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Artikel vom 13.09.2016

Neuer Service: Schufa will Opfern von Identitätsdiebstahl helfen



Identitätsdiebstahl kann gravierende Auswirkungen auf den Schufa-Eintrag haben. Nun bietet das Unternehmen Opfern von Identitätsdiebstahl einen neuen Service, mit dem sie sich vor dem weiteren Missbrauch ihrer Daten schützen können. Eine solche Möglichkeit scheint notwendig. Denn, so schreibt die Schufa auf ihrer Webseite, Identitätsdiebstahl ist mit rund 53 % eine der häufigsten Formen von Betrug im Onlinehandel. Auf diesen gefährlichen Trend möchte das Unternehmen reagieren.

So funktioniert der neue Schufa-Service

Voraussetzung für die Meldung des Identitätsdiebstahls an die Schufa ist, dass Sie bereits eine Anzeige bei der Polizei erstattet haben. Zusammen mit dem "Informationsblatt zur Einmeldung als Identitätsbetrugsopfer" müssen Sie eine Kopie der Anzeige und eines amtlichen Meldedokumentes an die Schufa senden. Eine weitere Voraussetzung zur Bearbeitung der Meldung ist das vollständige Ausfüllen des Formulars. Dieses stellt die Schufa, zusammen mit ergänzenden Informationen zu ihrem neuen Service, auf ihrer Website bereit.

Bis das Unternehmen eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Meldung verschickt, können bis zu vier Wochen vergehen. Problematisch ist auch: Haben Sie den Antrag nicht vollständig oder fehlerhaft ausgefüllt, wird er ohne weitere Rückmeldung vernichtet. Es dauert also bis zu vier Wochen, bis Sie wissen, ob die Schufa Ihren Antrag bearbeitet. Einen Einfluss auf die Score-Berechnung hat die Meldung eines Identitätsbetruges laut Schufa nicht.

Wie die Schufa auf erfolgreiche Meldungen reagiert

Ist die sogenannte Einmeldung erfolgreich, übernimmt die Schufa den Hinweis in eine spezielle Datei: den Schufa-Fraudpool. Auf die dort hinterlegten Informationen können teilnehmende Unternehmen zugreifen und den vermerkten Identitätsdiebstahl sehen. Diese Unternehmen, meist sind es Finanzdienstleister und Banken, können bei der Schufa eine gesonderte Prüfung veranlassen, um sicherzugehen, dass es tatsächlich der Betroffene ist, der den Antrag gestellt hat. Den Hintergrund dieser Möglichkeit erläutert die Schufa: Manche Personen bezeichnen sich selbst als Opfer und versuchen auf diese Weise zu betrügen. Deshalb weist die Schufa darauf hin, dass sie den Missbrauch der Einmeldung als Identitätsbetrugsopfer gegebenenfalls zur Anzeige bringt.

Auswirkungen unklar

Wenn die Schufa die Meldung über den Identitätsbetrug fest in ihren Datensatz übernimmt, informiert sie Vertragspartner über den Vorfall, sobald diese eine Anfrage zu der betroffenen Person stellen. Laut Schufa mindert dies das Risiko weiteren Datenmissbrauchs. Zu der Frage, ob und welche Nachteile dem Opfer durch die neue Regelung entstehen, äußert sich die Schufa nicht. Aus den Informationen auf der Website geht nicht hervor, wie die Unternehmen mit der Meldung umgehen und welchen Einfluss sie auf die Verträge mit dem betroffenen Opfer hat.

Regelmäßig informieren, um Missbrauch vorzubeugen

Opfer eines Identitätsdiebstahls bemerken den Missbrauch ihrer Daten oft erst, wenn Händler ihnen Mahnschreiben über erhaltene aber nicht bezahlte Waren schicken. Haben Sie diese Waren tatsächlich nicht bestellt, müssen Sie von einem Identitätsdiebstahl ausgehen. Ein Krimineller hat Ihre Daten genutzt, um Waren auf Ihren Namen zu bestellen. Oft werden die Produkte auf kurzem Weg zu Geld gemacht. Die Betrüger sind meist nicht ausfindig zu machen.

Unser Tipp: Um Identitätsdiebstahl vorzubeugen, sollten Sie einmal jährlich eine Schufa-Auskunft anfordern. Das ist problemlos möglich. Denn laut Paragraf 34 des Bundesdatenschutzgesetzes haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten.


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