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Artikel vom 16.05.2018

Berufsbetreuer und Vermögenssorge: Nur mit weißer Schufa-Weste!



Berufsbetreuer gesucht - nicht nur aktuell im Landkreis Fulda, sondern bundesweit. Denn Deutschland altert: Im Zuge demografischen Wandels steigt die Zahl der Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Sind alle Hilfsangebote ausgeschöpft, nehmen gerichtlich bestellte Betreuer die Sache in die Hand. Doch an welche Voraussetzungen ist diese Aufgabe geknüpft?

Rechtliche Betreuung leisten? Nur mit positiver Schufa und Insolvenzrecht-Knowhow

Deutschlandweit stehen über 1,3 Millionen Menschen unter rechtlicher Betreuung. Nur 55 Prozent davon leisten Familienmitglieder oder Ehrenamtler, die übrigen sind Berufsbetreuer. Trotz immer komplexerer Betreuungsfälle fehlen bislang bundesweit einheitliche Qualifikationen für dieses verantwortungsvolle Berufsbild: Seit 1992 ist der Begriff der Entmündigung passé, weil Betreuer Betroffene unter Wahrung ihres Selbstbestimmungsrechts vertreten. Aufgaben mit weitreichenden Befugnissen in Finanzbelangen - von Vermögenssorge bis zur Regelung von Heimangelegenheiten. Vereinfacht gesagt: Wer betreut wird, muss fragen, bevor er Käufe tätigt oder sich verschuldet. Kompetente Betreuer schieben Letzterem einen Riegel vor. Dass sie dazu in der Lage sind, sollen formale Einstellungskriterien wie die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Schufa-Auskunft sowie der Nachweis geordneter finanzieller Verhältnisse sicherstellen. Schließlich geht es um Entscheidungen von Tragweite - beim Thema Geld, Wohnung und Haus. Berufsbetreuer haben nicht nur Kontovollmacht, sondern helfen Betreuten auch aus der Schuldenfalle, weshalb sie nachweislich über Kenntnisse in Insolvenzrecht verfügen müssen.

Schlechte Erfahrungen: Zeitnot, Unachtsamkeit, schwarze Schafe

Wo Grundrechtseingriffe passieren, sollte die Messlatte hoch sein. Dennoch ist der Berufszugang weitgehend frei, wenngleich Ehrenamtliche laut Gesetz Berufsbetreuern vorzuziehen sind. Leider führt der Mangel an qualifizierten Bewerbern dazu, dass ein Betreuer nicht selten für bis zu 65 Menschen zuständig ist - und von Rechts wegen sein darf. Zeitnot, die am Ende in Bevormundung mündet. Oder das Gegenteil - wie im Fall einer (vorübergehend betreuten) Bankkundin, die durch Unachtsamkeit ihres Betreuers unberechtigt einen negativen Schufa-Eintrag erhielt. Oft rückt rechtliche Betreuung erst in den Fokus, wo Betreute um ihr Vermögen betrogen werden. Schwarze Schafe wechseln danach einfach den Bezirk, denn ein bundesweites Register nach Art einer Schufa-Auskunft existiert nicht. Viele Angehörige sind mit der gesetzlichen Betreuung unzufrieden: Immer wieder handeln Betreuer eigenmächtig.

Als Betreuer einsetzen lassen? Die Voraussetzungen

Interessiert an einer Tätigkeit als Berufsbetreuer? Aufgrund fachlicher Voraussetzungen stellen Betreuungsbehörden vorrangig Sozialarbeiter und -pädagogen, Betriebs- und Verwaltungswirte sowie Juristen ein. Doch im Prinzip eignet sich jeder Bürger mit guter Kenntnis von Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB), Familienverfahrensgesetz, Sozial- und Betreuungsrecht sowie Gesundheits- und Vermögenssorge. Rechtzeitig verhindern, dass der Betreuer nicht über den Kopf Ihres Angehörigen hinweg handelt? Ist dieser einmal bestellt, hat die Familie im Zweifelsfall kein Recht auf Auskunft. Wollen Sie sich selbst als Betreuer einsetzen lassen, müssen Sie laut § 1897 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1897 gegenüber Betreuungsbehörde und -gericht nachweisen, dass Sie

- organisatorisch in der Lage sind, Geldangelegenheiten Ihres Angehörigen zu regeln,
- fähig sind, Vermögensverzeichnisse zu erstellen,
- Fristen wie Rechnungslegungen einhalten können.

Wer Vermögenssorge leistet, muss außerdem in geordneten finanziellen Verhältnissen leben. Möchten Sie als Berufsbetreuer selbstständig tätig sein, müssen Sie neben der Selbstauskunft einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis vorlegen; ihre Prognose künftiger finanzieller Seriosität muss positiv sein.

Wie weiß ist Ihre finanzielle Weste? Selbstauskunft anfordern

Berufsbetreuer in spe fordern für diesen Faktencheck eine Selbstauskunft an - einmal pro Jahr kostenlos. Sie finden dort veraltete Datensätze? Zügig prüfen, denn bei Auskunfteien wie Schufa, Bürgel, Deltavista, Infoscore oder Creditreform klappt die Löschung nicht immer ordnungsgemäß. Was tun bei falschem bzw. fehlerhaftem negativem Schufa-Eintrag? Richten Sie Ihren Löschungswunsch inklusive Begründung direkt an das Unternehmen, das den Eintrag veranlasste bzw. das beauftrage Inkassobüro - per Einschreiben und Rückschein. Setzen Sie eine Frist von drei Wochen für die Löschung Ihres Negativeintrags: Wer falsche Eintragungen veranlasst, ist gegenüber der Schufa zum Widerruf verpflichtet. Und haftet daher - auch, falls Sie aufgrund negativer Schufa als Betreuer ausfallen.


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