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Artikel vom 02.01.2015

Kostenlose Schufa-Selbstauskunft: Wichtig für Wohnungssuchende



Die Selbstauskunft spielt eine wesentliche Rolle, wenn Sie eine Mietwohnung suchen. Neben der Auskunft, die Sie selbst dem Makler oder Vermieter über Ihre Einkommensverhältnisse erteilen, ist die Auskunft der Schufa in einem erheblichen Maße wichtig. Für eine erfolgreiche Wohnungssuche können Sie die Vorteile der kostenlosen Schufa-Selbstauskunft nutzen.

Die Selbstauskunft der Schufa - bei der Wohnungssuche unverzichtbar

Wer auf Wohnungssuche ist, muss zahlreiche Kriterien im Auge behalten. Zunächst gilt es, die eigenen Wünsche zu definieren. Wie groß soll die Wohnung sein, in welcher Lage soll sich befinden, welchen Zustand, Komfort und Ausstattung soll sie bieten, und nicht zuletzt: Was darf die Wohnung kosten? Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie Ihr eigenes Budget ganz genau kennen. Berücksichtigen Sie auch die anfallenden Begleitkosten, zum Beispiel Kaution, Maklerprovision, Umzug und unter Umständen neue Möbel.

Bevor es zum Abschluss des Mietvertrages kommt, wird der Vermieter oder der Makler wissen wollen, ob Sie zur Zahlung der monatlichen Miete in der Lage sind. Dazu gibt es mehrere Auskunftsmittel. Es ist üblich, dass von Ihnen eine Selbstauskunft über Ihre finanzielle Lage verlangt wird. Diese Auskunft erstellen Sie, der Inhalt beruht auf Ihrer Ehrlichkeit. Sie sollten nicht schummeln, sondern in allen Punkten bei der Wahrheit bleiben. Um Ihr monatliches Einkommen nachzuweisen, verlangen Vermieter und Makler häufig einen Einkommensnachweis in Form der letzten Gehaltsabrechnungen.

Nachdem diese beiden Punkte abgewickelt sind, bleibt noch die Frage nach Ihrer generellen Zahlungsfähigkeit. Um diese zu belegen, ist ein Schufa-Auskunft ideal geeignet. Sie können nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BDSG eine kostenlose Selbstauskunft beantragen. Makler und Vermieter dürfen übrigens ohne Ihre Zustimmung keine Auskunft bei der Schufa beantragen! Die Selbstauskunft gibt Aufschluss über Ihre Bonität, also Ihr Zahlungsverhalten und Ihre Kreditwürdigkeit. Besonders interessant sind für potenzielle Vermieter eventuelle Mahnbescheide und die säumige Zahlung bei Krediten und anderen Verbindlichkeiten.

Für Sie als Antragsteller bietet die Selbstauskunft ebenfalls Vorteile: Sie erfahren, ob Umstände aus der Vergangenheit gespeichert sind, die vielleicht gar nicht korrekt sind. In diesem Fall können Sie die Änderung bei der Schufa in die Wege leiten.

Gesetzliche Änderungen für Wohnungs- und Immobilienmakler

Für Makler spielen Selbstauskünfte seit jeher eine erhebliche Rolle. Mit der geplanten Änderung darüber, wer in Zukunft die Maklerprovision bezahlt, rückt auch die Selbstauskunft der Schufa in ein neues Licht. Der bisherige Stand bei der Vermittlung von Mietwohnungen besagt, dass der Wohnungssuchende die Maklerprovision bezahlt.

Die geplante Gesetzesänderung zielt auf das sogenannte "Bestellerprinzip" ab. Das bedeutet: Ein Vermieter, der einen Makler mit der Mietersuche beauftragt, soll in Zukunft auch die Maklerprovision bezahlen. Die Umsetzung der neuen Regelung wird sich im ersten Schritt auf die Vermittlung von Mietwohnungen beschränken. Für Makler wird es also weiterhin von enormer Wichtigkeit sein, solvente Mieter zu finden. Mit einer Änderung des Gesetzes ist im Jahr 2015 zu rechnen.

Die Selbstauskunft der Schufa ist dafür ein wesentliches Indiz. Als Wohnungssuchender haben Sie die Möglichkeit, diese Auskunft kostenlos zu beantragen. Mit einer aktuellen Auskunft, die Sie einem Wohnungsmakler beziehungsweise einem Vermieter vorlegen können, sind Sie bei der Wohnungssuche auf der sicheren Seite.


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