöscht werden. Einfache Anfragen - wie bei Kreditwunsch oder Kontoeröffnung - bleiben für zwölf Monate taggenau stehen (aber werden bereits nach Ablauf von 10 Tagen nicht mehr weitergegeben). Und sind Konten, Kreditkarten, Telefonverträge oder Accounts bei Versandhändlern abgewickelt, löscht die Schufa diese Informationen sofort nach Bekanntgabe. Einträge zu abbezahlten Darlehen werden auf den Tag genau drei Jahre später gelöscht, genauso wie offene Zahlungen, die innerhalb von drei Jahren beglichen werden. Falls nicht, läuft die Speicherung bis zu vier Jahre. Im Fall von Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung ist der Negativeintrag drei Jahre nach Ende bzw. Erteilung gelöscht.

Negativeintrag vorzeitig löschen? Schufa prüft jeden Einzelfall

Wie gesagt - das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) läutete das Ende des gewohnten Löschprozederes bei Härtefällen ein. Was tun, wenn ich einen Negativeintrag löschen lassen möchte, weil ich eine offene, untitulierte Forderung zügig beglichen habe? Jetzt prüft die Schufa in jedem Einzelfall, ob eine Löschung möglich ist. Denn jetzt bestimmen die Verhaltensrichtlinien der Auskunfteien über jede Ausnahmelöschung. Wer glaubt, Härtefall zu sein, muss dies nun glaubhaft machen. Neu ist jedoch auch, dass Verbraucher gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO persönliche Gründe nennen können, weshalb sie der Datenverarbeitung durch die Schufa widersprechen (Art. 21 DSGVO). Schon für die Dauer der Prüfung muss die Verarbeitung der betreffenden Daten eingeschränkt werden. Wiegen die berechtigten Interessen der Auskunftei (Art. 6 DSGVO ) schwerer als die der Betroffenen, darf die Schufa die Daten weiter verarbeiten. Dabei ist die Schufa in der Beweislast: Gelingt der Nachweis nicht, ist der Eintrag zu löschen.

Kostenlose Selbstauskunft: Machen Sie den Fehler-Check

Insofern eröffnet die neue Rechtslage auch Chancen und Spielraum für Betroffene, um mit der Schufa individuell über eine Löschung von Negativeinträgen zu verhandeln. Abgesehen von berechtigten Einträgen tun sich beim Blick auf so manche Selbstauskunft Abgründe auf: Laut einer Studie der GP-Forschungsgruppe (2015) waren die gespeicherten Daten bei jedem vierten Verbraucher nicht korrekt oder unvollständig. Tricky dabei: Keine Auskunftei prüft, ob die Informationen, die ihr durch Vertragspartner wie Banken, Onlineshops oder Telefonanbieter zugehen, korrekt bzw. korrekt zugeordnet sind.

Typische Fehler:

- keine fristgemäße Löschung getilgter Kredite
- Zahlungen, die zu Unrecht als verspätet gemeldet wurden
- bezahlte Forderungen, die nicht als "erledigt" vermerkt sind
- falsche Forderungshöhe
- fehlerhafte persönliche Daten bis zu Negativmerkmalen, die anderen gehören

Gründe genug, um sich für seine Schufa Daten zu interessieren! Einmal jährlich bei Schufa oder anderen Auskunfteien von Infoscore bis Bürgel angefordert, verhindert eine kostenlose Selbstauskunft bzw. Datenübersicht nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO böse Überraschungen.

Bonität erstreiten: Von Ombudsmann bis Fachanwalt

Es gibt Streit um bestimmte Einträge? Handelt es sich um die Schufa, können Sie den Schufa Ombudsmann anrufen - sein Schiedsspruch kann zu Ihren Gunsten entscheiden. Dazu überprüfen Ombudsleute zum Beispiel beanstandete Meldungen direkt beim jeweiligen Schufa Vertragspartner - und sorgen ggf. für Korrekturen im Datensatz. Andere Auskunftei? Dann ist deren Datenschutzbeauftragter zuständig (unter Datenschutz auf der Firmenwebsite zu finden). Kein Erfolg? Dann bleibt nur noch der Weg zur Datenschutzbehörde des Bundeslandes, in dem die jeweilige Auskunftei sitzt. Oder zu einem Rechtsanwalt, der auf die Löschung von Schufa Einträgen spezialisiert ist. Um diese juristisch fundiert durchzusetzen - statt sich auf eigene Faust mit Standardbriefen abspeisen zu lassen. Gelingt es, das schutzwürdige Interesse an der Löschung von Einträgen glaubwürdig darzulegen, ist die Bonität bald wieder intakt!


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