Der freie Onlinedienst zum Thema Selbstauskunft

Artikel vom 31.07.2015

Wohnungssuche: Bestellerprinzip macht Selbstauskunft zur informellen Pflicht



Seit einigen Wochen hat sich in Deutschland auf dem Mietmarkt eine drastische Änderung ergeben: Das sogenannte Bestellerprinzip wurde eingeführt. Makler müssen künftig von der Person bezahlt werden, der ihre Dienste bestellt hat. Und ganz offenbar ist dabei das passiert, was die Berufsgruppe befürchtet hatte: Die Vermieter verzichten ganz überwiegend darauf, die Makler anzuheuern, um einen Mieter zu finden, sondern werden lieber selbst tätig. Für die Mieter ergibt sich ein informeller Zwang zur Schufa Selbstauskunft. Technik kann dabei helfen - aber sollte sie auch?


Über den informellen Zwang zur Selbstauskunft

Vermieter, die erstmals selbst vermieten, haben in der Regel wenig bis keine Erfahrung, woran man einen guten Mieter erkennt. Eine Schufa Selbstauskunft des Mieters gibt ihnen erste Hilfestellungen an die Hand, wie es um die finanzielle Situation der Mietinteressenten bestellt ist. Tatsächlich steht in praktisch jedem seriösen Ratgeber für Vermieter, dass man sich nur für solche Mieter entscheiden sollte, die diese gleich freiwillig dabei haben.

Dieser Schritt zeige das ernsthafte Interesse an der Wohnung und den Wunsch, dem Vermieter gegenüber ehrlich und aufrichtig zu sein. Für Mieter, so heißt es weiter, sei es ebenfalls ratsam, einen solchen Schritt zu gehen. Konkrete Informationen über die eigene finanzielle Situation (z.B. Höhe des Gehalts) könne man schließlich nicht über die Selbstauskunft erschließen. Vielmehr offenbare diese nur positive Merkmale: Beispielsweise, ob man stets seine Rechnung gezahlt habe.


Trend ist kritisch

Unumstritten ist der entsprechende Trend allerdings nicht, da die Schufa bei der Mieter-Selbstauskunft offen damit wirbt, dass es sich um eine "Bonitätsauskunft" handelt, die auf dem hauseigenen Scoringsystem basiert. Eigentlich ist dieses aber dafür gedacht, eine Empfehlung darüber zu geben, ob eine Person einen Kredit bekommen sollte oder nicht.

Viele Daten spielen für die Mieter-Selbstauskunft so eine Rolle, die es eigentlich nicht sollten: Vom Handy-Vertrag bis zur Haftpflicht-Versicherung. Da die Selbstauskunft in der Tat aber keine konkreten Daten enthält, kann der Vermieter nicht ersehen, weshalb die Schufa davon abrät, einen Mietvertrag zu schließen. Mieter sollten deshalb bei einer Wohnung, die sie interessiert, stets einen gesonderten Einkommensnachweis bei sich führen, um dieses Problem auszugleichen - Vermieter schätzen konkrete Zahlen in aller Regel sehr.


Jetzt kostenlose Selbstauskunft online anfordern

» Schufa Holding AG Selbstauskunft

» infoscore Consumer Data GmbH Selbstauskunft

» CRIF GmbH Selbstauskunft

» Creditreform Boniversum GmbH Selbstauskunft

» IHD Gesellschaft für Kredit- und Forderungsmanagement mbH Selbstauskunft

» Regis24 GmbH Selbstauskunft

» UNIVERSUM Inkasso GmbH Selbstauskunft

» informa HIS GmbH Selbstauskunft


Weitere Artikel

Falsche Schufa-Einträge korrigieren - So geht´s
Wenn Unternehmen Schaden erleiden: Falscheinträge bei der Creditreform
Tschüss, EC-Karte, hallo Debitcard? Warum Debitkarten den Schufa-Score senken
EOS Studie 2017: Schulden machen? Ungern, aber unvermeidlich
Beim Anbieterwechsel sorgen immer mehr Bonitätsprüfungen für Ärger
Tatort Internet: Wie Identitätsdiebstahl für negative Schufa sorgt
Stromanbieter: Wer zu oft wechselt, den bestraft die Schufa
Studienkredit gesucht: Bonität, Schufa, Konditionen
Was darf Adresshandel? Werbepost, Pro-Abos & Co.
Muss eine Auskunft nach § 34 BDSG erteilt werden?
Abo kündigen |  AGB |  Datenschutz |  Hilfe |  Integration |  Impressum |  Login |   | Preise  | Widerrufsbelehrung

** Eine Selbstauskunft enthält alle Daten im Sinne von Art. 15 DSGVO. Wir empfehlen, alle Inhalte die für den jeweiligen Zweck nicht relevant sind, zu schwärzen.

Selbstauskunft.com ist unabhängig und steht mit keinem der auf Selbstauskunft.com gelisteten Unternehmen in Verbindung. Alle aufgeführten Marken, Warenzeichen, Logos und Namen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Die Nennung von Marken, Warenzeichen, Logos und Namen hat lediglich beschreibenden Charakter. Genannte Marken stehen in keinerlei Partnerschaft oder Kooperation zu Selbstauskunft.com.


* Marke/Kennzeichen eines Unternehmens, das weder in gesellschaftsrechtlicher noch sonstiger geschäftlicher Beziehung zur Progress Internet GmbH steht.