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Artikel vom 28.02.2017

KFZ-Versicherung mit einem Schufaeintrag



Ein negativer Schufa-Eintrag wirkt sich fast immer auf viele Bereiche des täglichen Lebens aus. Wer einen Kredit aufnehmen möchte, eine Kreditkarte benötigt oder nur ein Girokonto eröffnen möchte, hat mit einem negativen Eintrag oftmals ungeahnte Schwierigkeiten. Selbst KFZ-Versicherer holen in vielen Fällen eine Schufa-Auskunft ein. Obwohl KFZ-Versicherungen verpflichtet sind jeden Halter eines Kraftfahrzeugs zu versichern, erhalten Halter mit einer negativen Schufa nicht jeden Versicherungsschutz.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist auch mit einer negativen Schufa erhältlich

Persönliche oder auch familiäre Umstände können schnell zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Die Folgen von mittel- oder langfristigen Zahlungsschwierigkeiten enden dann nicht selten in einer Privatinsolvenz. Bevor es aber in eine Insolvenz geht, werden in der Regel als Erstes Spar- und Versorgungsverträge sowie verschiedene Versicherungen gekündigt. Dies ist bei nahezu allen Verträgen möglich. Nur die Haftpflichtversicherung für das Kraftfahrzeug kann nicht einfach gekündigt werden. Diese Versicherung ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben und wird daher auch im § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes aufgeführt. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass die Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet sind, Versicherungsnehmer mit einer negativen Schufa zu akzeptieren.

Bei einer negativen Schufa darf der Voll- oder Teilkaskoschutz verwehrt werden

Das Abfragen der Schufa gehört heutzutage für nahezu alle Versicherungsunternehmen zum Standard. Dabei ist es gleichgültig, ob der Versicherungsantrag online oder offline gestellt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Versicherer einen Antrag auf eine Voll- oder Teilkaskoversicherung ablehnen. Dies ist der Fall, wenn der Versicherungsnehmer eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder sich bereits in einer Privatinsolvenz befindet. Auch wenn die Versicherung den Versicherungsnehmer in der Vergangenheit schon einmal wegen Zahlungsunfähigkeit gekündigt hat, ist eine Ablehnung einer Versicherung möglich. Hat ein Verbraucher ab einen negativen Schufa-Eintrag wegen einer unbezahlten Kreditrate oder einer nicht bezahlten Telefonrechnung, darf er von der Versicherung nicht einfach abgelehnt werden.

Zusatzleistungen oder Sondervereinbahrungen können vom Versicherer ausgeschlossen werden

Auch wenn die Versicherungen einen Versicherungsnehmer nicht immer ablehnen dürfen, haben sie die Möglichkeit, ihre Versicherungsleistungen entsprechend einzuschränken. In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer oftmals nur eine Haftpflichtversicherung, bei der höchstens die Untergrenze der gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssumme gezahlt wird. Auch Zusatzleistungen oder besondere Vereinbarungen, die bei vielen anderen KFZ-Versicherungen angeboten werden, können vom Versicherer bei einer negativen Schufa ausgeschlossen werden.

Eine Ablehnung durch Versicherungen ist bei einer negativen Schufa eher selten

Auch wenn nahezu alle Versicherungsunternehmen eine Schufa-Auskunft einholen, werden Versicherungsnehmer nur selten komplett abgelehnt. Einschränkungen im Versicherungsschutz sind allerdings immer möglich. Je nach Alter des Kraftfahrzeugs können Halter aber auch von sich aus auf eine Voll- oder Teilkaskoversicherung verzichten. Sollte doch eine Ablehnung von einer Versicherung erfolgen, können Halter auch eine Versicherung wählen, die auf die Abfrage einer Schufa-Auskunft verzichtet. Diese Versicherungen sind auf verschiedenen Portalen im Internet zu finden.


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