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Artikel vom 12.06.2018

Thema Bürgschaft: Bonität leihen, Bonität riskieren?



Wer bürgt, stirbt - so jedenfalls der Volksmund. Zumindest machen sich Bürgen, die andere aus Todesnot retten, selbst nicht geringe Probleme. Wie jetzt ein Mainzer Sozialmediziner, der eine Verpflichtungserklärung für Flüchtlinge unterschrieb. Jetzt will das Jobcenter den Arzt in Haftung nehmen. Dabei ist der Begriff der Bürgschaft als Verpflichtung klar definiert. Was sollten Sie beachten, bevor Sie anderen Ihre Bonität leihen?

Arzt bürgt für Flüchtlinge

Sozialmediziner Gerhard Trabert, für gesundheitliche Chancengleichheit bereits preisgekrönt, versteht die Welt nicht mehr: 2014/15 kamen tausende Syrer nach Deutschland. Trabert bürgte für acht von ihnen - und soll nun insgesamt 14.000 Euro an verschiedene Jobcenter zahlen. Denn der Arzt ging davon aus, dass seine Verpflichtung mit Anerkennung des Asylstatus erlöschen würde. Falsch gedacht, denn 2017 stellte das Bundesverwaltungsgericht klar: Bürgen haften im Zweifelsfall bis zu fünf Jahre, eventuell über die Dauer des Asylverfahrens hinaus - je nach Wortlaut der Bürgschaft.

Bürge sein: Die Voraussetzungen

Ein Problem, das für Arzt Gerhard Trabert wirtschaftlich durchaus spürbar ist. Immer wieder bringen Bürgschaften Menschen in Bedrängnis - obwohl diese als Verpflichtung eigentlich klar definiert sind. So wird, entgegen landläufiger Meinung, nicht jeder durch Geldgeber oder Banken als Bürge anerkannt. Kein Kredit durch zusätzliche Kreditsicherung: Ob der Bürge solvent ist, klärt die Bank per Bonitätsprüfung. Guter Leumund und Schufa Score reichen dazu nicht, sondern pfändbares Einkommen und Sachwerte sind gefragt. Schwarze Schafe und Kredithaie unter den Geldgebern nehmen solche Prüfungen nicht so genau - schließlich ist keine Bank verpflichtet, potenzielle Bürgen über alle Risiken dieses Schritts zu informieren. Bürge sein? Neben der Schufa-Auskunft sind eine ausgefüllte Selbstauskunft sowie aktuelle Verdienstnachweise vorzulegen.

Bürgschaften - schlecht für die eigene Bonität?

Weil die Übernahme einer Bürgschaft finanztechnisch einer Kreditaufnahme gleichkommt, der Bürge dem Kreditnehmer quasi seine Bonität leiht, wird jede Bürgschaft der Schufa gemeldet. Weil kein Negativ-Merkmal, dürfte sicher ein solcher Eintrag nicht auf den Schufa-Score auswirken. Allerdings sind Berechnung und Algorithmus letztlich Schufa-Geheimnis. Ich brauche als Bürge selbst einen Kredit? Dann kann sich die Bürgschaft als Stolperstein erweisen, weil sie für die Bank als finanzielle Verpflichtung gilt - Geld, das dem Bürgen im Ernstfall nicht frei zur Verfügung steht. Also muss dieser einen begrenzten Kreditrahmen und Zinsaufschläge verschmerzen. Noch schlimmer: Der Kreditnehmer, für den ich bürge, kann seine Raten nicht mehr zahlen. Springe ich ein, kann ich selbst in der Schuldenfalle enden. Inklusive negativer Schufa und selbst auf Bürgensuche - so schließt sich der Kreis.

Bürgschaftseintrag bei der Schufa löschen?

Vielleicht sind Sie auch selbst, z. B. wegen einer Umschuldung, im Gespräch mit Ihrer Bank. Leider versperrt ein Bürgschaftseintrag den Weg zu attraktiven Konditionen - einfach löschen lassen? Richtig ist, dass die Schufa Einträge, die von Betroffenen bestritten werden, bis zur Klärung sperren muss. Einer Bürgschaft als Positiveintrag lässt sich lediglich die Anmerkung "In Klärung" hinzufügen. Erst wenn die Hauptschuld beglichen ist, wird der Eintrag gelöscht.

Haftung: Nur im Rahmen persönlicher Leistungsfähigkeit

Die Bürgschaft kennt viele Formen: Vermieter nutzen sie, um ihre Mieteinnahmen darüber abzusichern. Etwa, weil eine Studentin einzieht, deren Eltern für sie einstehen. Wie der Fall auch liegt, ein Kündigen der Bürgschaft ist nicht möglich. Wer bürgt, haftet - für ausbleibende Mieten, Kredite und eventuell für alle weiteren sich daraus ergebenden Verpflichtungen. Mit Betonung auf "eventuell": Gebürgt werden darf nur im Rahmen persönlicher Leistungsfähigkeit - was die Hausfrau ohne Einkommen ausschließt. Aus Rechtsprechungssicht sind insofern Klauseln, wonach Bürgen für sämtliche bestehenden und künftigen Ansprüche haftbar gemacht werden können, unwirksam. Die Haftung beschränkt sich auf die Höhe des vereinbarten Kredits. Ebenfalls verboten: Als Bank die emotionalen Beziehungen sich Nahestehender auszunutzen dürfe, so der BGH.

Entscheidend ist, was im Kleingedruckten (nicht) steht

Ohne Einschränkung im Bürgschaftsvertrag haftet ein Bürge auf unbegrenzte Zeit in unbegrenzter Höhe mit seinem ganzen persönlichen Vermögen. Um nicht für weitere Darlehen zu haften, lassen sich Höhe und Bürgschaftsdauer vertragsschriftlich festlegen. Vor Unterschrift mitgestalten lohnt sich also. Gern verlangen Banken eine so genannte selbstschuldnerische Bürgschaft: Hat der Darlehensnehmer Zahlungsprobleme, hält sich die Bank direkt beim Bürgen schadlos, statt sich langjährig mit dem Hauptschuldner auseinanderzusetzen. Noch extremer: Bürgschaften "auf erstes Anfordern", wo schon bei einfachem Zahlungsverzug Geld fällig wird. Günstiger für Bürgen ist die Ausfallbürgschaft, auch BGB-Bürgschaft (§ 765 BGB) genannt. Hier sind Gläubiger gezwungen, sich mit Forderungen zunächst an den Schuldner zu wenden, bevor der Bürge haftet.

Bürgschaft vorzeitig beenden?

Nicht möglich, es sei denn, die Bürgschaft wurde von vornherein befristet. Hauptschuldner oder Bürgen müssen für ein Erlöschen alle Schulden zurückgeführt haben. Es sei denn, der Gläubiger hat freiwillig auf sein Recht verzichtet. Oder der Bürge befreit sich, indem er selbst einen Bürgen findet. Aber was, wenn der Hauptschuldner verstirbt? Dann tritt der Bürge an seine Stelle, über den Tod hinaus. Stirbt der Bürge, werden seine Erben zu Hauptschuldnern - falls das Ende der Bürgschaft im Todesfall nicht vertraglich vereinbart wurde.

Eine Bürgschaft ist kein Freundschaftsdienst!

Wer bürgt, muss es sich leisten können - sprich, mit einem Lächeln bezahlen, weil die Verpflichtung dem tragbaren Risiko entspricht. Kein Problem, weil Sie gut situiert sind? Trotzdem ist Vorsicht geboten. Jeder Bürge geht eine langzeitige finanzielle, einseitige Verpflichtung ein - oft ein Leben lang, nicht selten über den Tod hinaus. Wieso also für etwas einstehen, das mir außer einem feuchten Händedruck keinen Vorteil bringt? Beantworten Sie diese Frage für sich - bevor Sie unterschreiben.


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