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Artikel vom 13.01.2023

Keine Chance für Mietnomaden: Betrüger erkennen, Einmietbetrug verhindern!



Sie heißen so, weil sie erst Schaden anrichten und dann untertauchen: Mietnomaden bleiben nicht nur die Miete schuldig. Hier schlägt ein Mietnomade die Wohnung seiner betagten Vermieterin kurz und klein, dort hinterlassen Mietbetrüger Dreck und Chaos. Mietinteressenten, die vor allem private Vermieter mit gepflegtem Auftreten blenden oder in teuren Autos vorfahren. Doch solcher Einmietbetrug lässt sich verhindern!

Mietschulden und mutwillige Zerstörung nicht dulden

Tatort Hundwil, Schweiz: Ein Mieter zerstört die Wohnung einer Rentnerin inklusive Mobiliar, Schadenshöhe 80.000 Franken, 60.000 davon Mietschulden. Sechs Jahre Ärger mit dem Bewohner, der das Dachappartement ihres Mehrfamilienhauses gemietet hatte, fanden ein kostspieliges Ende. Seit vier Jahren hatte der Mann die Miete gar nicht mehr gezahlt. Im Herbst im Schwarzwald Ähnliches: Auch das gerade erst renovierte Mietobjekt einer Seniorin in Donaueschingen ist sanierungsreif. Wie konnte es soweit kommen? Anscheinend waren die Vermieterinnen mit der Situation überfordert. Was öfter vorkommt als man denkt: Statt Zahlungsfristen zu setzen und die Kündigung anzudrohen, stecken hilflose Hausbesitzer den Kopf in den Sand.

Wo packt der typische Mietnomade zu?

Um Mietnomaden zu vermeiden, muss man sie erkennen. Sind sie einmal drin, ist es zu spät. Der typische Mietnomade? Interessiert sich zunehmend für Mietobjekte auf dem Land, die von privat angeboten werden. Auch in Bereichen mit hohem Leerstand (in den neuen Bundesländern noch zu finden), steigt das Risiko. Hier freuen sich Vermieter über jeden Interessenten. Wer auf die Unterstützung durch einen Makler verzichtet, verzichtet damit auch auf die professionellen Prüfstrategien, die Mietinteressenten dort durchlaufen. Mietbetrüger kalkulieren bewusst mit der Gutgläubigkeit älterer Vermieter und ihrer Notlage als Besitzer kostenintensiver, allein bewohnter Immobilien. Leider sieht man ihm den Nomaden nicht an, denn er blendet mit ausgesuchter Freundlichkeit und makellosem Outfit.

Als Vermieter nicht Gefühle, sondern Fakten sprechen lassen!

Fordern Sie Gehaltsnachweise der letzten drei Monate im Original oder Arbeitsverträge. Bei Interessenten, die jetzt zögern oder sich herausreden, ist Vorsicht geboten - und sei die Vermietung für Sie als Hausbesitzer noch so dringend! Ein anderes heißes Eisen ist das Thema Mietkaution. Diese ist gem. § 551 Abs. 2 S. 2 BGB zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Keine Kaution, aber der Mietvertrag ist bereits geschlossen? Ohne Kaution kein Wohnungsschlüssel, sollte Vermieter-Credo sein. Lassen Sie sich die Kaution mit Vertragsschluss zahlen - und nicht mit so genannten Kautionsbürgschaften irgendwelcher Institute abspeisen. Papierkram? Ja, aber notwendig: Richten Sie ein Kautionskonto ein, um alles Schwarz auf Weiß zu besitzen. Gleiches gilt, wenn eine Küche gegen Abstand übernommen wird - auch dieses Geld hat rechtzeitig einzugehen. Vorsicht ist auch geboten, wenn Ihnen der Interessent alle Mietbedingungen sofort abnickt, aber Ihnen nicht verrät, warum es es so eilig hat. Zwar muss er Ihnen seinen vorherigen Vermieter nicht nennen, aber die Wahrscheinlichkeit, dass bei solchen Interessenten etwas faul ist, besteht. Lassen Sie sich nicht einschüchtern: Sie sind der Wohnungsanbieter - und angesichts der insgesamten, aktuellen Wohnungsknappheit am längeren Hebel!

Wenn der Mietnomade schon drin ist

Eile mit Weile! Geben Sie Ihre Zusage nicht sofort (auch mündlich bindend), sondern überschlafen sie das Ganze. Zögern reicht manchmal schon, damit Mietnomaden abspringen. Vorsicht zahlt sich aus, denn Mietnomaden können extrem teuer werden. Von den entgangenen Mietzahlungen bis zur Renovierung der verwüsteten Objekte können fünfstellige Beträge auf Sie als Vermieter zukommen. Sie haben schon einen Chaosmieter erwischt? So unangenehm es ist, schieben Sie das Problem nicht auf die lange Bank. Lassen Sie sich nicht vertrösten: Vermietung ist keine Privatsache, sondern ein Handel wie jeder andere. Nur wer rechtzeitig aktiv wird, verhindert Verlustgeschäfte. Was tun? Handeln

- sobald Miete unpünktlich bezahlt wird
- ab der zweiten geschuldeten Monatsmiete die fristlose Kündigung androhen
- ggf. in einen Fachanwalt für Mietrecht investieren, um fristwahrend tätig zu werden, das hält Schäden auf lange Sicht im Rahmen
- will der Mieter nicht ausziehen - Räumungsklage
- Räumungstitel liegt vor? Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen

Wer ist es, der bei mir einziehen will? Selbstauskunft verlangen

Diese Frage ist die allerwichtigste! Verlangen Sie eine schriftliche Mieterselbstauskunft, um sich - streng im Rahmen von gesetzlichen Regelungen und Datenschutz - ein Bild über Lebenssituation und Einkommen zu machen. Wer eine solche Selbstauskunft verweigert, disqualifiziert sich eben. Ihr berechtigtes Interesse gem. Art. 6 DSGVO erstreckt sich auf:

- Name, Adresse, Geburtsdatum
- Zahl der Menschen, die einziehen
- Nutzung des Mietobjekts (gewerblich, Raucher, Haustier)
- Beruf, Einkommen, Arbeitgeber

Lügt ein Mieter bei diesem Punkten, kann der Vermieter auch bei späterem Bekanntwerden noch fristlos kündigen. Darüber hinaus sind Vermieter gut beraten, die Bonität eines Mieters (mit dessen Zustimmung) zu überprüfen. Dazu bietet sich z. B. der Bonitätscheck der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, an: Gibt es Negativeinträge wie Probleme mit Mietzahlungen?

Mieterselbstauskunft: Chancen auf Mietwohnung steigern

Die Mieterselbstauskunft ist übrigens auch ein Weg für Mietinteressenten, ihre Zahliungskräftigkeit zu beweisen: Wohnungssuchende, die ihre Bonitätsdaten per Selbstauskunft im Vorfeld bei Schufa, Creditreform & Co. abrufen und eigeninitiativ vorlegen, lassen Fakten zu ihrem Vorteil sprechen. Wer zusätzlich eine Mietschuldenfreiheitserklärung des Vorvermieters präsentiert, punktet ebenfalls. Professionelle, fälschungssichere Mieterchecks, die auf vergleichbare Datenpools wie jene zugreifen, die auch Makler und Hausverwaltungen nutzen, sind eine weitere Option, Vermieter von der eigenen Bonität zu überzeugen.

Wissen ist Macht: Interessen durchsetzen, Daten sammeln

Vermieter, die rechtzeitig zahlreiche Informationen zu potenziellen Mietern haben, schützen sich und ihr Eigentum. Falls Sie schon mal daran dachten: Ein Mietnomaden-Pranger wäre praktisch, ist aber in Deutschland verboten. Nicht nur Betreiber solche Mietnomaden-Datenbanken können rechtlich belangt werden, sondern auch Vermieter, die persönliche Daten nutzen und weitergeben. Melden sollten Sie Mietnomaden unbedingt trotzdem - aber nur der Polizei.


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