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Artikel vom 04.06.2013

Marktrechtsexperte im Fernsehen klärt auf: Bonitätsprüfung durch Auskunfteien oft fehlerhaft


Ohne Eigeninitiative und Anfordern einer Selbstauskunft sind Sie vor fehlerhaften Bewertungen Ihrer Bonität durch Auskunfteien nicht geschützt. Falsche Einträge durch Systemfehler bei der Auskunftei sowie ungerechtfertigtes Absprechen der Bonität durch GEO-Scoring kommen leider immer wieder vor. Das deckte jetzt der Marktrechtsexperte Karl-Dieter Möller in der Sendung MARKTCHECK im SWR-Fernsehen auf. Aufklären lassen sich diese Fälle nur durch die Anforderung einer Selbstauskunft.

Dank Selbstauskunft falsche Negativeinträge löschen

In der Sendung MARKTCHECK im SWR-Fernsehen vom 16.05. 2013 (21 Uhr) deckte Marktrechtsexperte Karl-Dieter Möller einen Fall von falschem Negativ-Eintrag bei einer Auskunftei auf, wie er auch Ihnen jederzeit unbemerkt passieren kann. Ein Rentner hatte sich zum Teleshopping angemeldet und sich mit der Bonitätsprüfung durch den TV-Verkaufssender einverstanden erklärt. Zum Erstaunen des Seniors wurde seine Teilnahme wegen angeblich mangelnder Bonität ohne weitere Begründung abgelehnt. Der ratlose Rentner war sich keiner Schuld bewusst, sein Konto war im Plus und Zahlungsverpflichtungen war er immer ohne Verzögerung pünktlich nachgegangen. Wie konnte es also zu dem Negativ-Eintrag bei einer Auskunftei kommen? Die Antwort war nach einiger Recherche verblüffend einfach: Die beauftragte Auskunftei hatte sich schlichtweg vertan und der Rentner hatte das Nachsehen. Doch bis der Sachverhalt geklärt war und der falsche Eintrag gelöscht wurde, war Eigeninitiative nötig. Ohne eine Selbstauskunft bei der verantwortlichen Auskunftei - in diesem Fall war es Boniversum - wäre der falsche Eintrag bestehen geblieben. Übrigens war auch Boniversum in diesem Fall unschuldig, denn ein anderer Teleshopping-Sender hatte an die Auskunftei falsche Daten weitergereicht. Ein Systemfehler, der inzwischen gelöscht wurde.

Vorbeugend die eigene Kreditwürdigkeit abfragen

Den geschilderten Fall des Rentners nahm in der SWR-Sendung MARKTCHECK der Marktrechtsexperte Karl-Dieter Möller zum Anlass, die Fernsehzuschauer eindringlich auf den Rechtsanspruch der kostenlosen Selbstauskunft ein Mal pro Jahr gemäß § 34 BDSG hinzuweisen. Vor allem vor größeren Transaktionen oder der Eröffnung von Konten ist es, so Möller, ratsam, vorbeugend in der Vorbereitungsphase die Selbstauskunft etwa bei der Schufa einzuholen. Systemfehler kommen bei Auskunfteien nämlich immer wieder einmal vor und der Bürger ist davor letztendlich nicht geschützt. Andererseits sind die beteiligten Unternehmen - wie in dem geschilderten Fall die Teleshopping-Sender - nicht verpflichtet, dem Kunden die Gründe für einen Negativ-Bescheid mitzuteilen. Eigeninitiative und Wahrnehmung der gesetzlich verbrieften Rechte können in solchen Fällen die Bonität wieder herstellen. Das erspart Ärger und verhilft Ihnen als betroffenem Bürger zu Ihrem Recht.

Durch Geo-Scoring unverdient zu schlechter Bonität

Die Gründe, wie es zu fehlerhaften Negativ-Einträgen trotz Bonität kommen kann, bringen Experten wie Karl-Dieter Möller auch mit dem sogenannten Geo-Scoring in Verbindung. Dabei werten Auskunfteien die Daten Ihrer Wohnadresse und des Umfeldes aus und leiten daraus Rückschlüsse auf die Bonität der Bewohner ab. Wenn Sie also in einer sozial schwierigen Straße und Wohngegend wohnen mit vielen schwarzen Schafen in der Nachbarschaft, kann das je nach Arbeitsweise der Auskunftei zu einem Negativ-Eintrag trotz Bonität für Sie führen. Allerdings ist eine Negativ-Bewertung alleine über den Wohnort rechtlich unzulässig. Für den Zweifelsfall machte auch hier die SWR-Sendung eines klar: Eindeutige Klärung bringt nur die von Ihnen beantragte Selbstauskunft.


Quelle: http://www.swr.de/marktcheck/geld-wirtschaft/kreditwuerdigkeit-moeller/-/id=2249106/nid=2249106/did=11271950/c8j73d/


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