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Artikel vom 12.10.2025

Inkasso, Schufa, Datenschutz: Was tun bei Ärger mit dem Stromanbieter?



Über 2.000 Euro nachzahlen? Da stimmt doch was nicht! Dachte sich ein Mann aus Oberbayern und fragte bei seinem Versorger nach. Doch anstelle einer Antwort flatterte die Kündigung ins Haus. Oder Stromanbieter drohen aggressiv mit der Schufa, um Verbraucher zum Zahlen zu bewegen. Was seine Wirkung selten verfehlt: Denn negative Schufa-Einträge haben den Effekt, Vertragsabschlüsse zu erschweren - von Mietwohnung bis Immobilienkredit. Erlaubt sind solche Praktiken trotzdem nicht.

Stromverbrauch viermal so hoch?

Ein Hausbesitzer aus Bad Tölz rieb sich die Augen: Ganze 2319,69 Euro an Stromkosten will sein Energieversorger, die 17er Oberlandenergie aktuell von ihm haben. Viermal soviel Strom verbraucht wie vorher? Kann nicht sein. Nachdem der Stromanbieter auf Anschreiben nicht reagierte, sondern nur ankündigte, die Versorgung zu unterbrechen und schließlich den Energieliefervertrag kündigte, wandte sich der Rentner an die Lokalzeitung. So kam Bewegung in die Sache: Anscheinend liegt der Fehler beim Netzbetreiber Bayernwerk. Dessen neues Smart-Meter sollte die Zählerstände per LTE-Funk übermitteln. Doch die Internetverbindung an der Bad Tölzer Adresse hakte - also hatte Bayernwerk die Verbräuche kurzerhand geschätzt.

Preiswucher trotz vertraglicher Preisgarantie?

Mahnungen, Vollstreckungen und gekündigte Stromverträge sind nicht gut für Schufa und Einstufung der eigenen Zahlungskräftigkeit - ob in Oberbayern oder Berlin. Auch hier sollten Verbraucher trotz Preiszusage des Energieversorgers Voxenergie drastische Steigerungen abnicken. Was eine vierstellige Zahl an Kunden jedoch nicht tat, sondern bei der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Rat und Hilfe suchte. Mit Erfolg: Angesichts einer Musterfeststellungsklage beim Kammergericht Berlin nahm der Energieversorger die Preiserhöhung zurück - und Erstattungen vor. Wer sich nicht wehrt, verliert nicht nur viel Geld, sondern riskiert auch seine Reputation als zuverlässiger Kunde. Etwa, wenn der Stromanbieter zu Unrecht mit der Schufa droht. Auch hier machte Voxenergie von sich reden.

Stromanbieter droht mit der Schufa?

In seinen Forderungsschreiben hatte Voxenergie Stromkunden regelmäßig mit der Weitergabe von Daten an die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) gedroht. Sowie bei gewissen Spezial-Angeboten den Hinweis eingeflochten, neben dem Preis sei auch das Honorar des angeschlossenen Inkassounternehmens entsprechend reduziert. Eintrag in der Schufa? Hilfe, da klingeln die Alarmglocken. Ängste, bei denen nicht wenige Unternehmen gern ansetzen. Das Urteil des Landgerichts Berlin II fiel eindeutig aus. Das Gericht untersagte Voxenergie, Verbraucher mit Hinweis auf die Schufa "unter Druck zu setzen", um die Bezahlung von Rechnungen zu pushen. Bei Missachtung drohen dem Energieversorger 250.000 Euro Ordnungsgeld - oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft. Was zeigt, dass Stromanbieter gute Rechtfertigungsgründe brauchen, um Kundendaten an die Schufa zu übermitteln. Alles andere verstößt gegen die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung).

Energieversorger meldet Ihren Stromverbrauch?

Aber kommt weiterhin vor: So hatte der vzbv bereits vor Jahren gegen den Energieversorger Eprimo geklagt. In seinem Urteil vom Mai 2023 befand das Landgericht Frankfurt a. M.: Solche Einmeldungen an die Schufa schaden vertragstreuen Verbrauchern, da diese im Anschluss Probleme bekommen, andere Verträge abzuschließen. Was war passiert? Eprimo hatte in seinen Datenschutzhinweisen einen Passus versteckt, der die anlasslose Weitergabe personenbezogener Daten an Wirtschaftsauskunfteien vorsah. Durch diese Klausel sah sich der Stromanbieter befugt, neben erlaubten Negativ- auch Positivdaten wie Vertragsende oder Stromverbrauch einzumelden. Beides ist weder für Vertragsabwicklung, Einstufung der Bonität oder zur Wahrung berechtigter Interessen eines Versorgers notwendig.

Stromanbieter: Keine Tarifhopper, bitte!

Immer wieder müssen Gerichte anlassloser Vorratsdatensammlung, geeignet, individuelle Verbraucherprofile zu erstellen, den Riegel vorschieben. Was geht die Konkurrenz meines aktuellen Stromanbieters meine Vertragslaufzeit an und wieviel Energie ich verbrauche? Gar nichts, aber niemand wünscht sich Vielwechsler als Stromkunden, die sich durch Tarifhopping stets die besten Konditionen sichern. Also werden solche Verträge immer öfter abgelehnt, ohne Gründe zu nennen, weiß die Stiftung Warentest. Gewusst? Trotz schlechter Schufa gehen bei niemandem die Lichter aus - Ihr Grundversorger vor Ort ist gesetzlich zur Stromlieferung verpflichtet. Was natürlich seinen Preis hat! Hier ist Ihr Risiko als schwarzes Bonitätsschaf schon einkalkuliert.

Wenn die Lawine rollt: Supergau durch Fahrlässigkeit

In einigen Fällen dürfen sich zu Unrecht als zahlungsschwierig etikettierte Stromkunden sogar über Schadensersatz für Rufschädigung freuen. Etwa, weil übereilt Vollstreckungsbescheide verschickt werden, die eine Lawine negativer Reaktionen auslösen können: Zur Zahlung verurteilt? Na dann ... trotz sofortiger Begleichung kommt es zu dramatischer Verschlechterung des Schufa Scores, Banken kündigen Konten und Kreditkarten - ohne diesen Irrtum nach Korrektur des Schufa Eintrags sofort zu revidieren. Mehr noch: Immobilienkredite werden fällig gestellt, Pfändungen von Lohn und Gehalt kommen. Unverantwortliches Handeln durch vorschnelle Meldungen an Auskunfteien - durch Inkassobüros & Co. - müssen Sie nicht hinnehmen! Der erste Schritt: Regelmäßig Bonitätsscheck machen - und mindestens einmal pro Jahr eine kostenlose Schufa Selbstauskunft anfordern.

Forderungen prüfen, Rechte wahrnehmen!

Ja, die Schufa wirkt - als Druckmittel. Sogar dort, wo Forderungen nicht berechtigt sind. Zum Glück stärken einschlägige Gerichtsurteile Ihre Rechte als Verbraucher. Als Betroffene einer Sammelklage anschließen, mehr Kontrolle bei Kosten und Risiko? Unter sammelklagen.de informiert der Verbraucherzentrale Bundesverband zu den Details. Konfrontiert mit Drohungen und unverschämten Forderungen? Zahlen Sie nicht gleich, sondern prüfen Sie jede Forderung, jede Selbstauskunft sehr genau. Jeder negative Schufavermerk hat das Potenzial, Ihre finanzielle Bewegungsfreiheit zu begrenzen: Handeln Sie, bevor es soweit kommt!


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