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Artikel vom 02.01.2015

Betrugsdatenbank der Schufa sorgt für Kritik



Im Sommer 2014 rief die Schufa eine sogenannte Betrugsdatenbank ins Leben. Dieser Datenpool speichert bundesweit Daten über Menschen, die bei Bankgeschäften verdächtig geworden sind. Grund hierfür ist der Betrug in der Bankenbranche, der zu einem immer größeren Problem wird. Bei Datenschützern wirft diese Art der Datensammlung ein hohes Kritikpotential auf, das eine Einigung hinsichtlich der Frage, ob eine solche Datensammlung überhaupt zulässig ist, schwierig gestaltet.

Ungewissheit über gespeicherte Daten

Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter Schleswig-Holsteins, kritisiert, dass nicht bekannt sei, welche Daten in der Betrugsdatenbank gespeichert werden. Es lägen keine Auskünfte darüber vor, wie qualifiziert die gespeicherten Daten sind und inwieweit sie überprüft wurden. Die teilnehmenden Banken geben seit dem 1. Juli 2014 neben den Informationen über die Zahlungsfähigkeit der Verbraucher auch Daten über mögliche Betrugsfälle an die Schufa weiter, dazu gehören Ausweisfälschungen und falsche Gehaltsangaben. Wollen Sie einen Kredit bei der Bank beantragen, können Sie nicht sicher sein, welche Ihrer persönlichen Daten von der Bank an die Schufa weitergegeben werden.

Betrugsdatenbank rechtskonform gemäß der hessischen Landesdatenschützer

Die Schufa, die ihren Sitz in Wiesbaden hat, bekam vom zuständigen hessischen Landesdatenschützer grünes Licht für ihr Vorhaben. Gemäß dem Nachrichtensender NDR Info hat die hessische Aufsichtsbehörde jedoch keine Abstimmung mit den Datenschützern der anderen Bundesländer vorgenommen. Eine solche Abstimmung wäre insofern sinnvoll, da die Schufa nicht nur Daten über Verbraucher aus Hessen, sondern aus dem gesamten Bundesgebiet speichert. Der Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert aus Kiel erhielt von seinem Kollegen aus Hessen nicht auf alle Fragen zur Datenspeicherung Antworten.

Unsicherheit bei Verbraucherschützern und Banken

So ist nicht auszuschließen, dass Verbraucher irrtümlich in der Betrugsdatenbank der Schufa landen. Das sorgt für Unmut bei den Verbraucherschützern. Schon ein Verdacht reicht bereits aus, dass Verbraucher in der Betrugsdatenbank gespeichert werden. Speziell geschulte Bankangestellte prüfen, ob ein Betrugsfall vorliegt, sie beurteilen jedoch nach eigenem Ermessen. Nach Auskunft der Schufa kommt es auf eine sorgfältige Prüfung an, damit keine Daten von unauffälligen Bankkunden gespeichert werden. Julia Rehberg (Verbraucherzentrale Hamburg) ist jedoch der Meinung, dass auf die Betrugsdatenbank verzichtet werden sollte, solange keine Einigkeit unter den Datenschützern bestehe. Für Banken außerhalb Hessens könne die Weitergabe der Daten zu Problemen mit dem zuständigen Landesdatenschutz führen. Die Schufa prüfe die von den Banken gemeldeten Daten nicht, sie speichere sie nur.

Nutzen Sie Ihr Recht auf kostenlose Schufa-Auskunft

Jeder Bundesbürger hat einmal jährlich das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft von der Schufa. Diese Selbstauskunft können Sie online über die Webseite der Schufa anfordern, doch hat die Schufa den Antrag auf die kostenlose Auskunft gut versteckt. Die Schufa will die sehr viel ausführlichere kostenpflichtige Auskunft verkaufen, die online gegenwärtig 18,50 Euro kostet. Für die kostenlose Auskunft müssen Sie auf "Auskünfte" und auf "Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz" klicken. Laden Sie das Formular herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises an die Schufa. Wünschen Sie eine ausführlichere Auskunft und möchten Sie Ihre Fragen an die Schufa direkt online übermitteln, sollten Sie das Geld für die kostenpflichtige Auskunft investieren. Dann haben Sie auch die Möglichkeit nachzufragen, ob Ihre Daten in der Betrugsdatenbank gespeichert sind.


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