Der freie Onlinedienst zum Thema Selbstauskunft

Artikel vom 12.10.2025

Mieter tricksen beim Einkommen: Welche Folgen haben Lügen in der Selbstauskunft?



Diese Wohnung muss es sein! Um jeden Preis: Die Mieterselbstauskunft wird aufgehübscht, pikante Details verschwiegen. Könnte ja sein, dass 3.900 Euro netto Beamtensold dem Vermieter nicht genügen, dachte sich ein Paar aus Hessen - und trug zusätzlich Gehalt ein, das es gar nicht gab. Was droht bei Lügen in der Selbstauskunft?

Wenn ich das gewusst hätte! Fristlose Kündigung

Als ein Vermieter in Hessen erfuhr, dass das gut dotierte Angestelltenverhältnis der Mieterselbstauskunft nicht existierte, sprach er die fristlose Kündigung aus. Laut Infodienst Recht und Steuern der Landesbausparkassen (LBS) trug jetzt ein Mietbewerber-Paar neben 3.900 Euro netto aus einem Beamtenverhältnis zusätzlich 2.200 Euro aus einem Job in der freien Wirtschaft in die Selbstauskunft ein - nur den Beamten gab es wirklich. Vermieter möchten wissen, wem sie ihre Wohnung überlassen - und vertrauen auf ein störungsfreies Mietverhältnis. Wozu ein zahlungskräftiger Mieter gehört - und das langfristig.

Endlich! Sie sind in der engeren Wahl

Neue Wohnung und Mietvertrag rücken in greifbare Nähe. Aber bevor Sie beide die Unterschriften unter das entscheidende Papier setzen, möchte Ihr Vermieter in spe Schwarz auf Weiß sehen, ob Sie sich sein Objekt auch leisten können. Vermieter haben ein berechtigtes Interesse zu wissen, wer einzieht. Sie wollen dieses Formular nicht ausfüllen, auch einer Schufa Selbstauskunft nicht zustimmen? Ihre Entscheidung - aber dann wird es nichts mit der Wunschwohnung. Denn die Konkurrenz hat die Angaben zum Einkommen schon zur Wohnungsbesichtigung geliefert - freiwillig, um ihre Chancen im Auswahlverfahren zu optimieren. Besser, Sie freunden sich mit dieser Anforderung an. Doch welche Fragen sind zulässig?

Welche Infos zum Einkommen sind offenzulegen?

Fragen, die im berechtigten Vermieterinteresse liegen: Neben Identität wie Name und Anschrift, Familienstand und Zahl der Einziehenden sind Einkommen, Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverhältnisse und (Miet-)Schulden von Relevanz. Schon die Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung, früher Offenbarungseid) abgegeben, Gehalt gepfändet, Zwangsvollstreckung oder Insolvenzverfahren? Bestimmte Umstände sind auch ungefragt zu offenbaren. Darüber hinaus darf der Vermieter wissen, ob die Miete über 75 Prozent vom Netto ausmacht oder vom Sozialamt kommt. Leistungen wie Bürgergeld dagegen sind nur offenzulegen, wenn das Jobcenter die Kaution übernimmt. Und die Bescheinigung des Vorvermieters zur Mietschuldenfreiheit? Kann zwar verlangt werden, aber der Vorvermieter muss sie nicht ausstellen. Einfach selbst schreiben? Schlechte Idee. Kommt der Schwindel raus, droht die fristlose Kündigung.

Womit weisen Sie Ihr Einkommen nach?

Mietervereine raten, vorgelegte Selbstauskunft-Bögen komplett auszufüllen - und auf unerlaubte Fragen zu lügen, statt durch Lücken im Formular vorzeitig durchs Raster zu fallen. Zu den aktuellen Einkommensnachweisen, die Sie parat haben sollten bzw. können, gehören z. B.

- Kontoauszüge
- Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung
- Arbeitsvertrag
- Einkommensnachweis (stellt Arbeitgeber aus)
- Renten-, Einkommensteuer- oder BAföG-Bescheid
- Bewilligungsbescheide zu Sozialleistungen
- Nachweise zu Erträgen aus Kapitalvermögen

Selbstständige legen betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), Einkommensteuerbescheide und/oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR) vor. Der Vermieter fragt, was Ihre Angehörigen verdienen? Stehen sie nicht im Mietvertrag, geht das den Vermieter nichts an.

Welche Folgen hat Lügen bei der Mieterselbstauskunft?

Über die Abgabe der Vermögensauskunft gelogen? Hier ist Widerstand gegen die Kündigung zwecklos, wie diverse Gerichtszurteile bestätigen. Doch auch andere Lügen in der Selbstauskunft können zivilrechtliche sowie strafrechtliche Konsequenzen haben. Zivilrechtlich lässt sich ein Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB anfechten. Arglistig täuscht, wer bewusst falsche Angaben macht - der Vertrag ist null und nichtig. Des Weiteren kann ein Mietvertrag unter Berufung auf eine Falschangabe fristlos gekündigt werden (gem. § 543 BGB). Nicht nur, weil das tatsächliche Einkommen geringer als genannt ausfällt, sondern auch, wenn Sie bestehende Mietschulden verschweigen. Zusätzlich müssen Vermieter, die über die Verhältnisse von Mietkandidaten getäuscht wurden, auch finanzielle Nachteile verschmerzen. Muss ein Vermieter etwa neu auf Mietersuche gehen, kann er dafür Schadensersatz geltend machen.

Mietvertrag erschleichen, in den Knast gehen?

Lügen in der Selbstauskunft ist Betrug (§ 263 StGB) - und so strafrechtlich relevant. Und zwar, wenn der künftige Mieter weiß, dass er ansonsten leer ausgegangen wäre. Wird ein Wohnungsanbieter bewusst über Bonität und Zuverlässigkeit getäuscht, um eine so genannte vermeidbare Vermögensverfügung (Mietvertrag) zu erschleichen, können Mietausfälle oder Kosten für Renovierung als Betrugsfolge als Vermögensschaden eingeordnet werden. Wer lügt, pokert hoch, weil darauf bis zu
fünf Jahre Haft stehen - bei besonders hohen Schäden sogar mehr.

Das war knapp! Blaues Auge für Paar in Hessen

Im Fall des Mieterpaars in Hessen urteilte das Amtsgericht Gießen: Ja, die genannte Vorspiegelung falscher Tatsachen war eine erhebliche Verletzung vorvertraglicher Pflichten. Doch nein: Nach Abwägung der Interessen beider Parteien befand das Gericht, dass 3.900 Euro Beamtensold mehr als hinreichen, um monatlich 1.500 Euro Miete zu stemmen. Das Paar musste nicht ausziehen. Anders in einem früheren Fall in München, wo ein Wohnungsbewerber dicker auftrug: Brutto wurde zu Netto, der freie Honorarvertrag kurzerhand zur Festanstellung frisiert. Obwohl die Sache zwei ganze Jahre gutging und der Mieter pünktlich zahlte, erlaubte das Gericht dem Vermieter, den Mietvertrag nachträglich anzufechten.

Fazit: Angaben zum Einkommen müssen stimmen!

Auf die Zahlungskräftigkeit kommt es an: Fristlos gekündigt werden darf nur, wessen Lügen oder Verschwiegenes faktische Folgen für das Mietverhältnis haben. Der potenzielle Vermieter hat Sie mit einem Riesenkatalog aus teilweise unzulässigen Fragen in die Enge getrieben? Gilt nicht, und auch lange Wohndauer und verlässliche Mietzahlung schützen nicht vor späterer Kündigung wegen falscher Angaben. Ganz zu schweigen davon, dass Lügen in der Selbstauskunft Vermieter zu recht kränken, weil sie schlecht für das Vertrauensverhältnis sind. Ehrlich währt am längsten!


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